letzte Änderung am 21. Febr. 2003

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IG Metall und Arbeitszeit - Vorschläge für Anträge zum 20. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag der IG Metall rückt näher und in den nächsten Wochen finden in den Verwaltungsstellen Delegiertenversammlungen statt. Engagierte GewerkschafterInnen haben eine Fülle von Vorlagen für mögliche Anträge entwickelt, die verändert, übernommen oder gar nicht genommen werden können. Wir stellen sie wie folgt gebündelt zur Verfügung:


Entwurf Antrag zum 20. ordentlichen Gewerkschaftstag

Der 20. 0rdentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die IG Metall wird den Abbau von Mehrarbeit in den Betrieben umgehend voran treiben, und darauf hin wirken, dass Betriebsräte keine Zustimmung mehr zu Mehrarbeit erteilen.

Mehrarbeit wird nur noch in begründeten, dringenden Ausnahmefällen im Rahmen der geltenden Tarifverträge genehmigt.

Von Jahr zu Jahr wird seitens der Arbeitgeber in immer größer werdenden Umfang Mehrarbeit, auch am Samstag, Sonn- und Feiertag, gefordert. Die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben leisten diese oft aus Angst um den Arbeitsplatz ab, in manchen Fällen sogar ohne entsprechenden Freizeit- und/oder Entgeltausgleich.

Dieser unzumutbare Zustand muss dringend abgeschafft werden.

Insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Erwerbslosigkeit, die keine Bundesregierung mit den bisherigen Maßnahmen nachhaltig zu reduzieren in der Lage war und ist.

Auch in Anbetracht der Tatsache, dass sich immer mehr Erwerbsfähige um immer weniger werdende Arbeitsplätze bewerben, muss Mehrarbeit sofort auf ein Mindestmass reduziert werden.

Es liegen entsprechende Zahlen und Statistiken vor, dass bei Reduzierung der Mehrarbeit auf Null bis zu 1 Million Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden könnten.


Entwurf Antrag zum 20. ordentlichen Gewerkschaftstag

Der 20. 0rdentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die IG Metall wird darauf hin wirken und sich dafür einsetzen, dass die tarifliche Wochenarbeitszeit von derzeit 35 Stunden im gesamten Bundesgebiet Regelarbeitszeit auf gesetzlicher Grundlage wird.

Das geltende Arbeitszeitgesetz lässt Wochenarbeitszeiten bis 60 Stunden zu.

Dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Arbeitskräfte für immer weniger Arbeitsplätze zur Verfügung stehen weder tolerierbar noch zeitgemäß.

Die guten Erfahrungen mit der gesetzlich verankerten 35-Stunden–Woche in Frankreich sollten der Bundesregierung Anlass genug sein, die Arbeitszeit per Gesetz zu verkürzen.

Der Effekt auf dem Arbeitsmark wäre, dass wieder mehr Menschen in Arbeit kämen, was wiederum auch zur Senkung der Lohnnebenkosten beitragen würde.

Die gesetzliche Arbeitszeitverkürzung darf selbstverständlich nicht zu Einkommensverlusten führen, denn das wiederum würde die Kaufkraft im Inland weiter schwächen.

Zudem muss es den Menschen ermöglicht werden ihre neu gewonnenen Freizeit durch sinnvolle Freizeit- und Kulturangebote nutzen und genießen zu können.


Entwurf Antrag zum 20. ordentlichen Gewerkschaftstag

Der 20. 0rdentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die tarifliche Arbeitszeit wird auf 30 Wochenstunden bei vollem Entgeltausgleich verkürzt.

Arbeitszeitverkürzung mit vollem Entgeltausgleich darf kein Tabuthema mehr sein.

Es liegen mittlerweile ausreichend Stellungnahmen vor, dass nur Arbeitszeitverkürzung (neben der konsequenten Reduzierung und Verhinderung von Mehrarbeit) langfristig neue Arbeitsplätze schaffen und erhalten wird. Die Umsetzung der 35-Stunden-Woche beweist das.

Immer mehr Erwerbsfähige sind gezwungen sich um immer weniger werdende Arbeitsplätze zu bewerben. Unternehmen und Arbeitgeber schaffen keine existenzsichernden Arbeitsplätze, sondern vernichten diese in zunehmenden Maße, entlassen Arbeitnehmer um sie im "günstigsten" Fall als Leiharbeitnehmer wieder in das Unternehmen zu holen.

Es ist ein gesellschaftlich nicht hinnehmbarer Zustand, dass sich bereits heute über ein Viertel der Erwerbsfähigen sozusagen als Tagelöhner verdingen muss, zumeist in ungeschützten, oftmals weit unter Tarif entlohnten, und unter unzumutbaren, Gesundheits-, Familien- und sozialfeindlichen Arbeitsbedingungen.

Arbeitszeitverkürzung ist allerdings immer auch eine Verteilungsfrage, daher darf Arbeitszeitverkürzung nicht zu Ungunsten der Beschäftigten, also als reine Verteilung von Arbeitszeit, verstanden werden.

Mit vollem Entgeltausgleich bedeutet daher, dass gleichzeitig auch eine Verteilung von Vermögen, von oben nach unten, statt findet.

Es ist an der Zeit, dass sich die IG Metall mit aller Nachdrücklichkeit für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Entgeltausgleich einsetzt.

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