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Die Unternehmer können sich glücklich preisen. Das vor allem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene "Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit" mit Gewerkschaften und Bundesregierung hat sich für sie schon jetzt gelohnt. In zahlreichen Branchen nicht in allen zeigte sich bei den diesjährigen Tarifverhandlungen, wie stark sich die Gewerkschaften vom "Geist des Bündnisses" (Bundesverband Druck und Medien) haben einfangen lassen: Abschlüsse nicht über 2,6 Prozent und für eine längere Laufzeit. IG Metall und IG BCE spielten dabei die Vorreiter, und die IG Medien fand nicht die Kraft oder den Mut, sich eigenständig aus diesem Dilemma der DGB-Gewerkschaften zu befreien.
Der Tarifabschluß für die Beschäftigten der Druckindustrie in den frühen Morgenstunden des 11. Mai 2000 macht deutlich, daß die IG Medien genauso wenig wie die IG Metall ernsthaft für ein "Ende der Bescheidenheit" eintritt. Etwa 10.000 Kolleginnen und Kollegen beteiligten sich an den Warnstreiks in Zeitungshäusern und Druckereien. Das materielle Ergebnis ihres ehrlichen Engagements erreicht nicht einmal das Niveau des kampflosen Abschlusses für die Metall- und Elektroindustrie. Die Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3,0 Prozent ab dem 1. April 2000 und vierzehn Monate später ab dem 1. Juni 2001 erneut um 2,5 % ergibt pro Jahr eine durchschnittliche Steigerung von knapp 2,6 Prozent bei zweijähriger Laufzeit des Tarifvertrags beides also im "Geist des Bündnisses".
Die Regelung zur Altersteilzeit enthält besondere Probleme. Der Rechtsanspruch konnte eben nicht für alle Beschäftigten, sondern nur für die in ständiger Nachtarbeit oder in Wechselschichten durchgesetzt werden. Doch ohne allgemeinen Rechtsanspruch werden gerade die Beschäftigten von Klein- und Mittelbetrieben praktisch von dieser Regelung ausgeschlossen. Dadurch relativiert sich natürlich auch die vereinbarte, eigentlich ganz ansehnliche Quote der Anspruchsberechtigten von 5 Prozent bei den Gewerblichen und bis zu 8 Prozent bei den in Schicht Arbeitenden. Ein weiterer "Pferdefuß" ist der anscheinend noch offene, das heißt nicht geregelte Ausgleich der Beiträge zur Rentenversicherung für die Beschäftigten in Altersteilzeit. Oder sollen diese lediglich von den ausgehandelten 85 Prozent der Löhne und Gehälter entrichtet werden? Das liefe auf tarifvertragliche Rentenabschläge hinaus.
Schließlich bleibt zu hinterfragen, ob die Übernahme der Auszubildenden für ein Jahr noch ein Wert an sich darstellt. Denn die Entscheidungen, wer von den Auszubildenden nach Abschluß ihrer Prüfungen in diesem Jahr weiterbeschäftigt wird, sind längst gefallen. Wird der derzeitige Facharbeitermangel in der Druckindustrie mit bedacht, dann wären die Unternehmer einmal mehr "mit dem Klammersack gepudert", wenn sie die betriebsspezifisch Ausgebildeten nicht übernehmen würden. Eine wirkliche Verbesserung der beruflichen Perspektive für junge Fachkräfte hätte eine Übernahmegarantie mit einer weit mehr als zweijährigen Laufzeit erfordert.
Dem freizügigen Schalten und Walten der Unternehmer hat dieser Tarifabschluß also keine engen Grenzen gesetzt. Und bei der hohen Produktivität in der Druckindustrie von 5,5 Prozent kann er locker und ohne Einschränkung der Gewinne bezahlt werden. Ist das nur im "Geist des Bündnisses" oder schon in dem von VER.DI? Wer damit nicht einverstanden ist, der wendet sich an die Tarifkommission, die am 24. Mai über den Abschluß entscheidet.
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