letzte Änderung am 9. Dezember 2003

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Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt, Immanuelkirchstraße 3-4, 10405 Berlin
Dr. Konstantin Thun, Rechtsanwalt, Gartenstraße 30, 79098 Freiburg
Roland Beckert, Rechtsanwalt, Gartenstraße 30, 79098 Freiburg
Claus Richter, Rechtsanwalt, Martinstraße 4, 12167 Berlin

     

Pressemitteilung der Rechtsanwälte der Koalition gegen Straflosigkeit zu den Argentinienverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

 

1. Die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg hat heute eine Presseerklärung herausgegeben (www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/fr_aktuell.htm), deren Tenor der Erklärung wie folgt lautet:

 

2. Die Rechtsanwälte der Koalition gegen Straflosigkeit kommentieren dies wie folgt:

   

3. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führt führt das Ermittlungsverfahren nunmehr noch gegen 69 weitere Militärs im Hinblick auf 14 Tatopfer, darunter auch die Nachkommen zwangsausgebürgerter deutsch-jüdischer Immigranten weiter. Wir hoffen, dass diese Ermittlungen auch bezüglich der anderen Diktaturopfer zu Ergebnissen und letztlich zu weiteren Haftbefehlen gegen weitere Militärs führen. Im übrigen ist der Einstellungsbescheid im einzelnen zu analysieren.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat zunächst die Presse informiert, ohne bisher die Geschädigten der Straftaten und ihre Opfer Gelegenheit zu geben, die Bescheide zur Kenntnis zu nehmen. Ob gegen die Teileinstellung bezüglich der nichtdeutschen Tatopfer Rechtsmittel eingelegt werden und alle weiteren Fragen, müssen daher sorgfältig erörtert werden, sobald uns die Bescheide zugestellt wurden.

 

Kontakt : Rechtsanwälte Thun und Beckert/Freiburg 0761 ì 202 770, RA.Beckert@Beckert-Thun.De; Rechtsanwalt Kaleck/Berlin 030 - 446 792 12, WKA@DieFirma.Net

 
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