letzte Änderung am 24. Jan 2003

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Stellungnahme der Vertrauensleuteleitung der ver.di-Betriebsgruppe Uni Bonn zum Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst/Tarifgebiet West

  1. Die prozentuale Erhöhung bleibt weit hinter den Forderungen zurück. Für das Jahr 2003 gibt es nur eine Erhöhung von 2,4 Prozent statt der geforderten 3 Prozent. Abzurechnen sind davon noch die Kürzungen bei den Lebensalterstufen (das erste Jahr nur die Hälfte des Differenzbetrags), das Einfrieren des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und die Kürzung des AZV-Tages (geschätztes Minus dadurch 0,45% laut Schlichterspruch), so dass das Gesamtergebnis für 2003 noch unter 2 Prozent liegt.
  2. Durch die Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2005 und die getroffenen Reglungen zur Lohn- und Gehaltserhöhung in 2004 (1 % ab 1.1.04, 1% ab 1.5.04) ergibt sich für das Beispiel eines verheirateten Angestellten mit 1 Kind, der im Oktober 2003 in die 37. Lebenaltersstufe kommt, unter Einbeziehung der o.g. abzurechnenden Faktoren (ohne Berücksichtigung des Einfrierens von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) eine durchschnittliche Erhöhung von 2,4% bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Das entspricht einer jährlichen Erhöhung von weniger als 1,5 Prozent (s. berechnetes Beispiel). Bei Berücksichtigung des Einfrierens von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sieht das Ergebnis noch schlech­ter aus.
  3. Die Streichung des AZV-Tages ist ein Signal in eine völlig falsche Richtung, nämlich in Richtung Verlängerung statt Verkürzung der Arbeitszeit. Eine solche Tendenz ist zum einen angesichts weiter wachsender Arbeitslosigkeit politisch völlig falsch und zudem mit einem Verlust von Lebensqualität für die Beschäftigten verbunden.
  4. Die mit abgeschlossene ”Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes” widerspricht in weiten Teilen der bisher in ver.di geführten Diskussion. Laut Äußerungen der Bundestarifkommission sollte dieses Thema in der Lohn- und Gehaltsrunde keine Rolle spielen wird - und das mit gutem Grund. Die Forderungen von ver.di sind keineswegs ausdiskutiert und wichtige Punkte, die momentan in der Diskussion innerhalb von ver.di strittig sind, werden in der Prozessvereinbarung einseitig festgelegt. Dazu gehören:

 

Insgesamt wird das gesetzte Ziel bei den Tarifverhandlungen auch nicht annähernd erreicht und es werden im Bereich ”Modernisierung” unzulässige Vorabfestlegungen getroffen. Aus diesem Grund ist es uns unverständlich, wie die Bundestarifkommission einem solchen Ergebnis zustimmen konnte. Bei einem solchen Ergebnis wäre eine Urabstimmung die einzig richtige Antwort gewesen.

 

Einstimmig beschlossen am 13.01.03


Beispielrechnung

 

Beispiel:

Vc, 35. Lebensalterstufe, verh. 1 Kind. 37. Geb. im Okt. 2003

Die gesamten Berechnung sind ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld (war mir zu kompliziert). Wegen des Einfrierens dieser Beträge wird das Endergebnis dadurch aber nur schlechter.

 

Nach dem jetzigen Tarifvertrag würde der Angestellte folgende Einnahmen haben.

11 x 2386,0911/02 - 9/03

16 x 2441,2910/03 - 1/05

Gesamt: 65307,63

 

Nach dem neuen Tarifvertrag ergibt sich folgendes:

Die Erhöhung von 1,95 % statt 2,4% ergibt sich daraus, dass die Schlichter durch den Wegfall des AZV-Tages eine Entlastung von 0,45% errechnet haben.

 

1 x 50  Einmalzahlung

1 x 178,96Einmalzahlung = 7,5 Prozent des Dezembergehalts 2002

2 x 2386,0911/02-12/02normales Gehalt nach alter Tabelle

9 x 2432,621/03 - 9/03+ 1,95%

3 x 2460,7610/03 - 12/03 + halben Differenzbetrag zur nächsten Lebensaltersstufe

4 x 2485,371/04 - 4/04+ 1 %

5 x 2510,225/04 - 9/04+ 1 %

4 x 2538,9210/04 - 1/05ganze Lebensalterstufe

Gesamt: 66925,26

 

Die prozentuale Erhöhung über die gesamte Laufzeit ergibt hier 2,4%. Das sind etwas weniger als 1,5% pro Jahr (jeweils Erhöhung am 1.11.). Dies kann man folgendermaßen nachrechnen.

 

11 x 2386,09 + 1,5% = 2421,8811/02 - 9/0335. Lebensaltersstufe, 1. Erhöhung

1 x 2441,29 + 1,5% = 2477,91            10/03               37. Lebensaltersstufe, 1. Erhöhung

12 x 2477,91 + 1,5% = 2515,08            11/03 - 10/04   37. Lebensaltersstufe, 2. Erhöhung

3 x 2515,08 + 1,5%= 2588,9111/04 - 1/0537. Lebensaltersstufe, 3. Erhöhung

Gesamt: 67065,98

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