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Argument des Tages

40 Stunden als wöchentliche Höchstarbeitszeit sind genug

Der Vorschlag von DGB-Chef Schulte zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden geht nicht nur in die falsche Richtung, sondern ist auch überflüssig. Schon das geltende Arbeitszeitgesetz lässt sowohl die 48-Stunden-Woche, als auch für eine begrenzte Höchstarbeitszeiten von 60-Stunden zu. In die falsche Richtung geht der Vorschlag schon deshalb, weil er die von den Gewerkschaften geforderte Reduzierung der rund zwei Milliarden jährlichen Überstunden völlig zur Illusion macht. Es ist völlig unverständlich, weshalb Schulte einen Vorschlag zur Festschreibung einer gesetzlichen Regelung unterbreitet, die von den Gewerkschaften 1994, bei der Verabschiedung des Arbeitszeitgesetzes, noch scharf kritisiert wurde. Die meisten EU-Länder haben die 40-Stunden-Woche als Höchstarbeitszeit festgeschrieben und in Frankreich sind seit kurzem sogar 35-Stunden gesetzlich festgelegt.

Die PDS wird deshalb daran festhalten, mit einer parlamentarischen Initiative 40 Stunden als wöchentliche Höchstarbeitszeit durchzusetzen. Da sich die meisten tariflichen Arbeitszeiten in der Bundesrepublik zwischen 35 und 38,5 Stunden bewegen, wobei diese nur innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums erreicht werden müssen, bleiben immer ausreichende Spielräume zur Flexibilisierung der Arbeitszeit erhalten.

Wer mit dem Abbau der Überstunden neue Arbeitsplätze schaffen will, muss die Möglichkeiten der Flexibilisierung oder der Einführung von Arbeitszeitkonten notwendigerweise begrenzen. Flexibilisierung muss den Interessen der meisten Beschäftigten gerecht werden und darf sich weder an der inhumanen Vorstellung einer "atmenden Fabrik", noch an privilegierten Minderheiten orientieren. Das Maß der Arbeitszeitgestaltung muss insbesondere durch die sozialen und kulturellen Bedürfnissen von Menschen mit Kindern gesetzt werden und der Unterwerfung des Alltags unter die Zeitbedürfnisse des Kapitals entgegentreten. Schultes Vorschlag geht in die entgegengesetzte Richtung und orientiert sich ausschließlich an der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit exportstarker Unternehmen. Wobei daran erinnert werden muss, dass die seinem Vorschlag zugrunde liegende Unterbietung von Arbeitszeitstandards anderer EU-Länder sowohl das gegenseitige Herunterkonkurrieren der Unternehmen, als auch der Gewerkschaften vorantreibt.

Harald Werner

16.3.01


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