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Vereinigte-Alternativen-Zeitung

für die Düsseldorfer Lenkungsbauer

18. Ausgabe August 2001

Auflage 1.500 Stück

 

Keine rosige Zukunft

In der Betriebsratssitzung am 23 Juli gab Geschäftsführer Fülling unter dem Titel "Strategische Planung in der MBL GmbH" einen Bericht, der fast allen Problemen auswich. Trotzdem eine kurze Zusammenfassung:

  1. Bis 2006 sei in Düsseldorf alles gut. Darüber hinaus war er nicht auskunftsbereit, er könne nicht vorhersehen was danach komme.
  2. Zehn Minuten nach dieser Aussage widersprach sich Herr Fülling selbst, da er Grafiken mit präzisen Stückzahlen und Umsätzen bis einschließlich der Planung für das Jahr 2011 zeigte.
  3. Der Personalabbau im Arbeiterbereich soll weitergetrieben werden: kein Ersatz der Fluktuation.
  4. Mit Kostenvergleichen sollen zunehmend die verschiedenen Lenk-Standorte/Töchter gegeneinandergehetzt werden. Hiermit soll wohl zu späterem Zeitpunkt die "Sachzwang"-Argumentationen gegen Standort Düsseldorf zusammengezimmert werden.
  5. Die zukunftskritischen Fragen betreffen schon seit den letzten Jahren immer die Zeit nach 2010. Darüber aber schweigt die Geschäftsleitung verbissen.
  6. Die Geschäftsführung sucht nach weiteren industriell nutzbaren Flächen in der Umgebung von Düsseldorf/Mülheim.
  7. Die bei uns Ausgebildeten sollen sich darauf vorbereiten an den anderen Standorten arbeiten zu müssen (Flexibilitätszwang).

 

Terminverschiebung

Der Arbeitsgerichtsprozess vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht über die 16./17. Schicht und die zuschlagsfreien Samstagsonderschichten ist auf den 20.09.2001 12 Uhr verschoben worden, also welch ein Zufall, genau nach der Betriebsversammlung. Die VAZ wird Euch in ihrer nächsten Ausgabe darüber informieren.

 

Berufskleidung als kostenfreier Service auf Wunsch oder Zwangsuniform mit Lohnsenkung?

Wie bereits in den letzten Wochen bekannt wurde, hat die Geschäftsleitung vor, in der Produktion der MBL einheitliche Arbeitskleidung einzuführen. Musterbekleidung wurde abwechselnd in der Halle 130 neben den Sanitäranlagen und in der Halle 130a EG neben der Stempeluhr sowie im 1.OG neben der Verkaufskantine ausgestellt. Nach dem Entwurf einer Gesamtbetriebsvereinbarung stimmt die Geschäftsleitung mit dem Gesamtbetriebsrat darin überein, dass das Tragen einer einheitlichen Arbeitskleidung angeblich das Qualitätsbewusstsein des Unternehmens sichtbar machen soll, nach dem Motto: "Wer sich seine Schuhe putzt, geht nicht bei Rot über die Ampel." Die Arbeitskleidung ist, so wird behauptet, darüber hinaus ein Beitrag zur Arbeitssicherheit der Kollegen. Die Durchführung soll in der Praxis so aussehen: Der Mitarbeiter/in (MA) hat die Wahl zwischen drei Paketen.

Paket A: 3 Latzhosen bzw. Bundhosen und 5 Polohemden
Paket B: 3 Latzhosen bzw. Bundhosen und 5 Sweatshirts
Paket C: 3 Latzhosen bzw. Bundhosen und 3 Bundjacken
Das Paket für Meister beinhaltet: 2 Bundhosen, 2 Meisterkittel, 5 Polohemden.

Das ist ja mittlerweile bekannt, nur die Mädels hat man glatt vergessen. Besucher des Werkes sollen Kittel aus einem zentralem Pool bekommen, Angestellte die ihre Büros verlassen um sich in die Produktion zu begeben ebenso. Bis jetzt ist es noch nicht mal gelungen, all diesen MA klar zu machen sich an die Arbeitssicherheit zu halten, oder habt ihr unseren Herrn Fülling schon mal mit Sicherheitsschuhen gesehen?

Die Arbeitskleidung wird bei einem Wäscheservice gemietet und soll wöchentlich gereinigt werden. Man hat also wöchentlich 2 bis 3 Polohemden/Sweatshirts zur Verfügung. Etwas merkwürdig ist allerdings, dass man nur zwischen den einzelnen Paketen wählen kann, nix mit Polohemd im Sommer und Sweatshirt im Winter.

Für den einzelnen MA (außer den Auszubildenden) soll die Kostenbeteiligung 8 € pro Monat betragen. Vor ein paar Wochen sprach man noch von einer Kostenbeteiligung von 10 bis 12 DM. Aber anscheinend gibt es einen internen MBL Wechselkurs, so daß nun 8 Euro fällig werden sollen. Da wird es aber höchste Zeit, den internen Wechselkurs auch auf Löhne und Gehälter einzuführen.

Wer mehr Kleidung benötigt, soll dafür noch mal extra in die Tasche greifen. Bei den heißen Tagen im Juli und August sind 2 bis 3 Polohemden ein bisserl wenig, es ist ja damit zu rechnen das sich immer 2 bis 3 in der Reinigung befinden. Es stellt sich auch die Frage, was ist mit den MA die unter einer Waschmittel oder Synthetikallergie leiden? Brauchen die dann keine Uniform zu tragen oder müssen Sie diese selber waschen?

Im Einzelnen soll noch zu prüfen sein, welchen anderen Kollegen die Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll, z.B. PIH, Härterei etc.

Was sagt das Arbeitsrecht zu solchen Versuchen der Uniformierung?

Die Verpflichtung, eine allgemeinübliche Arbeitskleidung zu tragen, besteht im Hotel- und Gaststättengewerbe ( Kellner, Portier, Liftboy ). Oder auch im Verkehrssektor, etwa bei Schaffnern und Stewardessen.

Ansonsten sind Anordnungen des Arbeitgebers in Bezug auf die äußere Erscheinung der MA mitbestimmungspflichtig. Das heißt der Betriebsrat kann das Ganze ablehnen.

Eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer kann im übrigen auch nicht durch eine Betriebsvereinbarung geschaffen werden. ( BAG DB 1993, 990)

Da bleibt der Geschäftsleitung nur eines übrig, um die Einheitskleidung einzuführen: - Freiwillig und kostenlos für die MA.-

Die Freiwilligkeit, die Arbeitskleidung zu tragen, muß in jedem Fall gewahrt bleiben und die Kosten trägt der Arbeitgeber, genauso wie im Fahrzeugbau, wenn das der Betriebsrat so will. Andererseits kann der Arbeitgeber sein Vorhaben auch wieder aufgeben. Wir werden es erleben.

Man könnte sich auch fragen, was kommt als nächstes? Mitarbeiterorden, Rangabzeichen und Paraden, Wahl des Mitarbeiters/in des Monats etc.? Prinzipiell sind die meisten der Kollegen, so ist zu hören, für eine einheitliche Arbeitskleidung. Man braucht seine Klamotten nicht mehr hin und her zu schleppen, waschen und bügeln fällt auch aus, aber kostenlos muß es sein.

 

Satire

Personalabteilung
Sachbearbeiterin Fr. Kluft

Düsseldorf, 15. 01. 2004

An den Werksangehörigen
Jupp Joop, 008
Im Hause

ABMAHNUNG

Wir sprechen Ihnen, Herr J. Joop, hiermit eine Abmahnung aus, weil Sie mehrfach gegen unsere Kleiderordnung grob verstoßen haben. So wurden Sie in unseren Werkshallen ohne die freiwillige und verbindlich vorgeschriebene Werksuniform gesehen,

  1. am Samstag, 22. 12 2003 auf Spätschicht,
  2. am Sonntag, 23. 12. 2003 auf Frühschicht und
  3. am Dienstag, 25. 12. 2003,

wie Sie in ungebügelten Jeans und grob-kariert schwarz-rotem Hemd an Ihren Arbeitsplatz rumstanden. Von Ihrem Vorgesetzten daraufhin zur Rede gestellt, gelobten Sie nicht etwa Besserung, sondern maßten sich an über die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" zu plappern um von Ihrer mutwilligen Verletzung unserer bewährten Kleiderordnung, die auch vom Betriebsrat voll getragen wird, abzulenken.

Was sollen unsere uns besuchenden Kunden von unseren Qualitätsstandards denken, wenn diese hohen Herrschaften solche Figuren wie Sie ohne unsere schönen Betriebsuniformen mit eingestepptem Qualitätsbewußtsein durch unsere Hallen geistern sehen?

Wir müssen Sie aus fürsorgepflichtigen Gründen ausdrücklich darauf hinweisen, dass eventuelle Abbestellungen von unseren weltbekannten Qualitätsprodukten durch unsere schockierten Kunden, die durch Ihr abschreckend ununiformiertes, geschäftsschädigendes Aussehen ausgelöst werden könnten, zu entsprechenden Schadensersatzforderungen unsererseits in Millionenhöhe gegen Sie führen können.

Zum weiteren wurde bei den routinemäßigen Wäschekontrollen, die wir seit langem im besten Einvernehmen mit dem Betriebsrat mit großem Erfolg durchführen, festgestellt, dass Sie am 26. 12. 2003 eine Einrichter-Unterhose trugen. Unsere ihnen gegen Quittung am 16. 06. 1962 ausgehändigte sachgerecht-fachgerechte Kleiderordnung besagt jedoch, dass zum Tragen von Einrichter-Unterwäsche nur von uns zu Einrichtern ernannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermächtigt sind. Ist Einrichter-Unterwäsche doch für jedermann an den sieben blauen Sternchen und dem eingestickten silbrigen Maulschlüssel zu erkennen. Sie dagegen sind entsprechend unserer vorbildlichen Kleiderordnung, um die uns die ganze Welt beneidet, verpflichtet eine 18-Arbeitswerte-Maschienenbediener-Unterhose ohne jedes Sternchen aber mit anbaumelndem Plastik-Hämmerchen widerspruchslos zu tragen.

Auch eine strenge mündliche Rüge brachte Sie dennoch nicht zu einem kleiderordnungskonformen Verhalten, wie uns der folgend beschriebene Vorfall leider lehren musste.
So wurden Sie am 01. 01. 2004 vor dem Gebäude 121 zwischen 11 Uhr 11 und 5 vor 12 abgefangen, wo sie unter missbräuchlicher Nutzung eines Geschäftsführungs-Feiertags-Kittels sich Zugang zum Casino zu verschaffen suchten zwecks unbefugter Rest-Silvester-Sekt-Erschleichung und das auch noch während der von uns übertariflich vergüteten Arbeitszeit!

Sollten Sie sich solch kleiderordnungswidriges Verhalten in den nächsten 20 Jahren auch nur noch ein einziges weiteres Mal erlauben, so müssen sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen einschließlich der Kündigung rechnen, bei der wir der Zustimmung des Betriebsrates wieder gewiss sind.

Es verbleibt in gehöriger Garderobe ihr Personalchef,
Dr. Klamotte

 

Was wir wollen und wie man es durchsetzen kann!

Es darf kein einseitiges Entgegenkommen der Geschäftsleitung gegenüber mehr geben, das nur der Profitsteigerung und dem Sozialabbau dient.

Wohin hat uns die Co-Managementpolitik der Betriebsratsmehrheit geführt? Bei einer Bench-Markuntersuchung, die Sozialstandards beleuchten würde, käme die MB-Lenk wahrscheinlich auf einen der hintersten, wenn nicht sogar auf den letzen Platz in Deutschland, von allen Werken, Niederlassungen und ausgegründeten Firmen des Daimler-Chrysler Konzerns.

In zweidrittel aller Tariferhöhungsfälle wurde null Komma nix an die Belegschaft weitergegeben. Im Gegenteil: die Leistung wurde obendrein derart verdichtet, dass schon jüngere Kollegen einem so hohen Arbeitstempo schwere gesundheitliche Schäden verdanken.

Hinzu kommen große psychische Belastungen, die man nur schätzen kann. Durch Arbeitszeiten am Wochenende oder in der Nacht wird der Familienfrieden derart belastet, dass eine erhöhte Scheidungsrate die logische Folge als Zugabe dabei zu Stande kommt.

Das Ausreizen der Leidensfähigkeit muss zwangsläufig an Grenzen stoßen. Irgendwann läuft auch dem Gutmütigsten die Galle über. Und wenn das passiert, kann man nie sicher sein, welche Konsequenzen das für die Lieferfähigkeit der MB - Lenk hat.

Ein Betriebsrat kann und darf natürlich nicht zu einem Streik oder etwas Ähnlichem aufrufen, sonst hätte er dem Arbeitgeber sofort und unwiderruflich "den" Entlassungsgrund quasi auf dem Silbertablett serviert. Aber auf der anderen Seite ist es äußerst fraglich, wie denn der Düsseldorfer Lenkungsstandort langfristig in der heutigen Personalstärke sonst gehalten werden könnte.

Sollte der Fahrzeugbau ( Werk 065) die Hallen der Lenkungsfertigung später übernehmen ( wollen), so müsste es dann doch auch für alle Mitarbeiter der MB – Lenk die Wahlmöglichkeit geben in den Fahrzeugbau zur Daimler-Chrysler AG zu wechseln, oder vielleicht an einem anderen Standort bei der MB – Lenk zu bleiben.

Natürlich ist bei der Daimler-Chrysler AG auch nicht alles Gold was glänzt, aber es ist allemal besser dort weiterbeschäftigt zu sein, als dem Arbeitsamt seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Weit aus mehr als ein Dutzend Kollegen haben bereits den Wechsel in den Fahrzeugbau praktiziert. Es geht!

Wenn unser Geschäftsführer, Herr Fülling, den Düsseldorfer Standort in der heutigen Belegschaftsstärke wirklich erhalten wollte, könnte er mit einem einziges Schriftstück alle Kritiker mundtot machen die dem Lenkungsstandort Düsseldorf keine 10 Jahre mehr geben.

Er bräuchte ja nur eine Betriebsvereinbarung zu unterschreiben, die sinngemäß lauten müsste:
Für jedes Jahr, dass die MB – Lenk früher den Düsseldorfer Standort in der jetzigen Personalstärke verließe, bekäme jeder Mitarbeiter pro Beschäftigungsjahr 3 Monatsgehälter als Abfindung.

Das wäre nach den häufigen nicht eingehaltenen Versprechungen der Beweis für die Ehrlichkeit seiner Aussagen. Und wenn er uns nicht belogen hat, dann kommt die Firma ja nie in die Lage diese Gelder auszahlen zu müssen und es könnte sich jeder wieder auf seine Arbeit konzentrieren zum Wohle der Firma.

Eine andere Möglichkeit wäre, Herr Fülling macht einen schriftlichen Vertrag mit dem Fahrzeugbau der sinngemäß lautet: In dem Falle der Übernahme des Geländes der MB – Lenk durch das Werk 065 verpflichtet sich die Daimler – Chrysler AG alle Mitarbeiter der MB – Lenk wieder in die Daimler – Chrysler AG zu gleichen Bedingungen, wie die Mitarbeiter der Daimler – Chrysler AG Düsseldorf, weiter zu beschäftigen, die wollen. Die Übrigen werden mit zu einem anderen Standort in NRW übernommen und zwar zu Düsseldorfer Verhältnissen, was Betriebsvereinbarungen und Bezahlung anbelangen.

Es wäre auch durchaus legitim bei einem solchen Deal festzuschreiben, dass alle Mitarbeiter nicht vor Erledigung der einzelnen Restaufträge in die Daimler – Chrysler AG wechseln dürfen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der MB – Lenk.

Das wäre nur fair! Allerdings haben wir alle bisher die Erfahrung gemacht, dass solche oder ähnliche Deals nur durch einen gewissen Druck der Belegschaften zu Stande kommen können. Aus purer Dankbarkeit gegenüber der Belegschaft oder aus reiner Menschenfreundlichkeit macht das keine Firma.

Die Arbeitnehmer als Objekte

Je nach Auftragslage, werden in der MB –Lenk Kollegen kurzfristig von einer Arbeitszeitenregelung in die nächste gepresst, wobei diejenigen, die diese Arbeitszeitveränderungen miteinander vereinbaren, ihre gleichen Arbeitszeiten beibehalten. Es gibt mittlerweile so viele verschiedene Arbeitszeiten, dass Fahrgemeinschaften eine Seltenheit geworden sind. 7,25 – 7,5 – 8,0 – bei Spätschicht noch 2 Stunden länger, Dauernachtschicht, rollierende Nachtschicht in der Härterei und 8 Wochen Früh/Spätschicht im Wechsel danach 4 Wochen Dauernachtschicht an einem Stück. Zum Schluss dann der Gipfel. Zwangseinweisung für die sogenannten 16. /17. Schichten, die noch nicht einmal bezahlt werden, wobei man behauptet, es sei nur unregelmäßig verteilte Arbeitszeit. In jedem Fall ist es ein Zwangskredit in Form von geleisteter Arbeit, obgleich die Kollegen allein durch die tägliche Arbeitszeit der Firma schon einen Zinslosen Kredit eingeräumt haben. Das hatte seinen Ursprung darin für Brückentage und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr die Arbeit schon vorgeholt zu haben. Aber Brückentage für alle gibt es auch schon nicht mehr. Wieder werden dabei fast ausschließlich nur diejenigen belastet, die ohnehin schon am härtesten strampeln müssen. Durch die Einführung des neuen Entgeltsystems als Pilotprojekt sind die Belastungen auf die Mitarbeiter noch einmal erhöht worden. Durch den Auslauf bzw. durch die Stückzahlreduzierung bestimmter Lenkungstypen, bei gleichzeitigem Hochfahren anderer Lenkungstypen oder den Ausbau der Ventilfertigung und – Montage ist bei der MB – Lenk eine Art von Verschiebebahnhof eingerichtet worden, bei dem die Interessen der Kollegen weitestgehend auf der Strecke bleiben. Sie haben zumeist keine Wahlmöglichkeit in bezug auf den neuen Arbeitsplatz oder den Erhalt des alten Tätigkeitsfeldes. Hinzu kommt die notwendige Qualifizierung für die neue Aufgabe, die Selbstzweifel alldem auch gewachsen zu sein. Wie komme ich mit den neuen Kollegen und Vorgesetzten zurecht? In wie weit ist meine Familie von der Umstellung der Schichtform oder Arbeitszeit betroffen?

Wie wird sich der Arbeitsplatzwechsel finanziell und gesundheitlich auswirken?

Nur mit einer einheitlichen Berufskleidung wird weder ein WIR - Gefühl entstehen, noch die Qualität der Produkte verbessert. Eine gemeinschaftliche Weihnachtsfeier ginge schon eher in die Richtung.

Ein Fußballturnier ist schon mal ein kleiner Schritt für einen Weg in die richtige Richtung, dem aber noch unbedingt weitere folgen müssen. Zum Beispiel sofortige Abschaffung der 16. /17. Schicht und des neuen Entgeltsystems bei regelmäßiger Teilnahme an Tariferhöhungen effektiv. Eine andere Sache wäre auch, wie in vielen anderen Firmen schon länger gängige Praxis, die Einrichtung eines Betriebskindergartens, vielleicht auch Hausaufgabenbetreuung von Arbeitskollegen für Schulkinder, betriebliche Nachhilfe für Azubis oder Ähnliches oder auch die Einrichtung eines Fahrdienstes von und zum Parkplatz.

Krank vor Feierabend

 

Anspruch auf wahrheitsgetreue, umfassende, ausführliche Information

292 Kolleginnen und Kollegen hatten die vier VA-Betriebsratsmitglieder (Specht, Kuhnke, Etteldorf, Vogel) am 18. 07. 2001 innerhalb weniger Stunden schriftlich beauftragt sich für eine Betriebsversammlung noch im Juli einzusetzen. Das Thema sollte lauten: die langfristige Standort- und Personalplanung in Düsseldorf.

In der Betriebsratssitzung am 23. 07. stimmten dann allerdings auch nur diese vier oben Genannten für einen entsprechenden Antrag. Die Mehrheit begründete ihre entschiedene Ablehnung einer solchen Betriebsversammlung in ihrem Gelben Blatt vom 24. 07.: "Da die Geschäftsleitung den Betriebsrat und auch die Belegschaft ausführlich informiert hat, lehnen die IGM-Betriebsräte den Antrag der Vereinigten Alternativen Betriebsräte, eine zusätzliche Betriebsversammlung einzuberufen, ab."

Die solchermaßen verhöhnte Belegschaft will sich damit nicht abfinden. Die von nahezu 300 Beschäftigten beauftragten VA bemühen sich trotz dieser widrigen Bedingungen eine umfassende Information der Belegschaft zu erzwingen. Dazu schrieben die Vier an die Geschäftsleitung folgenden Brief:

Klaus Specht
Joachim Kuhnke
Rüdiger Etteldorf
Detlef Vogel

Düsseldorf, 17. 7. 2001

An die Geschäftsleitung der Mercedes-Benz- Lenkungen GmbH
z Hd. Geschäftsführer Norbert Fülling

Sehr geehrte Herren,

anlässlich akuter Fragen zur Zukunft des Düsseldorfer Standortes der MBL GmbH fordern wir Sie auf Ihren Verpflichtungen nach § 110 (1) BetrVG endlich nachzukommen.

Die vierteljährliche schriftliche Unterrichtung aller Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens hat seit vielen Jahren nicht stattgefunden. Trotz mehrfacher Anmahnung dieser Ihrer Pflicht verweigern Sie beharrlich diese Unterrichtung.
Wir im Düsseldorfer Werk Beschäftigten fordern Sie auf, dieser Pflicht innerhalb der nächsten drei Wochen nachzukommen, andernfalls wir unseren Unterrichtungsanspruch gerichtlich durchzusetzen beabsichtigen.

In Erwartung Ihrer Ausführungen

Klaus Specht
Joachim Kuhnke
Rüdiger Etteldorf
Detlef Vogel

 

Mit Datum vom 02. 08. 2001 wurde inzwischen ein dreiseitiger "Bericht der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Mercedes-Benz Lenkungen GmbH" herausgegeben, der einige Daten nennt aber viele wichtige verschweigt. Man sieht immerhin was ein kleines Briefchen doch bewirken kann. Inzwischen ist die Belegschaft seit über sechseinhalb Jahren nicht mehr in der ihr nach dem Gesetz zustehenden Weise informiert worden:

Betriebsverfassungsgesetz §110, Abs. 1:

In Unternehmen mit in der Regel mehr als 1000 ständig beschäftigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr nach vorheriger Abstimmung mit dem Wirtschaftsausschuss oder den in § 107 Abs. 3 genannten Stellen und dem Betriebsrat die Arbeitnehmer schriftlich über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu unterrichten.

 

Eine typische MBL-Muster-Info

Am 18. 7. 2001 gab der Geschäftsführer der MBL, Norbert Fülling, eine Zweiseitige schriftliche Mitarbeiter-Information heraus. Die aufschlussreichste Aussage des Blättchens, das herausgegen wurde, "um weiterer Verunsicherung vorzubeugen", besteht in folgenden Sätzen:

"Die Geschäftsleitung steht nach wie vor zu ihren Aussagen, die bisher ... zum Standort getroffen wurden:

Die Infrastruktur ... ist ... nicht optimal.
Unsere Gebäude ... bedeuten eine schwierige Lager- wie Logistiksituation ...
Unsere Gebäude ... erschweren ... den optimalen Fertigungsfluss.
Unsere Wachstumsmöglichkeiten sind aufgrund der Flächensituation begrenzt."

Nach diesen vier den Standort Düsseldorf zur perspektivelosen Sackgasse stempelnden Aussage steht dem nur eine einzige "positive" Bewertung gegenüber:

"Dennoch ist Düsseldorf unser Traditionsstandort, insbesondere für gewisse Kernfertigungen."

Wenn das alles ist, muss höchste Alarmstufe gegeben werden!

Füllings Beruhigungs-Information als Antwort auf die Fragen der Belegschaft zur langfristigen Arbeitplatzsicherheit ist vergleichbar derjenigen eines Mannes, der von seiner Ehefrau gefragt wird "Stimmt es, dass du einen Scheidungsanwalt aufgesucht hast?" und der Mann antwortet: "Erstens war die Ehe mit dir noch nie optimal. Zweitens erschwerst du mir mein ganzes Leben. Drittens gibt es mit dir nur Schwierigkeiten. Viertens ist mit dir doch sowieso nichts los. Dennoch bist du schon in langer Tradition meine Ehefrau, insbesondere beim Schuheputzen. Wieso also Verunsicherung?"

Auf alles ist damit geantwortet, nur nicht auf die gestellte Frage.

Die bangen Fragen der Belegschaft sind durch solche Informationen eher lauter geworden.

 

IMPRESSUM

HERAUSGEBER: SYMPATHIE ZIRKEL DER VEREINIGTEN ALTERNATIVEN
ADRESSE S.U.
LAYOUT: FRIEDHELM KNOTZ
V.i.s.d.P.: HELMUT BORN, AM STOCK 3 40472 DÜSSELDORF
DRUCK: TIAMAT DRUCK LUISENSTRASSE 69 40215 DÜSSELDORF


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