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Verstärkte Repressalien gegen das Aschaffenburger Friedenskomitee

Aschaffenburg. Dem Versammlungsleiter des Aschaffenburger Ostermarsches vom 30.3.2002 flatterte heute am 6. April eine Strafanzeige ins Haus, in der er beschuldigt wird, "folgende Tat begangen zu haben: ... V. g. Versammlungsgesetz  ... Als Versammlungsleiter haben Sie es zugelassen, dass die erste Zwischenkundgebung um 5 Minuten (11.50-12.00 h) überzogen wurde."

Nicht genug, dass dem Friedenskomitee für den Bescheid des Ordnungsamtes Aschaffenburg 100 Euro aufgebürdet werden. Das Friedenskomitee ist nur ein basisdemokratisches Bündnis ohne Mitgliederbeiträge, Spenden oder sonst irgend eine Kasse. Eine Anfrage um Befreiung der Kostenpflicht ist noch nicht beantwortet.

Nicht genug, dass dem Friedenskomitee untersagt wurde, auf einer 100 ha großen die gesamte Innenstadt Aschaffenburg umfassenden Fläche zu plakatieren. – Im Nachhinein hat während der jüngsten Sitzung des Ältestenrates ein Sachbearbeiter der Stadt von einem Versehen gesprochen. Ein Anruf hätte genügt und dieser Passus wäre gestrichen worden. Das Friedenskomitee hatte allerdings angerufen, und zwar am 20.3.2002 den Oberbürgermeister persönlich. Der hatte mit Hinweis auf einen angeblichen Stadtratsbeschluss keine Möglichkeit gesehen, von diesen Auflagen Abstand zu nehmen! Andererseits plakatieren täglich Organisationen mit entsprechendem Kommerz im Rücken in der Innenstadt.

Nein, nicht genug der Repressalien: nach erfolgreicher – wie die Medien betonten, friedlicher Durchführung - soll das Friedenskomitee Aschaffenburg nun wieder eingeschüchtert werden. Es wird wegen einer Lächerlichkeit mit einer Strafanzeige überzogen. Wer je eine politische Kundgebung, Demonstration oder öffentliche Diskussion durchgeführt hat, der weiß, dass man hier nicht wie im Ton- bzw. Fernsehstudio die Beiträge schneiden kann. Fünf Minuten sind da gar nichts! Im Übrigen war der Redner an der beklagten Stelle der Intervention von Polizei und Versammlungsleiter nachgekommen, war von seinem Manuskript abgewichen und hatte seinen Beitrag gekürzt, was von Hunderten von Demonstranten mit Buh-Rufen kommentiert wurde.

An der Angelegenheit wird deutlich, dass solche Ordnungsamtbescheide weniger der Ordnung dienen, sondern objektiv das verbriefte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aushebeln und der Polizei Angriffsflächen bieten, je nach politischer Willkür in demokratische Prozesse einzugreifen.


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