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Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenführen?

Das Problem: Nicht nur in der CDU/CSU, sondern inzwischen auch in der SPD wird darüber diskutiert, die Arbeitslosen- mit der Sozialhilfe zusammenzuführen. Begründet wird diese "Idee" u.a. mit einem höheren Anreiz für Langzeitarbeitslose, wieder eine Arbeit anzunehmen.

Unsere Bewertung: Diese Zusammenführung bedeutet nichts anderes, als die Arbeitslosenhilfe zugunsten der Sozialhilfe abzuschaffen. Das würde einen grundlegenden Bruch im bisherigen Arbeitsförderungsrecht bedeuten: während sich der Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosenhilfe aus der Arbeitsleistung und dem Arbeitseinkommen ableitet, hat die Sozialhilfe keinen Arbeits- und Lohnbezug, sondern beruht nach umfangreicher Prüfung allein auf der Bedürftigkeit der BezieherInnen. Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe würden Langzeitarbeitslose automatisch erworbene Ansprüche und Rechte verlieren und auf das geringere Niveau der Sozialhilfe herabgestuft werden.

Im jetzigen SGB III ist geregelt, dass Arbeitslose verpflichtet sind, nach einem halben Jahr Arbeiten anzunehmen, die in der Entlohung der Höhe des Arbeitslosengeldes entsprechen. Die Regelungen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) sind erheblich schärfer. Hier gibt es überhaupt keine Zumutbarkeitsregelungen. In der Konsequenz würde der Druck auf die Arbeitslosen noch mehr verstärkt werden, jede noch so schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, das Armutsrisiko würde sich erhöhen. Nebenbei ist das angesichts des gerade veröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht besonders makaber.

Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe würde bedeuten:

Unsere Forderungen: Statt Langzeitarbeitlose zu Sozialhilfeempfängern zu machen, wäre der umgekehrte Weg nötig: Nicht Leistungen senken und den Druck auf Arbeitslose verschärfen, sondern Sozialhilfeempfänger rascher in die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitk einbeziehen. Es geht um Wege in existenzsichernde Arbeit.

Sicher ist es nötig, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern im Interesse der betroffenen Menschen zu verbessern. Diese Zusammenarbeit soll aber nicht die Verschiebung von Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe bedeuten, sondern es soll um reale Verbesserungen gehen. Bürgerämter, in denen "Leistungen aus einer Hand" angeboten werden, könnten Zeit und viele Wege ersparen. Wir sind nicht dagegen, dass Arbeitslose, die unter das Sozialhilfeniveau fallen, dort kompetent beraten werden und unbürokratisch ergänzende Leistungen gezahlt werden. Ebenso sollten Sozialhilfeempfänger dort individuell und kompetent über den Zugang zur aktiven Arbeitsmarktpolitik beraten werden.

Bei Nachfragen: MdB-Büro Pia Maier, fon 030-227.71396, fax 030-227.76624 oder email: pia.maier@bundestag.de


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