Presseerklärung, Düsseldorf, 24.9.2011
Neue Rechtsprechung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB
Der Streit um die Klüh-Flugzeugreinigung schreibt Rechtsgeschichte
Am kommenden Mittwoch geht der Prozess um die Flugzeugreinigung in die nächste Instanz. Nun verhandelt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, ob es sich bei der Übernahme durch die DLG um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handelt. In dem Fall müsste nämlich die DLG alle Beschäftigten der ehemaligen Klüh-Flugzeugreinigung übernehmen und der bereits dort gewählte Betriebsrat würde weiter bestehen
Mittwoch, 28.9.2011, 9:00 Uhr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Raum 107
Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf
Aktenzeichen: 4 Sa 616/11
Ende 2010 hatte die Firma Klüh ihre Flugzeugreinigung am Düsseldorfer Flughafen geschlossen. Den Auftrag der Air Berlin, die Hauptkunde von Klüh war, übernahm die Personalservice-Firma DLG, die zu 51 Prozent Klüh und zu 49 Prozent der Flughafengesellschaft gehört. Aber Klüh und DLG bestritten, dass es sich um einen Betriebsübergang handele. Daher müssten sie nicht allen bisherigen Beschäftigten ein Weiterbeschäftigungsangebot machen. Es besteht der Verdacht, dass Klüh sich auf diese Weise des bisherigen Betriebsrats entledigen wollte, der sich sehr energisch für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen eingesetzt hatte. Für diesen Verdacht spricht auch, dass Klüh sich in dieser Auseinandersetzung auf den arbeitgebernahen Rechtsanwalt Helmut Naujoks stützte, der bekanntlich mit sehr rabiaten Mitteln gegen Betriebsräte vorgeht.
http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/rg/frings1.html
Nach mehreren abschlägigen Urteilen in den erstinstanzlichen Verfahren entschied aber die 10. Kammer des Düsseldorfer Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Richter Oliver Klose am 11.3.2011, dass es sich sehr wohl um einen Betriebsübergang handele. Klose stützte sich auf eine sehr penible Beweisaufnahme bezog, abweichend von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, stärker die neuen Entwicklungen im europäischen Recht ein. Wegen seiner Bedeutung wurde das Urteil vom NRW-Justizministerium veröffentlicht:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_duesseldorf/j2011/
10_Ca_6311_10urteil20110311.html
Dieser Korrektur der bisherigen Rechtsprechung des BAG fand auch daher große Beachtung in juristischen Fachkreisen, weil Oliver Klose wenige Tage später zum neuen Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt wurde. Am 28.9.2011 wird sich nun das Landesarbeitsgericht mit diesem Urteil beschäftigen.
Für Fragen aus Sicht des Unternehmens:
Hans-Joachim Driessen (CEO Klüh Service Management): h.driessen@klueh.de
Bernd Stomphorst (Klüh Airport Service): b.stomphorst@klueh.de
Wolfgang Jülicher (Geschäftsführer DLG Personalservice GmbH): w.juelicher@klueh.de
Weitere Hintergrundinformationen:
http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/rg/frings1.html
http://www.terz.org/texte/texte_1010/klueh.html
http://www.yenihayat.de/manset/erfolg-der-kluh-rebellen-in-dusseldorf
http://www.labournet.de/branchen/dienstleistung/rg/klueh.html
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