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RAHMENVEREINBARUNG

 

Zwischen der Geschäftsleitung und dem von den Betriebsräten Bochum, Kaiserslautern und Rüsselsheim autorisierten Gesamtbetriebsrat der Adam Opel AG, sowie der IG Metall werden im Zusammenhang mit der auf der zwischen GM und FIAT im März 2000 geschlossenen strategischen Allianz basierenden Neugründung von Joint Ventures für die Bereiche Einkauf und Powertrain, folgende Rahmenregelungen vereinbart:

 

1. Für beide Gemeinschaftsunternehmen werden Holdings gegründet, an der die Adam Opel AG jeweils entsprechend ihrer Einlagen beteiligt sein wird.

2. Die Gemeinschaftsunternehmen werden in Deutschland jeweils eine GmbH gründen, auf die die Bereiche Einkauf und Powertrain der Adam Opel AG übertragen werden.

3. Die neuen GmbHs bilden mit den jeweiligen Standorten der Adam Opel AG ,,gemeinsame Betriebe" im Sinn der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Es besteht Einigkeit darüber, daß die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind bzw. ggf. unverzüglich erfüllt werden. Das Vorhandensein ,,gemeinsamer Betriebe" bedeutet, daß die zur Zeit an den Standorten bestehenden Betriebsratsgremien auch weiterhin für die Gesamtbelegschaft (Adam Opel AG und neue GmbHs) zuständig sind. Damit ist zudem eine entsprechende Repräsentanz im Aufsichtsrat der Adam Opel AG verbunden.

4. Der mit der neuen GmbH abzuschließende Arbeitsvertrag wird garantieren, daß die Mitarbeiter, die in die neuen Gesellschaften wechseln, so behandelt werden, als wären sie weiterhin bei der Adam Opel AG beschäftigt. Dies gilt beispielsweise für Löhne und Gehälter, die betriebliche Altersversorgung und Sozialleistungen.

5. Die bestehenden betrieblichen und tariflichen Regelungen gelten als solche weiter.

6. Details werden auf Basis dieser Rahmenvereinbarung gesondert geregelt.

 

Für die Geschäftsleitung Norbert Küpper
Für den Gesamtbetriebsrat Rudolf Müller
IG Metall Dr. Thomas Klebe
Für die Betriebsräte: Klaus Franz; Peter Jaszczyk ; Alfred Klingel

Rüsselsheim, den 15. Juni 2OOO

 


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