LabourNet Germany Dies ist das LabourNet Archiv!!! Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Home Über uns Suchen Termine

 

Im Vordergrund steht der Schutz der Industrie, nicht die Entschädigung der NS-ZwangsarbeiterInnen

Ulla Jelpke, PDS-MdB, über die Verhandlungen zur Entschädigung von NS-ZwangsarbeiterInnen

 

Bei den Verhandlungen zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern war Anfang Juni, nach dem Clinton-Besuch in Berlin, wieder einmal eine Krise angesagt.

Noch immer hat die Industrie ihren zugesagten Beitrag von 5 Milliarden DM nicht aufgebracht - nach letzten Berichten sind erst 3 der von der Industrie schon vor Monaten fest zugesagten 5 Milliarden DM zusammen.

In Wirklichkeit zahlt die Industrie selbst diesen Betrag nur zur Hälfte, da alle Industriespenden laut Rundschreiben von SPD-Finanzminister Eichel vom 3. Februar angeblich "freiwillige Zahlungen ohne rechtliche Verpflichtung" sind und damit steuerlich abzugsfähig. Die Hälfte der angeblichen Industriespenden zahlen so faktisch die Steuerzahler. Zusammen mit den 5 Milliarden DM, die der Bund ohnehin für die Stiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter zugesagt hat, ergibt das faktisch eine Aufteilung von 7,5 Milliarden DM für den Bund bzw. die Steuerzahler und 2,5 Milliarden DM für die Industrie. Selbst dieser geringe Betrag ist bis heute von der Industrie nicht eingezahlt.

Weshalb die Industrie überhaupt in den Entschädigungstopf einzahlt, beschreibt der SPD-Finanzminister in seinem Rundschreiben vom 3. Februar auch: "Mit ihnen (den Einzahlungen der Industrie für die Stiftung zur Entschädigung der NS-ZwangsarbeiterInnen, d. Verf.) wird ... nicht zuletzt das Ziel verfolgt, eine Grundlage zu schaffen, um den Sammelklagen in den USA begegnen zu können und damit verbunden drohenden Imageverlust auf dem dortigen Markt und weltweit abzuwenden".

Deutlicher ist die Absicht der Industrie bei diesen Verhandlungen nicht zu beschreiben.

Das Rundschreiben Eichels vom Februar ist in jeder Hinsicht bezeichnend für die wirklichen Absichten von Bundesregierung und deutscher Industrie bei den Verhandlungen um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeit und – leider – auch für die gesamte Konstruktion des Gesetzes, um das sich jetzt die parlamentarischen Beratungen und die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und deutscher Industrie auf der einen und der US-Regierung auf der anderen Seite noch drehen. Im Vordergrund steht nicht die überfällige Entschädigung der wenigen noch lebenden Opfer der NS-Zwangsarbeit und ihrer Angehörigen. Im Vordergrund steht vielmehr einzig und allein die Rechtssicherheit der deutschen Industrie, die vor allen noch irgendwie möglichen Klagen der Opfer ihrer Verbrechen während der NS-Zeit dauerhaft geschützt werden soll. Diese Maxime bestimmt das Verhalten von SPD-Kanzler Schröder ebenso wie die Verhandlungsführung von Graf Lambsdorff und das Agieren der Vertreter der Industrie. Die Entschädigung der wenigen noch lebenden Opfer der NS-Zwangsarbeit ist Nebenprodukt, ist im Grunde nur ein notwendiges Übel, dass die Industrie hinnehmen muss, um ihr Hauptziel, endlich Rechtssicherheit gegen alle weiteren Klagen und einen "Schlussstrich" unter alle Verbrechen der NS-Zeit zu erreichen.

14 bis 16 Millionen ZwangsarbeiterInnen mussten während der NS-Zeit bei deutschen Firmen Zwangsarbeit leisten – ob bei der Rüstungsproduktion für den Eroberungskrieg Nazi-Deutschlands, als Erntearbeit in der Landwirtschaft oder bei der lebensgefährlichen Trümmerbeseitigung nach Bombenangriffen. Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden praktisch in allen Bereichen der Wirtschaft eingesetzt. Viele wurden dem Mordprogramm "Vernichtung durch Arbeit" zugeführt, zugrundegerichtet durch überlange Arbeitszeiten ohne alle Schutzvorrichtungen bei miserabelster Verpflegung und Unterbringung in Lagern und KZs. Andere wurden Opfer von Menschenversuchen der chemischen oder pharmazeutischen Industrie. Ob als jüdische ZwangsarbeiterInnen, als polnische oder als "Ostarbeiter" – gekennzeichnet waren sie alle. Am schlimmsten war die Behandlung der jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, danach die der anderen ZwangsarbeiterInnen aus Osteuropa. Jeder Kontakt mit "Ariern" sollte unterbleiben, auf sexuelle Kontakte stand die Todesstrafe. Neugeborene Kinder wurden ihren Müttern weggenommen, die meisten Neugeborenen starben kurz nach der Geburt an planmäßiger Vernachlässigung und Unterernährung.

Der Historiker Prof. Thomas Kuczynski hat ausgerechnet, dass den Millionen ZwangsarbeiterInnen der NS-Zeit allein an Löhnen ein Betrag von - verglichen mit den damals im Deutschen Reich herrschenden Lohnsätzen für "Deutsche" und umgerechnet auf heutiges Preisniveau – etwa 180 Milliarden DM vorenthalten, sprich: geraubt wurde. Diesen geraubten Lohn müßte die deutsche Industrie eigentlich heute den wenigen noch lebenden Opfern der damaligen Zwangsarbeit und ihren Angehörigen zurückzahlen. Hinzu käme das Schmerzensgeld für widerrechtliche Inhaftierung, für Deportation und für alle anderen Grausamkeiten.

Die jetzt angekündigten 10 Milliarden DM – wieviel davon die Zwangsarbeiter überhaupt erreichen wird, siehe unten – sind also nur ein Bruchteil der in der NS-Zeit geraubten Löhne. Trotzdem behauptet das Finanzministerium in seinem schon genannten Rundschreiben vom 3. Februar dieses Jahres: "Insbesondere stellen die Auszahlungen (gemeint sind die noch gar nicht vollständig aufgebrachten Zahlungen der Inustrie in den Entschädigungsfonds, d. Verf.) keinen nachträglichen Arbeitslohn dar, da die frühere Zwangsbeschäftigung kein ‚Dienstverhältnis’im steuerlichen Sinne ... begründete."

Genauso urteilte Mitte Februar auch das Bundesarbeitsgericht, als es Klagen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen vor deutschen Arbeitsgerichten abwies mit der Begründung, die NS-Zwangsarbeit sei kein "Arbeitsverhältnis" gewesen, mithin seien für solche Klagen nicht die Arbeitsgerichts, sondern Zivilgerichte zuständig. Etwa 5.000 Klagen von ZwangsarbeiterInnen sollen nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins vor deutschen Gerichten zur Zeit noch anhängig sein. Aber in der Abwehr solcher Klagen von NS-Opfern waren deutsche Juristen ja schon immer findig ...

Zurück zu den Verhandlungen. Die jüngste Krise bei diesen Verhandlungen hat nicht nur den Grund, dass die Industrie noch immer nicht ihren zugesagten Betrag aufgebracht hat – trotz Eichels Steueranreizen.

Anlaß der neuesten Krise sind vielmehr die Verhandlungen mit den USA um den "Rechtsschutz" für die Industrie. Hier gehen der Industrie – und fest an ihrer Seite der rot-grünen Bundesregierung – die Zusagen der USA nicht weit genug. Die Industrie will einen "Schlussstrich" unter alle ihre Verbrechen der NS-Zeit. Nie wieder soll auf der ganzen Welt von deutschen Firmen Wiedergutmachung, Entschädigung für irgendein Verbrechen während der NS-Zeit verlangt werden können. Dafür soll das Abkommen mit den USA den Weg bahnen. Diesem Abkommen sollen sich auch alle anderen beteiligten Länder – Israel und die osteuropäischen Länder Polen, Ukraine, Rußland, Weißrußland sowie die Tschechische Republik – bedingungslos und unwiderruflich anschließen.

Solange dieser totale "Schlussstrich" nicht gesichert ist und solange nicht sämtliche Klagen gegen deutsche Firmen – wegen Arisierungsbetrug durch deutsche Banken und Versicherungen, wegen Menschenversuchen, wegen Mißhandlungen während der NS-Zeit, wegen Lohnraub und Zwangsarbeit, einfach wegen allen Verbrechen, die deutsche Firmen in der NS-Zeit begangen haben – nicht sämtlichst und unwiderruflich eingestellt sind, gibt‘s von der Industrie keinen Pfennig. Das ist der Plan. Dafür wollen die Chefs und Eigner der deutschen Industrie 2,5 Milliarden DM zahlen. Darum drehen sich jetzt, in der Schlußphase der fast zweihjährigen Verhandlungen, alle noch offenen Fragen.

 

Der Zeitplan im Bundestag und weitere Gemeinheiten im Gesetzentwurf

Der Zeitplan für die Verhandlungen und die parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf ist sehr eng. Pfingsten wollen Graf Lambsdorff als Verhandlungsführer der Bundesregierung und Daimler-Benz-Finanzchef Gentz als Verhandlungsführer der Industrie mit US-Staatssekretär Stuart Eizenstat noch einmal zusammentreffen, um die Verhandlungen über den "Rechtsschutz" für die deutsche Industrie abzuschließen. Bereits vorher, am 7. Juni, findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses mit Opferverbänden und Vertretern der Anwälte der NS-ZwangsarbeiterInnen über Einzelheiten des vorliegenden Gesetzentwurfes statt.

Ende Juni sollen die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen werden, damit am 15. Juli der Bundesrat das Gesetz abschließend beraten und verabschieden kann und das Gesetz damit parlamentarisch "erledigt" ist.

Wann es aber wirklich in Kraft tritt, ist damit noch nicht entschieden. Denn bisher steht im Gesetzentwurf, dass das Gesetz erst in Kraft tritt, wenn die Industrie ihren Betrag vollständig eingezahlt hat. Die aber verlangt – siehe oben - vor jeder Einzahlung die Einstellung ALLER GERICHTSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHE FIRMEN WEGEN NS-VERBRECHEN WELTWEIT. Bleibt diese Formulierung im Gesetzentwurf bestehen, dann kann wegen dieser Hinhaltetaktik der Industrie das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs noch viele, viele Monate dauern. Bis irgendeine/r der noch mehr lebenden – vermutet werden mehr als 1 Million noch lebende – NS-ZwangsarbeiterInnen wirklich Geld bekommt, dürften weitere Monate verstreichen ... Währenddessen sterben jeden Monat etwa 1 Prozent der noch lebenden Opfer der NS-Zwangsarbeit.

Auch andere Passagen im Gesetzentwurf sind schikanös und bürokratisch und primär getragen von den "Schlussstrich-Wünschen" der deutschen Industrie und Regierung.

Insgesamt 10 Milliarden DM sind vorgesehen – verglichen mit dem oben genannten Betrag von 180 Milliarden DM, dem während der NS-Zeit den ZwangsarbeiterInnen von Industrie und NS-Staat geraubten Lohn, ein geringer Betrag. Trotzdem lehnen Bundesregierung und Industrie alle Versuche, den Betrag noch aufzustocken, strikt ab.

Von diesen 10 Milliarden DM sollen für die Entschädigung der NS-ZwangsarbeiterInnen nur etwa 8,1 Milliarden DM zur Verfügung stehen.

Der Rest von ca. 1,9 Milliarden DM dient zu einem Teil zum Ausgleich für Arisierungsverluste durch Betrügereien deutscher Banken und Versicherungen während der NS-Zeit insbesondere an jüdischen Opfern, als Entschädigung für Menschenversuche und andere Mißhandlungen und Quälereien. Ein weiterer Teil, 700 Millionen, sind für einen sogenannten "Zukunftsfonds" vorgesehen, der angeblich für Jugendaustausch, Stipendien, Völkerverständigung usw. aufkommen soll. Ein dritter Teil, ca. 200 Millionen DM, dient für Verwaltungkosten, Kosten für Anwälte usw. Alle diese Beträge gehen nach der jetzigen Konstruktion zu Lasten der Entschädigungssumme für die NS-ZwangsarbeiterInnen.

Diese verbleibende Entschädigungssumme von ca. 8,1 Milliarden DM soll nicht direkt von der geplanten Stiftung ausgezahlt werden, sondern über sogenannte "Partnerstiftungen" in Polen, der Ukraine, Weißrußland, Rußland und der Tschechischen Republik. Für die Auszahlungen an jüdische ZwangsarbeiterInnen ist die "Jewish Claims Conference" zuständig, für den sogenannten "Rest der Welt" will die Regierung den UNHCR, den UN-Flüchtlingskommissar, gewinnen.

Für alle diese "Partner" sind im Gesetzentwurf feste Beträge vorgesehen – auf Basis von Schätzzahlen für die möglicherweise anspruchsberechtigten Opfer. So soll die polnische Stiftung nach dem Regierungsentwurf 1,796 Milliarden DM erhalten, die für die Ukraine und Moldawien zuständige Stiftung 1,708 Milliarden DM, für Rußland, Lettland und Litauen sind 828 Millionen DM, für Weißrußland und Estland 687 Millionen DM, für die anspruchsberechtigten Opfer in der Tschechischen Republik 419 Millionen DM, für die Jewish Claims Conference 1,812 Milliarden DM und für Opfer im "Rest der Welt" (Sinti und Roma, NS-ZwangsarbeiterInnen in Ungarn, Slowakei, im früheren Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien und alle anderen, über den Globus verteilten Überlebenden der NS-Zwangsarbeit) ganze 800 Millionen DM.

Alle Beträge reichen vermutlich hinten und vorne nicht, um die in der Öffentlichkeit genannten Entschädigungsbeträge – ZwangsarbeiterInnen, die in KZs inhaftiert waren, sollen "bis zu 15.000 DM" erhalten, andere ZwangsarbeiterInnen "bis zu 5.000 DM) - jemals wirklich zu erhalten. Überhaupt keine Entschädigung sollten lange Zeit die mehreren hunderttausend LandarbeiterInnen erhalten, die während der NS-Zeit deportiert und auf deutschen Landgütern Zwangsarbeit leisten mußten. Jetzt ist zwar eine "Öffnungsklausel" im Gesetzentwurf, die den "Partnerstiftungen" erlaubt, auch Landarbeiter zu entschädigen. Da aber die Beträge für jede "Partnerstiftung" unverändert blieben, gehen diese Zahlungen für Landarbeiter auf Kosten anderer Zwangsarbeiter – eine perfide Konstruktion, die wieder einmal zeigt, wes Geistes Kind die Verfasser dieses Regierungsentwurfs waren.

Vermutlich werden alle Opfer viel weniger als diese öffentlich genannten Beträge erhalten – am allerwenigsten vemutlich die ca. 100.000 oder mehr Opfer im sog "Rest der Welt".

Um diesen Skandal nicht gleich zu Beginn auffliegen zu lassen, haben sich Regierung und Industrie noch einen weiteren Trick einfallen lassen. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass jede Entschädigung in zwei Raten auszuzahlen ist. Die erste Rate wird fälligt, wenn Urkunden oder andere glaubhafte Nachweise für Zwangsarbeit vorgelegt werden – oft genug wird schon das schwierig bis unmöglich, der "Internationale Suchdienst" im hessischen Bad Arolsen, der alle Dokumente der NS-Zwangsarbeit seit über 50 Jahren lagert, braucht zur Zeit für die Beantwortung von Einzelanfragen von Opfern bis zu 3 Jahre! Wenn das dennoch gelingt, folgt die zweite Rate dennoch erst 8 Monate später, wenn die Anmeldefrist für alle noch lebenden Anspruchsberechtigten laut Gesetzentwurf bereits abläuft. Wer also acht Monate lang versäumt, seinen Antrag einzureichen, der bekommt nie etwas.

Als erste Rate sollen dann KZ-Häftlinge 50% ihrer maximalen Entschädigung – also 7.500 DM – erhalten, alle anderen ZwangsarbeiterInnen sollen sogar nur 35% ihrer Maximalsumme erhalten. Faktisch sind das für diese NS-ZwangsarbeiterInnen 35% von 5.000 DM = 1.650 DM. Mehr wird es vermutlich nicht geben, denn das für die Bundesregierung federführende Finanzministerium (allein die Auswahl dieses Ministeriums für dieses Thema spricht Bände!) geht davon aus, dass sich in den meisten Ländern am Ende mehr Anspruchsberechtigte melden, als bisher offiziell angenommen.

Trotzdem geben sich Regierung und Industrie eisern: der Gesamtbetrag der Entschädigungen soll auf keinen Fall angehoben werden.

So gleichgültig Industrie und der Bundesregierung gegenüber diesen und anderen offenen Fragen und Verbesserungswünschen der NS-Zwangsarbeiter gegenüber sind, so verbissen kämpfen beide um den "Schutz der deutschen Industrie" vor weiteren Klagen. So sollen alle NS-ZwangsarbeiterInnen, wenn sie einen Antrag auf Entschädigung einreichen, auf jede Klage gegen ALLE deutschen Firmen im Zusammenhang mit Verbrechen während der NS-Zeit endgültig und schriftlich verzichten. Wer diesen totalen und umfassenden Verzicht nicht erklärt, dessen Antrag wird gar nicht erst angenommen. Geschützt werden durch diese Klausel ALLE deutschen Firmen – gleichgültig, ob sie in den Entschädigungsfonds auch nur einen Pfennig eingezahlt haben oder nicht. Alle Versuche der Zwangsarbeiterverbände und ihrer Vertretungen – der Anwälte, der Regierungen Osteuropas, auch der PDS und antifaschistische Organisationen hier – diese Klausel aufzuheben, werden von den rot-grünen Regierungsparteien gemeinsam mit CDU/CSU und FDP bekämpft und abgelehnt.

Zahlreiche andere Gemeinheiten im Gesetzenwurf können hier aus Platzgründen gar nicht geschildert werden. Eine weitere soll hier noch genannt werden: Im Kuratorium der zu gründenden Stiftung, die künftig die Auszahlung der 10 Milliarden DM überwachen soll, haben selbstverständlich Bundesregierung und Industrie die Mehrheit, die NS-Zwangsarbeiter und ihre Vertretungen sind in der Minderheit.

Trotz dieser vielen Kritik, das soll hier nicht verschwiegen werden, wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht nur von der Bundesregierung und damit SPD und Grünen, sondern auch von CDU/CSU, FDP und PDS getragen. Die Berichterstatterin der PDS zum Gesetzentwurf, die Verfasserin dieses Textes, Ulla Jelpke, hatte ihrer Fraktion geraten, den Entwurf wegen seiner oben beschriebenen Grundkonstruktion – Vorrang haben die Interessen der Industrie, die Anliegen der ZwangsarbeiterInnen sind zweitrangig - und seiner vielen Gemeinheiten gegenüber den NS-ZwangsarbeiterInnen nicht mitzutragen. Die PDS sollte aus der Rolle der Opposition weiter um Verbesserungen kämpfen, war ihr Vorschlag. Sie konnte sich mit dieser Position aber in ihrer Fraktion nicht durchsetzen. Diese entschied vielmehr mit großer Mehrheit, den Entwurf mit den anderen Parteien mit einzubringen, aber zugleich noch weitere Verbesserungen zu versuchen. Diese Entscheidung der PDS-Fraktion geschah auch auf Bitten von NS-ZwangsarbeiterInnen, die den vorliegenden Entwurf rasch verabschiedet haben wollten, trotz all seiner Gemeinheiten, um wenigstens die darin angekündigte geringe Entschädigungssumme noch zu erhalten ...

 

Wer mehr wissen will, wende sich an das Büro Ulla Jelpke (MdB), Mauerstr. 34-38, Haus III, 10117 Berlin, Tel. 030-227-75816, Fax 030-227-76793, E-Mail ulla.jelpke@bundestag.de.

Wer der PDS nicht traut, kann sich gerne auch an die Berichterstatter, also die zuständigen Abgeordneten der anderen Parteien wenden:

Alle sind auch telefonisch zu erreichen über Deutscher Bundestag, Berlin, Tel. 030-2270, oder per Brief an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 10111 Berlin.


Home
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace
Datei:
Datum: