letzte Änderung am 12. August 2003

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VW Südafrika / VWSA


Massenentlassung in Südafrika weiterhin in Kraft - VW Vorstand und Aufsichtsrat dürfen nicht entlastet werden!

Zur Hauptversammlung der Volkswagen AG am 07. Juni 2001 in Hamburg beantragt der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Link zur Begründung des Antrags auf der Homepage der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Darin heißt es u.a.: "Die unter www.labournet.de und www.kritischeaktionaere.de dokumentierten Fakten sprechen für sich. Vorstand und Aufsichtsrat verantworten diese arbeitnehmerfeindliche Geschäftspolitik und dürfen nicht entlastet werden!"

(vorläufiger) Sieg für die gefeuerten KollegInnen in Südafrika am 7.3.01 vom Arbeitsgericht zurückgenommen und dies nun (Ende Juni 2001) vom Berufungsgericht bestätigt !

Nach der gewonnenen Schlichtung wurde nun der Einspruch von VW vor dem Berufungsgericht verhandelt. Der am 7. März 2001 ergangene Spruch, der VW Recht gibt und die Kosten des Verfahrens den entlassenen KollegInnen aufbürdet, wurde nun bestätigt

VW-Vorstand beharrt auf Massenentlassungen in Südafrika

Bericht von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 23. Mai 2000 in Hamburg

Die KollegInnen brauchen Spenden!

Soli-Konto: Erhard Scholz Konto-Nummer: 294147508 Postbank Köln, BLZ 370 100 50

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