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Solidaritätskreis ”"Wer einen von uns angreift, greift uns alle an"”

Kündigungsantrag gegen Josef Lutz zurückgewiesen

Großer Erfolg der Solidaritätsbewegung

Am 14.3. hat das Nürnberger Arbeitsgericht die Klage der Firma Semikron abgewiesen. Die Kündigung von Josef Lutz ist vom Tisch.

Das ist ein großer Erfolg der Solidarität. Damit ist das Ansinnen gescheitert, einen aktiven Kollegen und Betriebsrat, der sich nicht nur für die Tagesinteressen der Kollegen, sondern auch für eine sozialistische Zukunft einsetzt, hinauszuwerfen.

Die Kündigung von Josef Lutz war der Versuch, einen Präzedenzfall zu schaffen zur Einschüchterung von Kollegen, die das Internet nutzen wollen.

Das Arbeitsgericht wies die Klage zurück, weil kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorlag.

Die nachgeschobenen Gründe (parteipolitische Betätigung) hat das Gericht ebenfalls zurückgewiesen:” "Eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens oder eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses ...ist ...nicht ersichtlich.”"

Der Richter rügt die Geschäftsleitung auch besonders deswegen, weil sie vorgeschriebene Wochenfrist zur Anhörung des Beschuldigten nicht eingehalten hat. Offensichtlich versuchte man erst, eine Intrige zu spinnen, bevor die Beschuldigte selbst gehört wurde.

Die Kündigung hatte durch die breite Solidaritätsbewegung keine Chance. Sie war offensichtlich haltlos, unberechtigt, ein Versuch der Unterdrückung.

Wenn die Geschäftsleitung trotz ihrer jetzigen Abfuhr die Kündigung weiter betreiben will, wird sie sich eine weitere Niederlage einhandeln.

Wir danken allen Unterstützern des Solidaritätskreises, allen Kolleginnen und Kollegen bei Semikron, den Betriebsräten und Vertrauensleuten, die auf vielfältige Weise Josef unterstützt haben, z.B. durch eine Unterschriftensammlung, durch ihren Beifall auf der Betriebsversammlung, durch viele Solidaritätsbeweise, durch über 60 Solidaritätserklärungen, durch über 1500 gesammelte Unterschriften und vieles andere mehr.

Die Auseinandersetzung geht allerdings weiter. Alle Schikanen im Zusammenhang mit der Kündigung müssen jetzt zurückgenommen werden.

Arbeitsgerichsprozeß gegen die Semikron - Geschäftsleitung wegen heimlicher Kopie der Festplatte

Am 23.4. um 9.30 am Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstr.20, Saal 222 – - kommt zahlreich!

Am 18. 10. 2000 hatte die Geschäftsleitung heimlich nach Einbruch der Dämmerung sich eine Kopie der Festplatte des Rechners am Arbeitsplatz von Josef erstellen lassen, um Beweise gegen ihn zu finden.

So eine Überwachung ist eine Verhaltenskontrolle, die ohne Zustimmung des Betriebsrats ungesetzlich ist. Die Kopie der Festplatte ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht.

Sie verstößt weiter gegen das Grundrecht des Persönlichkeitsschutzes und kommt dem heimlichen Abhören am Telefon nach.

Da Josef Mitglied des Betriebsrats ist und ein Betriebsrat den PC für diese Arbeit nutzen darf, ist dies gleichzeitig ein Angriff auf dem Betriebsrat und kommt der heimlichen Beschaffung von Unterlagen aus dem Betriebsratszimmer gleich. Damit hat sich die Geschäftsleitung strafbar gemacht.

”"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer... die Tätigkeit des Betriebsrats ... behindert oder stört"” (§119 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz).

Auch der Datenschutzbeauftragte der Bezirksregierung von Mittelfranken ermittelt gegen die Semikron Geschäftsleitung. Durch ihre Selbstherrlichkeit hat sie sich ein eine prekäre Situation gebracht. Man kann gespannt sein, ob ihr dazu vor Gericht noch Ausreden einfallen.

Weg mit dem Gewerkschaftsausschluß von Josef Lutz

Die Nürnberger Ortsverwaltung der IGM hat gleichzeitig, als die Geschäftsleitung gegen Josef die Kündigung einleitete, mit inhaltlich gleicher Begründung ein Untersuchungsverfahren zum Gewerkschaftsausschluß eingeleitet: Veröffentlichung von Solidaritätsadressen an die ADtranz-Belegschaft , Veröffentlichung des Protestbriefs gegen die Bombardierung Jugoslawiens durch die NATO, angebliche Unterstützung der MLPD. Die Beschuldigungen wegen der Internetnutzung wurden widerlegt. Es bleibt im Wesentlichen der Vorwurf der Unterschriftensammlung für die Wahlzulassung der MLPD.

Die Vorwürfe beruhen auf sogenannten ”'Aussagen” ' von Kollegen, die mit Josef mehr als 10 Jahre zusammengearbeitet haben. Die IGM-Mitgliederversammlung bei Semikron schreibt dazu richtig: "Wir finden ein Untersuchungsverfahren, in dem Kollegen nach der Gesinnung von Josef ausgefragt werden, entsetzlich”."

Es beruht auf den sogenannten 'Unvereinbarkeitsbeschlüssen', mit denen in den 70'er und 80'er Jahren die Zugehörigkeit zu linken Gruppen als unvereinbar zur Mitgliedschaft in der IGM bezeichnet wurde. Der letzte Gewerkschaftstag der IGM hat diese Beschlüsse in Frage gestellt (Antrag 176 ):

"Zur Stärkung der Gewerkschaftsbewegung und der IG Metall ist es notwendig, daß die IGM auf antifaschistischer Grundlage arbeitet. Die Ausgrenzung von Mitgliedern bestimmter Organisationen widerspricht diesem Gedanken.

Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse sind zu überprüfen."

Protestiert bei der Ortsverwaltung Nürnberg der IGM:

Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg Tel.(0911)23330, FAX 233335,

gerd.lobodda@igmetall.de

juergen.wechsler@igmetall.de

Sowie bei der Bezirksleitung Bayern der IGM:

horst.lischka@igmetall.de

Und beim Vorstand der IG Metall:

http://www.igmetall.de/interaktiv/forum/igm_www/index.html

 

Weitere Informationen bei:

Evi Mischau, Müllnerstraße 35, 90429 Nürnberg; Tel. 0911/2875630; e-mail: Evi.Mischau@t-online.de oder

Jost Gruber, Glockendonstr.18, 90429 Nürnberg; e-mail: nuernberg@dfg_vk.de

Hier einige Internet-Adressen, wo man selbst mit diskutieren kann:

http://www.labournet.de

Solidarität International:

http://nuernberg.geocity.de/soli

 

Das nächste Treffen des Solidaritätskreises findet am Sonntag, 6.Mai um 18 Uhr im Nachbarschaftshaus Gostenhof statt. Jeder Unterstützer ist herzlich dazu eingeladen.

Herausgeber: Solidaritätskreis ”Wer einen von uns angreift, greift uns alle an”

V.i.S.d.P: Jost Gruber, Glockendonstr. 18, 90429 Nürnberg


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