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am 10.02.2001 in Gütersloh
Bochum, den 02.02.2001
Am 2. Februar 2001 haben in Bochum, nach einer Einleitung aus Sicht des Arbeitsrechtsexperten RA Dornieden, Betriebsräte aus der Automobil- und der Chemiebranche über den vorliegenden Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) diskutiert.
Übereinstimmend wurde festgestellt, daß der Wirbel, der aus dem Arbeitgeberlager schon vor dem Referentenentwurf veranstaltet wurde, auf Grund der wenigen vorgesehenen Veränderungen nicht gerechtfertigt ist und vielmehr als Einschüchterungsversuch in Richtung DGB zu verstehen ist.
Begrüßt wurden die Vereinfachung von Betriebsratswahlen, die Aufhebung der Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten, und die Möglichkeit der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Enttäuschend sei, wie wenig fortschrittliche Vorschläge zur Verbesserung der Rechtssicherheit, zur Erweiterung von Informations- und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretungen und zur sich rasant weiterentwickelten Arbeitswelt im rot - grünen Regierungsentwurf zu finden seien.
In vielen Unternehmen, wie z. B. in Kaufhäusern, gibt es die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Personen. Obwohl diese Beschäftigten nicht unter das BetrVG fallen, sind sie doch wie die Arbeitnehmer von Entscheidungen der Unternehmen betroffen.
Ebenso werden jene Beschäftigte, die im Rahmen von Werkverträgen zum Teil bereits langjährig in den Unternehmen zu finden sind, nicht berücksichtigt. Diese sogenannten Fremdfirmenleute machen gerade in größeren Unternehmen einen nicht unerheblichen Anteil der dort Beschäftigten aus.
Nicht nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, sondern durch eine gesetzliche Regelung sollte ein unternehmenseinheitlicher Betriebsrat gebildet werden können.
In vielen Unternehmen wurden in der Vergangenheit bereits Arbeitnehmer in verschiedener Art und Weise (z.B. Gruppenarbeit) als sogenannte Experten in eigener Sache in den Betriebsablauf eingebunden. Diesen Arbeitsgruppen sollen jetzt die Betriebsräte mitbestimmungsrelevante Kompetenzen übertragen dürfen. Dies wird als problematisch eingeschätzt, da diesen Arbeitsgruppen keinerlei rechtlichen Schutz eingeräumt wird. Außerdem könnten diese Arbeitsgruppen autonom Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen, ohne daß eine ausreichende demokratische Legitimation vorhanden wäre.
Ist das Wollen, die Frauen im Betriebsrat zu dem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb zu etablieren vom Grundsatz her zu begrüßen, so werfen die fehlenden Ausführungen viele Fragen auf und führen zu einer Rechtsunsicherheit der neu gewählten Betriebsräte ab 2002. Da aber weder im Referentenentwurf noch in der Wahlordnung eine Lösung zu finden ist, muß dieser Vorschlag in der Form abgelehnt werden.
Die Streichung der Verhältniswahl innerhalb des Betriebsratsgremiums bedeutet unserer Meinung nach einen massiven Eingriff in die betriebliche Demokratie. Durch die Neuregelung werden demokratische Wahlergebnisse und die dem Wahlergebnis entsprechende Zusammensetzung der Betriebsräte praktisch negiert, das bedeutet zum Beispiel, daß eine zweite Liste mit angenommen 49% Stimmenanteil nicht an der Betriebsratsarbeit beteiligt werden müßte. Dies führt eine Wahl ad absurdum.
Der Vorschlag des DGB, eine Entscheidung über das Auflösen eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgtem Widerspruch durch den Betriebsrat auf das Arbeitsgericht zu delegieren, wurde nicht berücksichtigt. Bei diesem Referentenentwurf kann in diesem Punkt nach wie vor von Mitbestimmung keine Rede sein.
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