letzte Änderung am 09. Jan 2003

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Zur Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:

Die große Tarifkommission von ver.di hat der Schlichtungsempfehlung zugestimmt (die dann von den öffentlichen Arbeitsgebern abgelehnt wurde). Die Annahme durch die BTK ist uns angesichts der bisherigen breit geführten

Diskussion sowohl über die Lohn- und Gehaltstarifrunde als auch über die Modernisierung der Tarifverträge völlig unverständlich.

  1. Die Anhebung der Vergütung kommt bei weitem nicht an die 3 Prozent heran. Die Erhöhung für 2003 beträgt nur 2,4 Prozent (noch weniger, wenn man die Streichung des AZV-Tages berücksichtigt). Dann erfolgt eine weitere Erhöhung um nur 0,6 Prozent, statt Neuverhandlungen (die es bei einer normalen Laufzeit gäbe und bei denen sicherlich mehr als 0,6 Prozent angepeilt würden).
  2. Die Streichung des AZV-Tages ist ein Signal in eine völlig falsche Richtung, nämlich in Richtung Verlängerung statt Verkürzung der Arbeitszeit. Eine solche Tendenz ist zum einen angesichts weiter wachsender Arbeitslosigkeit politisch völlig falsch und zudem mit einem Verlust von Lebensqualität für die Beschäftigten verbunden. Geschätztes Minus: 0,45%.
  3. Durch die Absenkung der Vergütung von neu Eingestellten gibt es für diese Gruppe sogar einen Vergütungsverlust statt eine Erhöhung. Ein weiters Gesamtminus von 0,15%
  4. Die "Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes" widersprechen grundsätzlich der bisher in ver.di geführten Diskussion. Laut Äußerungen der BTK sollte dieses Thema in der Lohn- und Gehaltsrunde keine Rolle spielen wird - und das mit gutem Grund. Die Forderungen von ver.di sind keineswegs ausdiskutiert und wichtige Punkte, die momentan in der strittig sind, werden in der Schlichtungsempfehlung einseitig festgelegt. Dazu gehören:
Angesichts dieses Ergebnisses der Schlichtungsverhandlungen halten wir es für nicht vertretbar, diese anzunehmen. Eine Antwort darauf kann nur Urabstimmung und Streik sein. Wir halten es für eine Irreführung der Mitglieder, im Tarifinfo zu behaupten, der Schlichterspruch beinhalte eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 3%. Dies schlicht und einfach falsch ist.
 

Albert Flock, Vertrauensleutesprecher ver.di Uni Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Fachbereichs 5 ver.di NRW Süd, Mitglied des Landesfachbereichsvorstand FB 5 NRW.

Renate Koppe, Mitglied der Vertrauensleuteleitung ver.di Uni Bonn, Mitglied des Bezirksvorstands

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