letzte Änderung am 12. August 2003 | |
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Zur Hauptversammlung der Volkswagen AG am 07. Juni 2001 in Hamburg beantragt der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Link zur Begründung des Antrags auf der Homepage der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Darin heißt es u.a.: "Die unter www.labournet.de und www.kritischeaktionaere.de dokumentierten Fakten sprechen für sich. Vorstand und Aufsichtsrat verantworten diese arbeitnehmerfeindliche Geschäftspolitik und dürfen nicht entlastet werden!"
Nach der gewonnenen Schlichtung wurde nun der Einspruch von VW vor dem Berufungsgericht verhandelt. Der am 7. März 2001 ergangene Spruch, der VW Recht gibt und die Kosten des Verfahrens den entlassenen KollegInnen aufbürdet, wurde nun bestätigt
Bericht von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 23. Mai 2000 in Hamburg
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