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Die Tarifgemeinschaft ist für einen späteren Beitritt weiterer vergleichbarer Betriebe oder Unternehmen offen; Voraussetzung ist ein Antrag des jeweiligen Betriebs oder Unternehmens, die Zustimmung der Vertragsparteien und der Nachweis einer geeigneten Insolvenzsicherung für Arbeitszeitguthaben.
Folgende Regelung ersetzt die heutige 18%-Quote für 40-Stünder:
Mit Beschäftigten der folgenden Beschäftigtengruppen können zusätzlich bis zu 5 Stunden Arbeitszeit pro Woche vereinbart werden:
Revisionsklausel: Für den Fall einer erheblichen Veränderung auf dem Arbeitsmarkt können betroffene Beschäftigtengruppen aus dieser Regelung herausgenommen werden. Im Falle einer Nichteinigung entscheidet die Tarifliche Schlichtungsstelle.
Die zusätzlich zur tariflichen Arbeitszeit vereinbarten Stunden werden wie folgt ausgeglichen:
Rückführung auf die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit
Für Beschäftigte mit einem Jahresverdienst, der höher ist als 137,5 % der höchsten Tarifgehaltsgruppe, kann eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden mit entsprechender Bezahlung vereinbart werden. Zusätzlich ist Voraussetzung, dass diese Beschäftigten in eine entsprechende betriebliche Entgeltgruppe eingruppiert werden.
Der Zweck des Langzeitkontos besteht darin, die gutgeschriebenen Stunden im Laufe des Arbeitsverhältnisses individuell auszugleichen. Eine Auszahlung des Guthabens ist nur im Falle eines Ausscheidens aus dem Betrieb möglich.
Der Beschäftigte kann in folgenden Fällen Freistellung bzw. Teilfreistellung zu 50 % ohne Entgeltverlust in Anspruch nehmen, sofern er dies mit einer Frist von 6 Monaten ankündigt:
Wünscht der Beschäftigte darüber hinaus die Inanspruchnahme einer Freistellung ( andere Zwecke, Fristen oder Formen der Teilfreistellung) , so ist die konkrete Lage mit Vorgesetztem zu vereinbaren.
Sofern eine Absenkung der Arbeitszeit gemäß § 1 des Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung vereinbart wird, kann der Beschäftigte Arbeitszeit aus seinem Langzeitkonto entnehmen, um den Entgeltverlust zu vermeiden.
Die Art der Kontoführung ist betrieblich zu vereinbaren.
Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Tarifvertrages oder zum Zeitpunkt des Eintritts in den Betrieb aus einem anderen Betrieb des Unternehmens einen Vertrag über eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden mit entsprechender Bezahlung abgeschlossen haben, können diesen Vertrag längstens 5 Jahre beibehalten.
Unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Ergänzungstarifvertrages für Betriebe mit einem Schwerpunkt in Forschung und Entwicklung, gibt die Robert Bosch GmbH folgende Erklärung ab:
Die Robert Bosch GmbH sieht in diesem Ergänzungstarifvertrag die Voraussetzung, auch in Zukunft ihre Aktivitäten in Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland in Betrieben mit Tarifbindung weiterzuentwickeln. Die Robert Bosch GmbH wird in Zukunft auch diese Betriebe im Rahmen der allgemeinen Personalentwicklung ausbauen und bestehende Strukturen modernisieren. Dies gilt auch für den Standort Schwieberdingen.
Soweit außerhalb der Robert Bosch GmbH nicht- tarifgebundene Betriebe der Bosch-Gruppe mit Aktivitäten in Forschung und Entwicklung bestehen, wird deren Entwicklung dieser Zielsetzung nicht widersprechen.
Robert Bosch GmbH
Für den Betrieb Schwieberdingen der Robert Bosch GmbH werden folgende Beschäftigtengruppen zusätzlich vereinbart:
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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