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Details werden durch die nationalen Vertreter unter Einbeziehung der nationalen Gewerkschaften bzw. Belegschaftsvertreter unter Beachtung der jeweiligen Gesetzgebung und nationalen Gepflogenheit gelöst.
Die Arbeitnehmervertreter unterstützen die generellen Ziele des Projektes Olympia wie am 15.08.2001 bei dem EEF Manufacturing Treffen erläutert.
Management und Arbeitnehmervertreter haben gemeinsam das Ziel, Maßnahmen einzuleiten, dass das Unternehmen substanziell wächst und profitabel wird, um GME's turnaround zu erreichen und damit wettbewerbsfähig zu werden sowie eine erfolgreiche Zukunft für die Beschäftigten zu erreichen. Beide Parteien stimmen überein, die Marken Opel, Vauxhall und Saab zu stärken. Sie in eine Führungsrolle in
der europäischen Automobilindustrie zu bringen, hat oberste Priorität. Gemeinsames Einvernehmen ist, dass aIle Initiativen des Projektes Olympia alle Marken, Werke Unternehmen und Funktionen von GME einschließen. Die Unternehmensleitung verpflichtet sich, im Umsetzungsprozess dieser Initiativen zu fortgesetzter Beteiligung und Konsultation der Arbeitnehmervertreter mit dem Ziel, zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.
Über alle Fertigungsbereiche muss GME bedeutende Strukturkostenreduzierungen in Verbindung mit der Reduzierung von 350.000 Einheiten installierter Kapazität erreichen, um zum turnaround im Unternehmen beizutragen.
Gemeinsames Einvernehmen besteht darüber, dass notwendige Kapazitätsanpassungen in den Bereichen Zusammenbau, Presswerk, Powertrain und Komponenten auf der nationalen Ebene vereinbart werden.
Im Zusammenhang mit der Platzierung von Powertrain Produkten und der richtigen Kapazitätseinschätzung gemäß neuer angepasster Anforderungen im Zusammenbau sind notwendige Änderungen und Anpassungen bestehender Verträge einvernehmlich unter Beibehaltung ihrer Substanz möglich.
Initiativen werden implementiert, um die erforderlichen turnaround Ziele bei GME in allen europäischen Standorten zu erreichen. Das Management stimmt zu, dass die Umsetzung des Projektes Olympia keine Standortschließungen beinhaltet.
Es besteht Einvernehmen zwischen Management und Arbeitnehmervertretern darüber, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Produktivitätsniveau auf einen Weltklasse Benchmark Standard zu bringen, wie z.B.
die Leanfield-Grundsätze. Notwendige Maßnahmen zu der generellen Erhöhung der Produktivität und zur Erlangung von Effizienz betrifft alle Bereiche. ,,Best-Practice" Maßnahmen und Anpassungen im Angestelltenbereich müssen implementiert werden, um Effizienz und Kostenreduzierungen zu erreichen.
Zur Flexibilitätserhöhung, um auf wechselnde Kundenwünsche und Veränderungen der Lebenszyklen zu reagieren (mehr kundenspezifische Fahrzeuge und weniger Lagerfahrzeuge bauen). muss Volumensflexibilität auf verschiedenen Wegen ermöglicht werden, z. B. durch alternative, effiziente und innovative Arbeitszeit- und Personalbesetzungsmodelle.
Neue Geschäfts- und Produktmöglichkeiten für Zukunftswachstum, einschließlich Exportmöglichkeiten für alle europäischen Marken in Märkte außerhalb Europas, sofern die Wettbewerbsfähigkeit gesichert ist, werden untersucht werden.
Generelles Einvernehmen zwischen Management und Arbeitnehmervertretern besteht darüber, dass Ressourcen und Investitionen in unserer Situation konzentriert werden müssen. Es müssen erhöhte Anstrengungen unternommen werden, um externe Partner für alternative Geschäftsmodelle zu finden. Beide Parteien erkennen an, dass es generell von der Art des Geschäfts abhängig ist. Priorität muss der Beschäftigungserhalt oder Beschäftigungswachstum an den betroffenen Standorten haben.
Im Fall der Abspaltung von Unternehmensteilen werden Joint Ventures eingerichtet. Eventuelle Ausnahmen werden auf nationaler Ebene vereinbart. In beiden Fällen wird der Inhalt des EEF Rahmenvertrages vom 6. Juli 2000 angewandt. Abweichungen von diesem Inhalt können auf nationaler Ebene vereinbart werden.
Notwendige Personalanpassungen werden sozialverträglich gestaltet. Je nach nationalen Gepflogenheiten oder nationaler Gesetzgebung kann dies z. B. Vorruhestands- oder Abfindungsprogramme, Versetzungen in andere nationale oder internationale GM-Betriebe oder Outplacement Beratung bei einem Wechsel in andere Unternehmen beinhalten. Diese Maßnahmen werden uns in die Lage versetzen , betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern, während die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um die Mitarbeiter in zumutbare Positionen versetzen zu können, bedarf es der erhöhten Bereitschaft der Mitarbeiter bezüglich des Arbeitsplatzortes, der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen. Ebenso ist es notwendig, die notwendige Zahl von Mitarbeitern für Standorte mit dringendem Anlaufbedarf und Nachfragebedarf sicher zu stellen.
Das Management verpflichtet sich bei der Umsetzung des Rahmenvertrages zur ständigen Einbeziehung und Beratung mit der Absicht gemeinsame Lösungen zu vereinbaren. Dieser Prozess beinhaltet den Dialog auf der nationalen Ebene gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und Praxis.
Die Implementierung dieses Rahmenvertrages erfolgt auf nationaler Ebene. Entsprechend der europäischen Gesetzgebung und nationaler Gesetze stellen Management und Arbeitnehmervertreter sicher, dass die vereinbarten Bestimmungen für jeden einzelnen Arbeitnehmer sowie für die Vertragsparteien rechtlich bindend sind.
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