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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Position des Arbeitsausschusses (AA) der "Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken" zur Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) Vorbemerkung: Die unten abgedruckte Stellungnahme zum BGE gibt die mehrheitliche Position des AA´s zu dieser Debatte wieder, sie ist nicht einstimmig verabschiedet worden. Stellungnahme: Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) stößt vor allem bei Erwerbslosen auf Zustimmung. In dieser Forderung äußert sich einerseits der berechtigte Widerstand von Erwerbslosen gegen die diskriminierenden Bedürftigkeitsprüfungen und Arbeitszwänge durch Hartz IV. Andererseits spiegelt das BGE den Wunsch nach einem Leben in Selbstbestimmung wieder, in dem die Notwendigkeit entfällt, für fremde Profitinteressen Lohnarbeit zu verrichten. Mit sinkender Nachfrage nach der Ware Arbeitskraft, sinkendem Lohnniveau und steigender Arbeitshetze wird dieser Wunsch stärker. Für den Arbeitsausschuss der "Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken" steht außer Frage, dass Erwerbslose eine Grundsicherung benötigen. Er lehnt selbstverständlich die von den Interessen des Kapitals diktierten Bedürftigkeitsprüfungen beim Alg II ab. Er tritt für eine deutliche Erhöhung des Eckregelsatzes auf mindestens 500 Euro ein. Der Arbeitsausschuss tritt dagegen nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein. Begründung: Wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen an alle LohnarbeiterInnen unabhängig von ihrer Bedürftigkeit gezahlt würde, muss es als Lohnsubvention wirken. Der von den Käufern der Ware Arbeitskraft zu zahlende Lohn kann dann um staatliche Zuschüsse in Höhe des bedingungslosen Grundeinkomens gekürzt werden, ebenso wie ein großer Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Das würde das Tarifsystem und das Sozialversicherungssystem zum Einsturz bringen. Aus diesem Grund stößt das BGE auch bei Vertretern des Kapitals auf Zustimmung. Wir halten es für falsch, dass Erwerbslose ihre berechtigten Interessen vertreten, ohne zu berücksichtigen, welche Folgen dies für die beschäftigten LohnarbeiterInnen hat. Wir lehnen ferner die bestehenden Formen der Arbeitspflicht für Erwerbslose ab, sofern sie nur dazu dienen, die Ware Arbeitskraft zu verbilligen und rechtloser zu machen, bzw. Erwerbslose zu schikanieren und aus dem Bezug zu drängen. Das bedingungslose Grundeinkommen schwächt die Gewerkschaftsbewegung auch deswegen, weil es Kämpfe und Verhandlungen über Lohnhöhe und Arbeitszeit auf die individuelle Ebene verlagert. Wir aber brauchen eine stärkere kollektive Interessenvertretung. Das BGE schwächt die kämpferische Gewerkschaftsbewegung ebenfalls, weil es Forderungen nach Regelsatzerhöhung, gesetzlichem Mindestlohn und Arbeitszeitverkürzung nur in Verbindung mit der "Vision" des BGE diskutiert, der Vision eines Kapitalismus mit sozialer Gerechtigkeit und ohne Armut. Wir aber brauchen ein Minimalprogramm, auf dem sich möglichst viele trotz unterschiedlicher Weltanschauung vereinigen können. Und gleichzeitig eine schonungslose Kritik, die die Interessen des Kapitals aufdeckt und nicht beschönigt oder begünstigt. Die Gewerkschaftslinke fordert:
Frankfurt, 28.7.07 Siehe dazu auch im LabourNet Germany: Diskussion > (Lohn)Arbeit: jenseits der "Arbeitsgesellschaft" - Diagnose und Perspektiven > Existenzgelddebatte > Debatte um linke Kritik am BGE |