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Updated: 18.12.2012 15:51 |
TNT Express (Wiesbaden): ver.di erwägt Strafanzeige - Geld spielt keine Rolle, wenn es gegen den Betriebsrat geht - 12.000 Euro für Detektive Unter dem Vorwand einer angeblich
vorgetäuschten einwöchigen Krankheit und dadurch verursachtem
Lohnfortzahlungsbetrug versucht TNT Wiesbaden erneut, ein aktives Obwohl eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag, hatte der Arbeitgeber - trotz angeblicher Zweifel hieran - keine medizinische Nachuntersuchung eingefordert. "Das ist die typische Handschrift von TNT Wiesbaden", sagte heute Detlev Borowsky von ver.di Hessen. "Es geht nicht darum, ein eventuelles Fehlverhalten zu sanktionieren, sondern darum, aktive Betriebsratsmitglieder aus dem Betriebsrat zu drängen. Ansonsten hätte TNT bestimmt keine Detektei für 12.000 Euro eingeschaltet, sondern über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine kostenlose Nachuntersuchung veranlasst". Das Arbeitsgericht hat sich auf den 7. Dezember vertagt und für diesen
Termin einen Zeugen geladen, der angeblich von der Krankheit des
Betriebsratsmitglieds im voraus gewusst haben will. Diese Zeugenvernehmung
werde mit Interesse erwartet, da bereits einige Aussagen des vom Arbeitgeber
genannten Zeugen sich als falsch herausgestellt hätten, so Borowsky. "Sollte
sich herausstellen, dass die Aussage des Zeugen frei erfunden oder von
Dritten abgefordert wurde, wird ver.di Strafanzeige stellen". Nach Paragraph
119 Betriebsverfassungsgesetz werde mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldbuße bestraft, wer die Tätigkeit des Betriebsrates behindert
oder stört. Die Tat werde nur auf Antrag verfolgt. Unter anderem sei die im
Betrieb vertretene Gewerkschaft antragsberechtigt, also ver.di. presse.dienst - ver.di hessen vom Donnerstag, 6. Oktober 2005, 11.30 Uhr |