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Die GoG ist eine parteiunabhängige Gruppe bei GM/Opel Bochum
Treff: dienstags 17.00 Uhr
Kulturbahnhof Langendr. Raum 6
visdp: W. Hajek, co: soz.-kult. Zentrum, Wallbaumweg 108
Am 7. Mai 2001 stimmte der Betriebsrat einer "Flexibilisierung der Arbeitszeit" für das Teile-Lager zu.
20 Ja / 13 Nein / 2 Enthaltungen
* Ein Arbeitszeitkorridor von 30 40 Wochenstunden.
* Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens 6 und max. 8 Stunden, dabei beginnt die Frühschicht in einem Zeitrahmen von 6.00 8.00 Uhr und endet in der Zeit von 13.30 14.30 Uhr. Die Spätschicht beginnt im unmittelbaren Anschluß und endet in einem Zeitrahmen von 21.00 23.00 Uhr. * Die Ankündigungsfrist für die Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt eine Woche. * Der Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate. Die jeweiligen Korridor Arbeitszeitsalden werden über das Freischichtenkonto verbucht, dabei kann das Freischichtenkonto auch einen Negativsaldo aufweisen. |
Das heißt, daß wir je nach Bedarf des Unternehmens mal 30, mal 40 Stunden in der Woche arbeiten müssen! Die Zeiten, in denen wir kürzer arbeiten, können wir uns nicht aussuchen, auch nicht, wann wir dies nacharbeiten! Das heißt, daß wir ebenso willkürlich unseren Tagesablauf anpassen müssen und niemand kümmert sich darum, wie wir das innerhalb der Familie organisieren!
Diese gesundheitlichen und organisatorischen Umstellungen kann Opel diktieren, und wir erfahren dies nur eine Woche zuvor! Das heißt, dass es für die Korridor-Stunden kein Extra-Konto mehr gibt. |
Einführung einer Dauernachtschicht, Mo - Fr von 22.00 - 5.30 Uhr
mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat.
Sonderschichten in Samstags Frühschicht mit einer Ankündigungsfrist
von 1 Woche, immer dann, wenn es die Businessplanung (sprich Profitplanung)
erfordert.
Samstags - Spätarbeit: zur Verkürzung von Lieferzeiten soll
Mehrarbeit auch in Samstags - Mittagschicht in erforderlichen Umfang verfahren
werden ...
5 Kollektive Freischichten können für die Mitarbeiter der jeweiligen
Frühschicht pro Kalenderjahr festgelegt werden, wenn die FS-Konten ein
entsprechendes Guthaben aufweisen.
Opel hat die Tür zu totaler Flexibilisierung unserer Arbeitszeit noch ein Stück weiter aufgestoßen.. Wir werden noch exakter als in der alten Flexi-BV im Werk I an die aktuelle Marktsituation und Opels Profitplanung angepasst. Mal sechs Stunden, mal acht Stunden. Der Ankündigungszeitraum von einer Woche lässt persönliche Lebens - und Freizeitplanung kaum noch zu. Der nächste Schritt ist dann wohl die Rufbereitschaft.
Auch wenn jetzt, bei den Vorgesetzten im Werk III, Briefe der Werksleitung kursieren über einen angeblich drohenden Konkurs - mit Verzicht und Zugeständnissen hat noch keine Belegschaft ihren Arsch gerettet.
Außerdem: in der Frage der Verrechnung der Korridor - Arbeitszeitsalden mit dem Freischichtenkonto (Flexi - BV für das Werk I, 1996), ist beim Bundesarbeitsgericht noch ein Prozess eines Opel-Kollegen anhängig, der in der zweiten Instanz gewonnen hat. Die Position des Kollegen, und damit unser aller Interesse, wird durch die BV unterminiert. Aus Fehlern sollte man doch eigentlich lernen!
Gewerkschaftspolitisch ist diese BV ein Trauerfall. Vor nicht all zu langer
Zeit hatten noch der IGM- Vorstand und die BR-Vorsitzenden der Autoindustrie
erklärt: " Der Erhalt des freien Wochenendes aus Samstag und Sonntag
ist und bleibt ein Eckpfeiler der arbeitszeitpolitischen Vorstellungen der IGM".
Mit der Option auf Sonderschichten nach Bedarf und der Einführung einer
Samstag-Mittagschicht organisiert die BR-Mehrheit das Gegenteil.
Auch vor dem Hintergrund einer abflauenden Autokonjunktur führt diese BV,
unter dem Strich, zum Abbau von Arbeitsplätzen, ob hier oder in Rüsselsheim.
Die Möglichkeiten zur Schließung eines Werkes, bzw. drastische Reduzierung
der Posis (Positionen =>Verpackungsaufträge) in einem Werk, werden vereinfacht.
Man kann gespannt sein, wie in Rüsselsheim auf die Bochumer BV reagiert wird.
Jahrelang hatte sich die Belegschaft dafür eingesetzt, spätestens um 22.00 Uhr aus der Fabrik zu kommen.
"Direktionsrecht" bei Versetzungen? Vorsicht: Auch wenn der Unternehmer arbeitsvertraglich das Recht hat, eine/n Kollegen/Kollegin zu versetzen, kann er das nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrats in jedem einzelnen Fall!
Übrigens: Jungfacharbeiter aus Rüsselsheim, die noch mit der Lohngruppe C entlohnt werden, aber höher wertige Tätigkeiten als C ausführen, haben Anspruch auf den Lohn der höherwertigen Lohngruppe! Sie sollten sich umgehend bei ihren Bereichsbetriebsräten melden.
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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