Zur Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission:
Die große Tarifkommission von ver.di hat der Schlichtungsempfehlung zugestimmt
(die dann von den öffentlichen Arbeitsgebern abgelehnt wurde). Die Annahme
durch die BTK ist uns angesichts der bisherigen breit geführten
Diskussion sowohl über die Lohn- und Gehaltstarifrunde als auch über
die Modernisierung der Tarifverträge völlig unverständlich.
- Die Anhebung der Vergütung kommt bei weitem nicht an die 3 Prozent
heran. Die Erhöhung für 2003 beträgt nur 2,4 Prozent (noch
weniger, wenn man die Streichung des AZV-Tages berücksichtigt). Dann
erfolgt eine weitere Erhöhung um nur 0,6 Prozent, statt Neuverhandlungen
(die es bei einer normalen Laufzeit gäbe und bei denen sicherlich mehr
als 0,6 Prozent angepeilt würden).
- Die Streichung des AZV-Tages ist ein Signal in eine völlig falsche
Richtung, nämlich in Richtung Verlängerung statt Verkürzung
der Arbeitszeit. Eine solche Tendenz ist zum einen angesichts weiter wachsender
Arbeitslosigkeit politisch völlig falsch und zudem mit einem Verlust
von Lebensqualität für die Beschäftigten verbunden. Geschätztes
Minus: 0,45%.
- Durch die Absenkung der Vergütung von neu Eingestellten gibt es für
diese Gruppe sogar einen Vergütungsverlust statt eine Erhöhung.
Ein weiters Gesamtminus von 0,15%
- Die "Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung
des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes" widersprechen grundsätzlich
der bisher in ver.di geführten Diskussion. Laut Äußerungen
der BTK sollte dieses Thema in der Lohn- und Gehaltsrunde keine Rolle spielen
wird - und das mit gutem Grund. Die Forderungen von ver.di sind keineswegs
ausdiskutiert und wichtige Punkte, die momentan in der strittig sind, werden
in der Schlichtungsempfehlung einseitig festgelegt. Dazu gehören:
- Sparten- und Branchentarifverträge
- Leistungsorientierung (was immer darunter zu verstehen ist).
- Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Von vornherein wird ein Konsensverfahren festgeschrieben, womit Arbeitskämpfe
zur Durchsetzung der Forderungen ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt
werden. Damit schwächt ver.di einseitig seine Position.
- Weiterhin wird die "Kostenneutralität" festgeschrieben, dies ist für
als Gewerkschaft eine nicht zu vertretende Voraussetzung.
- "Kostenneutralität" bedeutet: Gewinnern der Tarifmodernisierung werden
zumindest genauso viele Verlierer gegenüberstehen. Die Belegschaften
und damit auch ver.di werden gespalten.
Angesichts dieses Ergebnisses der Schlichtungsverhandlungen halten wir es
für nicht vertretbar, diese anzunehmen. Eine Antwort darauf kann nur Urabstimmung
und Streik sein. Wir halten es für eine Irreführung der Mitglieder,
im Tarifinfo zu behaupten, der Schlichterspruch beinhalte eine Lohn- und Gehaltserhöhung
von 3%. Dies schlicht und einfach falsch ist.
Albert Flock, Vertrauensleutesprecher ver.di Uni Bonn, stellvertretender Vorsitzender
des Fachbereichs 5 ver.di NRW Süd, Mitglied des Landesfachbereichsvorstand
FB 5 NRW.
Renate Koppe, Mitglied der Vertrauensleuteleitung ver.di Uni Bonn, Mitglied
des Bezirksvorstands