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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Bettenwelt in Homberg verschärft Auseinandersetzung mit Betriebsräten Landesarbeitsgericht in Frankfurt verhandelt am 9. Mai im ersten von drei Verfahren Kassel / Homberg (Efze ) Im Dezember 2010 hatte das Kasseler Arbeitsgericht auch im vierten und letzten Verfahren gegen Betriebsratsmitglieder der Firma Bettenwelt in Homberg (Efze) die Kündigung für unwirksam erklärt. Dass der Chef nicht immer „Recht“ bekommt, will die Geschäftsleitung nicht akzeptieren und hat in drei von vier Fällen Widerspruch eingelegt. Und so wird sich das LAG in Frankfurt am 9. Mai in dem ersten Verfahren gegen Tanja Dotzert (stellvertretende BR-Vorsitzende) mit der Frage, beschäftigen, ob die außerordentliche Kündigung der Betriebsräte nicht doch zu Recht ausgesprochen werden kann. Anlass für die von der Geschäftsleitung angestrebten fristlosen Kündigungen war ein Streit, der im Januar 2010 begann. Bettenwelt wollte einem Beschäftigten kündigen und verwendete zur Begründung Daten des Zugangskontrollsystems, mit dem erfasst wird, wer wann welchen Raum betritt. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung und kritisierte die Nutzung der Daten in seiner Stellungnahme mit der Äußerung: „Ihre unzulässige Verhaltenskontrolle, die uns an die dunkelsten Kapitel der jüngsten deutschen Geschichte erinnern lässt, kann keinen Mitarbeiter dazu verpflichten, ein genaues Protokoll über seine Bewegung am Arbeitsplatz zu führen.“ (HNA vom 17.09.2010) Der Geschäftsführer sah sich durch diese Äußerung in die Nähe der Verwendung von Stasi-Methoden gerückt, den Tatbestand der Beleidigung gegeben und gab das dadurch gestörte Vertrauensverhältnis als Grund für außerordentliche Kündigungen der Betriebsräte an. In der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Betriebsrates und den Persönlichkeitsrechten des Geschäftsführers berücksichtigte das Kasseler Arbeitsgericht in dem Verfahren gegen den BR-Vorsitzenden Gerd Pfeiffer die Situation im Betrieb. Beide Parteien bestätigten vor Gericht, dass der Umgangston polemisch und spitzfindig sei. Dies und die Tatsache, dass die Geschäftsführung trotz der angestrebten Kündigungsverfahren weiterhin mit dem BR zusammenarbeitete, rechtfertige das Mittel der Kündigung nicht, urteilte Arbeitsrichter Manuel Eichler. „Hier wurde ganz klar ein Vorwand gesucht und gefunden, unliebsame Betriebsräte loszuwerden“, schätzte die für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretärin von ver.di, Mechthild Middeke, ein. Es gab seit längerem Auseinandersetzungen bei Bettenwelt. Dabei geht es um die Verweigerung von tariflicher Bezahlung, um den Einsatz von Leiharbeit und Fremdfirmen, um Leistungskontrollen, Abmahnungen und Kündigungen. Seit dem einwöchigen Streik der Belegschaft im Sommer 2009 um die Anerkennung des Tarifvertrages und Lohnerhöhungen unter dem Motto „Alles wird teurer – wir auch“ nahm der Druck auf Belegschaft und Betriebsrat zu. Die Homberger Logistikfirma Bettenwelt GmbH gehört zum dänischen JYSK-Konzern und beliefert über 670 Filialen des „Dänischen Bettenlagers“. Sie veränderte die Zusammensetzung der Belegschaft in den letzten Jahren durch den verstärkten Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitern. Waren es im April 2006 noch ca. 180 so sind zurzeit nur noch ungefähr 110 Mitarbeiter bei der Firma Bettenwelt angestellt. Dazu kommen etwa 250 Mitarbeiter von Fremd- und Leiharbeitsfirmen, deren Brutto-Stundenlöhne zwischen fünf und acht Euro liegen. Der siebenköpfige Betriebsrat tritt auch für die Verbesserung der Situation dieser Mitarbeiter ein. In einem Blog des „Homberger Hingucker“ http://www.homberger-hingucker.de/?p=2702 weisen Kollegen auf den Widerspruch zwischen der menschenunwürdigen Lage von Leiharbeitern und der von JYSK auf ihrer Homepage formulierten „Verantwortung für Sozialstandards“ hin. Bereits zum zweiten Mal in die Schlagzeilen geriet das Unternehmen durch den Einsatz der Ermittlungsgruppe „Schwarzarbeit“ des Hauptzollamtes Gießen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Beschäftigung von Scheinselbständigen. http://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/razzia-bettenwelt-homberg-1010166.html Erster Verhandlungstermin vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt Montag, den 9. Mai um 11.30 Uhr, Gutleutstraße 130, Haus B 1.06 Rückfragen bitte richten an Wilma Meier, Tel.: 05 61 – 81 46 49 oder wilmaundpeter@t-online.de Für die Hintergründe siehe
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