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Betriebsverfassungsgesetz: Der Kompromiss zum Kompromiss

Der sogenannte Kompromiss, den die Minister Müller und Riester zum Betriebsverfassungsgesetz erzielt haben, ist in Wahrheit eine Niederlage des Arbeitsministers – der Gewerkschaften sowieso. Von einem Kompromiss kann angesichts der gemachten Zugeständnisse keine Rede sein, weil der Entwurf selbst schon ein Kompromiss war. Riester war in seinem Entwurf nicht nur weit hinter den Gesetzesvorschlägen von DGB und DAG zurückgeblieben, sondern auch hinter den Aussagen des Wahlprogramms, der Koalitionsvereinbarung und seinen eigenen, vor einem Jahr veröffentlichten Eckpunkten. In der Öffentlichkeit wurde nach dem Kompromissgespräch zunächst der Eindruck erweckt, als sei Riester hart geblieben, insbesondere bei der Absenkung der Grenze für freizustellende Betriebsräte, die der Presse jetzt vorgestellten Ergebnisse zeigen jedoch ein anderes Bild.

Empörend ist, dass das Betriebsverfassungsreform-Gesetz nun doch im Bündnis für Arbeit behandelt werden soll. Dies ist nicht nur ein weiterer Schritt zur Herabstufung des Parlaments, er öffnet auch den nächsten Akt zur Verwässerung des Regierungsentwurfs. Nach dem die Arbeitgeber in den vergangenen Wochen erheblichen Druck auf Regierung und Parlament ausgeübt haben, wird es jetzt Zeit, dass die Gewerkschaften ihre Rücksichtsnahme aufgeben und Druck zur Durchsetzung ihrer eigenen, nicht berücksichtigten Forderungen machen. Die PDS wird es sich jedenfalls nicht nehmen lassen, im Gesetzgebungsverfahren für Verbesserungen am jetzigen Entwurf zu kämpfen.

Harald Werner
Gewerkschaftspolitischer Sprecher der PDS


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