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Aktion Minderheitenschutz:
Das Verhältniswahlrecht als Minderheitenschutz und demokratisches Prinzip innerhalb des Betriebsratsgremiums muss erhalten bleiben!

Stellungnahme und Aktion der Kolleginnen und Kollegen für eine durchschaubare Betriebsratsarbeit bei Bayer Leverkusen zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Aus dem Begleitbrief:

"Uns ist bewusst, dass auch in vielen anderen Punkten bei der Debatte um die Betriebsverfassung von einer Reform im Sinne der Beschäftigten nicht gesprochen werden kann. Der Punkt "Verhältniswahlrecht" hat insofern eine Sonderstellung, weil es hier realistische Chancen gibt durch Einfluss auf die parlamentarischen Gremien (insbesonders die Fraktion Bündis90/ Die Grünen aber auch auf die SPD-Fraktion) den Erhalt des Verhältniswahlrechtes durchzusetzen. Zur Zeit hat die Wiederaufnahme des Verhältniswahlrechtes in das Gesetz bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oberste Priorität. Deshalb ist es sinnvoll durch Eingaben an das Parlament diese Position zu stärken. Wir bitten Euch diese Stellungnahme (in eine der beiden Varianten) als Gremium, Gruppe oder Einzelperson mit zu tragen oder eine sinngemäße Eingabe von Euch aus zu formulieren. Entsprechende Eingaben müssten an unten stehenden Verteiler gesandt bzw. gefaxt werden und zwar für jede Person extra. Dazu reicht es, das vorbereitetete Deckblatt ("An den Bundestag....., der Vorsitzenden...usw.") mit Euren Angaben (Adresse usw.) auszufüllen und jeweils mitzuversenden bzw. mit zu faxen.

Die Angelegenheit eilt, da Anfang April schon die erste Gesetzeslesung stattfinden wird."

Wir hoffen auf rege Beteiligung und Erfolg dieser Aktion!


Faxnummern:

Es muss an alle extra gefaxt werden.

Postadresse für alle ist: Platz der Republik11011 Berlin - es ist nicht schlecht wenn es auch per Post zusätzlich rausgehen würde

Wenn man es postalisch versendet: Original (Unterschriften) an Thierse, der Rest als Kopie.

Schön wäre eine Nachricht, dass ihr was versandt habt, damit die OrganisatorInnen der Aktion einen Überblick über die Resonanz haben: Nikolaus Roth Fax 0221/624960

Absender
Datum

An den Bundestag
z.H. des Präsidenten Thierse

der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
Doris Barnett

SPD-Fraktion
z.H. Klaus Brandner

CDU/CSU Fraktion
z.H. Wolfgang Meckelburg

Fraktion Bündnis90/Die Grünen
z.H. Dr. Thea Dückert und Ekin Deligöz

F.D.P.- Fraktion
z.H. Irmgard Schwätzer

PDS-Fraktion
z.H. Pia Maier

Platz der Republik
11011 Berlin

 

Stellungnahme zum BetrVerf-Reformgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum BetrVerf-Reformgesetz mit der Bitte um Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

 


Stellungnahme zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes / BetrVerf-Reformgesetz

 

Einleitung

Als Betriebsräte und Gewerkschafter begrüßen wir eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten, Erleichterungen zur Errichtung von Betriebsräten, eine Veränderung des Betriebsbegriffes sind Punkte die unbedingt verbessert werden müssen.

Wir wollen mit unserer Stellungnahme Ihr Augenmerk auf die Streichung des Verhältniswahlrechts im BetrVerf-Reformgesetz richten.

Erhalt von demokratischen Prinzipien

Das Verhältniswahlrecht für Wahlen innerhalb des Betriebsratsgremiums (Freistellungen und Ausschussbesetzungen) stellt ein wichtiges demokratisches Grundprinzip sicher. Ohne das Verhältniswahlrecht ist die Einbeziehung von Minderheiten anteilig an ihrem Wahlergebnis in die Arbeit des Betriebsrates ausgeschlossen.

Dieses Demokratieprinzip muss erhalten bleiben.

Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, bei den Paragraphen 27 Absatz 1 sowie 28 Absatz1 und 38 Absatz 2 die auf das Verhältniswahlrecht bezogenen Formulierungen beizubehalten.

Begründung

Fazit

Bei der Besetzung interner Funktionen darf das Verhältniswahlrecht nicht als "lästiges", "hinderliches" Verfahren abgeschafft werden. Die Demokratie innerhalb der Betriebsräte muss auch zukünftig gewährleistet sein; das Verhältniswahlrecht muss bei der Besetzung von Ausschüssen und der Wahl von Freigestellten auch weiterhin greifen damit so alle gewählten Betriebsräte in die praktische Arbeit mit einbezogen werden.

Minderheitenschutz in allen Gremien ist ein wichtiges demokratisches Prinzip, das der Gesetzgeber für die betriebliche Interessenvertretung nicht in Frage stellen darf.


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