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Gegenwehr ohne Grenzen

Info der GoG

(parteiunabhängige Gruppe bei GM/Opel Bochum)

Nr. 5 vom Dezember 2000

 

2001 – Samstag/Sonntag wieder bei Opel ?

Die Gerüchte sind nunmehr bestätigt, die Geschäftsleitung will für nächstes Jahr Sonderschichten in unbestimmter Anzahl mit dem Betriebsrat verhandeln. (WAZ 9.12.00)

Nach den bisherigen Spielregeln bleibt abzuwarten was sie als Angebot oder als Drohung auf den Tisch legen wollen. Gerüchten zufolge soll ja nicht mal genug Geld da sein um die Mehrarbeitsprozente zu bezahlen. Der BR-Vorsitzende hat bereits deutlich gemacht, dass die Firma mit mindestens 200 Neueinstellungen in Vorleistung gehen muss, bevor Sonderschichten verhandelt werden. Wir hoffen, dass diese Position länger Bestand hat als in der Vergangenheit.

Wir wollen mithelfen Sonderschichten zu vermeiden und machen folgende Rechnung auf:

Hintergrund der Schichtendebatte sind die geplanten Produktionszahlen 2001, vor allem für den Zafiras von 227 000 in Bochum. Geht es nur darum, dann müssen die Bedingungen hergestellt werden (mehr Personal) um die Kapazität auf der Zafira-Linie von ca. 207 000 zu erreichen. Addiert man die ca. 5 Zafiras/Stunde hinzu, die zur Zeit auf der Astra-Linie gezogen werden, ergibt das im Jahr ca. 15 000 Zafiras plus, macht also schon 222 000 Zafiras. Stellt man dann noch Personal ein um genügend Gruppensprecher freizustellen, sodaß die kollektivierte, persönliche Verteilzeit von 10 Minuten wieder vernünftig abgelöst wird, macht das satte ca. 5500 Zafiras plus und schon sind wir bei einer Zahl von 227 500. (Dabei ist noch nicht mal die Möglichkeit genannt, mit mehr Personal auch die Astra-Linie wieder schneller zu stellen und auch auf diesem Weg den Zafira-Anteil noch weiter zu erhöhen)

Es ist also, was die Arbeitstage angeht, alleine eine Personalfrage ob qualitativ hochwertige Zafiras in der entsprechenden Stückzahl gebaut werden können.

Allerdings will Opel die Stückzahl mit weniger Personal erreichen (10 % Produktivitätssteigerung), z.B. sind bis zu den Werksferien 2001 allein in der Fertigmontage wieder 10 KVP´s geplant.

Für uns kann es nur heißen:

Mehr Personal – statt Sonderschichten!

 

Riester in Rente !

In der Republik regt sich was gegen Riester`s Rentenpläne, überall - nur NRW schläft. Sollen wir Gewerkschaftsmitglieder in NRW dazu herhalten einer sozialdemokratisch/grünen Regierung den Rücken zu stärken, die wie mit dem Eisenbesen soziale Errungenschaften wegfegt? Wer soll mit einem kümmerlichen Rentenniveau von 60 % klarkommen ? Wer kann sich erlauben von seinem mickrigen Lohn noch weitere 200 bis 300 DM für eine private Rentenvorsorge einzuzahlen? Sind unsere Löhne Selbstbedienungsläden, wo sich jeder Minister bedienen kann um seinen Haushalt zugunsten der Unternehmer hinzubiegen ? Die IGM NRW als auch in Bochum hat Stellung zu beziehen. Wie bei der Verteidigung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1996 können wir die Rentenreform zu Fall bringen.

unvollständige Liste von Aktionen gegen die Rentenreform:

Wer protestieren will, kann die Unterschriftensammlung "Auf die Straße gegen die Renten-Demontage" erhalten, und zwar bei den Betriebsräten: Roland Müller-Heidenreich, Jürgen Schwartz und bei Uwe Lübke

 

Wie ist das mit dem Tarifurlaub?

1.Der Tarif-Urlaub kann von vorneherein auch in das erste Quartal des Folgejahres eingeplant werden. Darauf besteht auch ein Rechtsanspruch.

(BAG-Urteil 20.8.2996: ,,Nach § 12 Nr. 7 MTV-Metall NRW erlischt ein Anspruch frühestens drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Damit haben die Tarifvertragsparteien abweichend von § 7 Abs. 3 BUrlG eine Übertragung des Urlaubs auf das erste Quartal des Folgejahres geregelt. Auf betriebliche oder persönliche Rechtfertigungsgründe kommt es nicht an.")

2.Opel kann das prinzipiell nur ablehnen wie bei jedem anderen Urlaubswunsch auch, wenn also entweder dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch zu dem konkreten Zeitpunkt entgegenstehen oder vorrangige anderweitige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, § 7 Abs. 1 BUrlG.

3.Es besteht natürlich umgekehrt auch ein Rechtsanspruch darauf, den Urlaub bereits im Kalenderjahr zu nehmen. Ablehnen kann Opel wiederum nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 BUrlG.

4.Ratsam ist möglichst viel Urlaubstage per Urlaubsplan festzulegen. Darauf besteht dann ein Anspruch und es ist einfacher festgelegten Urlaub zu verschieben als kurzfristig Urlaub zu bekommen.

5.Wenn Ende des Jahres Resturlaub vorhanden ist besteht der Urlaubsanspruch ohne weiteres bis zum 31.3. des Folgejahres. Falls Opel darauf bestehen sollte den nicht verplanten Resturlaub im verbleibenden Kalenderjahr zu nehmen, muss dem allerdings sofort widersprochen und für den Rest-TU ein eigener Urlaubswunsch, z.B. für Februar des Folgejahres, angemeldet werden.

Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub, ohne ihn zuvor nach seinen Urlaubswünschen gefragt zu haben, und äußert der Arbeitnehmer daraufhin keinen anderweitigen Urlaubswunsch, so ist der Urlaub gleichwohl wirksam erteilt (BAG-Urteil 22.9.1992)

6.Grundsätzlich erlischt jeder Urlaubstag am 31.3., es sei denn, er wird erfolglos geltend gemacht oder kann aus betrieblichen Gründen nicht mehr bis zum 31.3. genommen werden. (Sonderfall: Urlaub der aus Krankheitsgründen nicht genommen werden kann, erlischt am 31.3. des darauffolgenden Jahres; der Anspruch besteht also ein Jahr länger)


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