letzte Änderung am 6. Nov. 2002

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Beurteilungen in Trainingsmaßnahmen - ein Stück lebendige Demokratie

Oktober 2002

Zu Beginn einer Trainingsmaßnahme der "Personalentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft" (PEBG) während dieses Sommers 2002 in Frankfurt a.M. wurde den Teilnehmern und Teilnehmerinnen u.a. eine Erklärung vorgelegt, die sie zu unterschreiben hätten. Auf diesem Vordruck sollten sie sich einverstanden erklären, dass sämtliche Daten, die der Bildungsträger erhoben hat, an das Arbeitsamt weiter geleitet werden dürften. Die Weitergabe an Dritte dürfte dagegen nur mit unserer Einwilligung erfolgen.

Ein Großteil meldete dagegen Protest an. In der darauf folgenden Diskussion wurden vom Kursleiter verschiedene Argumente vorgebracht, warum dies notwendig sei: man brauche die Daten für die Versicherungsleistungen, ohne unsere Unterschrift könnten wir in der PEBG- Verwaltung nicht erfasst werden u.ä. Eine Vertreterin des Arbeitsamtes Frankfurt, die später hinzu gezogen wurde, erklärte, dass wir kein Fahrgeld zurück erstattet bekämen, wenn wir nicht unterschrieben.

Viele Teilnehmer blieben dennoch bei ihrer Weigerung, da deutlich gesagt wurde, dass spätestens am Ende der Maßnahme für jede Person eine "Bewertung" stattfindet, die u.a. eine Beurteilung unseres "Sozialverhaltens" enthalten sollte. Diese Bewertung sei zwingend vorgeschrieben, also mit dem Arbeitsamt vereinbart, und würde am Ende einer Maßnahme dorthin weitergeleitet werden. Sie enthält folgende Kriterien, wie der Kursleiter uns über einen Overhead-Projektor zeigte: Kenntnisstand, Arbeits- und Sozialverhalten, Wunschberufe, Vermittlungshemmnisse und allgemeine Bewertung durch die PEBG.

Ich verwies auf den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz von 200 I, in dem darauf hingewiesen wird, dass es dafür bislang keine rechtlich einwandfreie Regelung gebe und deshalb mit der Bundesanstalt für Arbeit eine Vereinbarung getroffen wurde, dass die Einwilligung folgenlos abgelehnt werden könne (S. 142f.). Irrtümlicherweise sprach ich dort vom "Hessischen Datenschutzbeauftragten". Der Kursleiter entgegnete, dass nach der genannten Veröffentlichung der Hessische Datenschutzbeauftragte(!) in der PEBG gewesen sei, es zu einem Gespräch kam und jetzt alles in Ordnung sei. Auf Nachfrage räumte er ein, dass es kein Protokoll über dieses Gespräch gebe. Auf die Frage einer Teilnehmerin: Was geschieht, wenn die Teilnehmer mit der Bewertung (der Kursleiter hatte selbst als Beispiel. "unsteter Lebenslauf" gebracht) nicht einverstanden ist? Antwort: Dann wird die Bewertung trotzdem ans Arbeitsamt weitergeleitet. Das Misstrauen der Teilnehmer wurde mit umso mehr angestachelt.

Am folgenden Morgen erklärte er, dass diejenigen, die die Erklärung nicht unterschreiben, dem Arbeitsamt gemeldet und ihre Leistungen sofort gesperrt werden. Unter diesem existentiellen Druck schließlich unterschrieben dann auch die Verweigerer, einige davon "unter Vorbehalt".

H.S.

Siehe dazu: Betr.: Beurteilungen in Trainingsmaßnahmen. Antwortschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom 11.10.02 auf eine Anfrage zum Verhalten der PEBG (anonymisiert; pdf-Datei)

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