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Antragsteller: ötv-Kreisdelegiertenkonferenz Stuttgart/Böblingen (beschlossen am 17.07.00)
Adressat: ötv-Gewerkschaftstag (11/2000)
Betreff: Zivil-militärische Zusammenarbeit, Bundeswehr in zivilen Krankenhäusern
Antrag an den Gewerkschaftstag:

Der Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die ötv wendet sich gegen den Versuch, das zivile Gesundheitswesen für die Ausbildung von Soldaten und zur Kriegsvorbereitung zu missbrauchen. Sie lehnt die bundesweit bereits abgeschlossenen Kooperationsverträge von Bundeswehreinrichtungen mit zivilen Krankenhäusern ab, mit der Soldaten für die Militärlogistik im medizinischen Bereich "in Übung gehalten" werden sollen. Sie lehnt erst recht geplante Kooperationen ab, mit dem Soldaten und Offiziere in Krankenhäusern dauerhaft den Umgang mit Verletzten üben, um im Kriegsfall dann direkt im Kriegsgebiet irgendwo in der Welt zur Aufrechterhaltung des Kriegseinsatzes der Bundeswehr im medizinischen Bereich eingesetzt zu werden. Es dürfen auch keine Kriegsausbildungsplätze in den Krankenhäusern geschaffen werden, wie das bereits von der Bundeswehr in der Privatwirtschaft außerhalb des Gesundheitswesens vereinbart wurde. Sie wendet sich gegen jede weitere Militarisierung des Gesundheitswesens. Ötv-Mitglieder, die aus Gewissensgründen die Mitarbeit bei diesen Kooperationen ablehnen oder den Kriegseinsatz verweigern, erhalten Rechtsschutz durch die ötv. Die ötv informiert in einer bundesweiten Kampagne ihre Mitglieder, Presse, Politiker und die Öffentlichkeit über die schrittweise Vereinnahmung des Gesundheitswesens durch die Bundeswehr. Die ötv organisiert entsprechende Veranstaltungen und fordert die übrigen Gewerkschaften auf ebenfalls der Militarisierung der Gesellschaft entgegenzutreten.

Begründung:

Nach Aussagen von Generaloberststabsarzt Dr. Demmer soll das militärische Gesundheitswesen im zivilen Gesundheitswesen aufgehen. In einem ersten Schritt wurden bundesweit ca 60 Kooperationsverträge mit zivilen Krankenhäusern unter Ausschluß der Betriebs-, und Personalvertretungen und der zuständigen Politiker im Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und Gemeinderäten abgeschlossen. Hierbei geht es um ein "in Übung halten" von Soldaten mit pflegerischen Berufen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Offiziere zum Facharzt.

In einem zweiten Schritt werden Kooperationsverträge mit zivilen Krankenhäusern abgeschlossen, um Angehörige der Lazarettgruppen der sogenannten Krisenreaktionskräfte ständig in den kooperierenden Krankenhäusern Erfahrung mit Verletzten sammeln zu lassen. In einem Kriegseinsatz irgendwo in der Welt würden diese Soldaten und Offiziere dann dort eingesetzt und hätten die Aufgabe mit medizinisch-pflegerischen Mitteln die Kriegshandlungen der Bundeswehr aufrecht zu erhalten. Gerade in den Krankenhäusern arbeiten z. B. viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Viele Beschäftigte wollen nicht teil einer Militärlogistik sein, die Kriege ermöglicht und durchführt. Zudem droht der Griff der Bundeswehr auf Ausbildungsplätze im Krankenhaus. Für die Privatwirtschaft hat die Bundeswehr in der "Rahmenvereinbarung über die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung" erste Beispiele gesetzt.

Die Gewerkschaften haben daher die Pflicht gegenüber ihren Mitgliedern, ihre lange Tradition fortzusetzen und der fortschreitenden Militarisierung entgegenzutreten.


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