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Vereinigte-Alternativen-Zeitungfür die Düsseldorfer Lenkungsbauer14. Ausgabe Dezember 2000Auflage 1.500 Stück |
Anträge aus dem Personalbüro und der Betriebsratsmehrheit werden bejubelt und befürwortet, Anträge der Vereinigten Alternativen abgelehnt. Ganz besonders schwerwiegend ist Ablehnung des 5. Punktes von Seite 1, im Betriebsverfassungsgesetz § 77 Absatz 2 steht unter anderem "Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen." In einschlägigen Kommentaren des Betriebsverfassungsgesetzes steht unter anderem zu § 77 Abs. 2 "Die Verletzung dieser Vorschrift bewirkt nicht die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung, kann jedoch den Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen." Da könnte man doch glatt meinen, wenn ein Arbeitnehmer/in nicht weiß was in der Betriebsvereinbarung die für die 16. Und 17. Schicht die zuschlagfreien Samstage etc. steht, dann doch die üblichen Überstunden Zuschläge bekommen müßte. Übrigens waren schon einige Kollegen beim Arbeitgeber, man ließ sie nicht in die Betriebsvereinbarung gucken. Zu Punkt 4 der ersten Seite kann man sagen, damit wurde verhindert daß die Vereinigten Alternativen jederzeit für euch erreichbar sind.
Joachim. Kuhnke
Kosleerstelle 975/7
Düsseldorf, 25.2.1999
An den Personalchef der Mercedes-Beat Lenkungen GmbH, Herrn Drewes
Sehr geehrter Herr Drewes,
wie ich heute feststellen mußte, ist Ihnen bei meiner Februarlohnabrechnung leider ein kleiner Irrtum in Höhe von rund 346 DM zu meinen Ungunsten unterlaufen.
Die Betriebsvereinbarung "Anwesenheitszuschlag 1998" besagt, daß
für das Arbeitsjahr 1998 jedem Arbeitnehmer, den keine sogenannten Abwesenheitszeiten
getroffen haben, eine Anwesenheitsprämie von 800 DM brutto zusteht. Des
weiteren drückt diese Betriebsvereinbarung aus, daß Arbeitnehmer,
die wegen anfälligerer Gesundheit bzw höherem Verantwortungsgefühl
gegenüber dem eigenen Körper, Abwesenheitstage aufweisen, Abschläge
von diesem Zuschlag hinnehmen sollen.
Was die Höhe dieser Abschläge angeht, so sind sie bei der Erstellung
meiner Lohnabrechnung möglicherweise dem Wortlaut Ihrer Betriebsvereinbarung
aufgesessen, die das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil bereits im vorhinein
am 26.10.1994 - das Aktenzeichen kann ich Ihnen auf Ihren Wunsch hin gern heraussuchen
- korrigiert hatte, wovon Sie sich in Ihrem nachfolgenden Betreiben offensichtlich
nicht gezügelt fühlten. Demnach dürfen kränkelnde Arbeitnehmer
allenfalls mit dem Abzug bis zu maximal einem Dreissigstel der Prämie pro
Abwesenheitstag abgestraft werden.
1998 summierte sich die krankheitsbedingte Abwesenheit bei mir auf gerade mal 17 Arbeitstage, bei einem Herrn in meinem Alter ja durchaus nicht viel. Der dreissigste Teil von 800 DM ist 26,66 DM pro Abwesenheitstag, in meinem Fall also eine äußerste Minderung von 453,33 DM, so daß ich immerhin mit einer Anwesenheitsprämie von mindestens 346,67 DM belohnt werden muß !
Ich fordere Sie auf, mir diese meine redlich verdiente Prämie bis zum 12.3.1999, 16 Uhr auf mein Konto zu überweisen, andernfalls ich mich juristischer Mittel zur Erlangung der materiellen Anerkennung meiner gesundheitlichen Standhaftigkeit bedienen werde.
Es ist seit Jahren bekannt, daß ich persönlich dieser Art Prämierung durchaus äußerst skeptisch, ja rundherum ablehnend gegenüberstehe. Dennoch muß auch ich nach den gesetzlichen Vorschriften darauf achten, daß nach zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Regelungen verfahren wird, auch wenn ich selbst der Begünstigte sein sollte - schon allein der Vorbildwirkungen wegen, die unsereiner als Betriesratsmitglied und IG Metall-Funktionär verantwortungsvoll auszulösen hat.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen in dieser Sache gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Wer vor der Ausgründung der Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH
aus der Daimler-Benz AG, nicht gewußt habe was auf ihn zukomme, dem könne
er nicht helfen.
So Herr Humpert auf einer IPD-Veranstalltung am 24. Oktober 2000, zu einem Kollegen,
der anmerkte, man hätte gesagt es wird nichts schlechter.
Er wisse gar nicht, warum sich die Belegschaft, so über die Betriebsvereinbarung "Standortsicherung" aufrege, man habe sie doch gewählt. So ein BR-Mitglied der IGM-Liste.
In der Betriebsratssitzung am 27.11.2000 stellte Frau Rohaus das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung vor. 37% der Fragebögen wären abgegeben worden. 32% in Düsseldorf, 65% in Esslingen und 78% in Mülheim. Nur 28% der Fragebögen aus dem Bereich Technik & Gewerbliche sind in die Wahlurnen eingeworfen worden. 21 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen hätten die Kennziffer auf der ersten Seite abgerissen und konnten somit keinem Bereich mehr zugeordnet werden. Die Frage nach Betriebsklima und der Zufriedenheit, wurden von der Geschäftsleitung, kaufmännischen Angestellten und Mitarbeitern die weniger als zwei Jahre hier beschäftigt sind, positiv beantwortet, nicht zufrieden und ein schlechtes Betriebsklima urteilten die direkten Mitarbeiter und Kollegen die älter als 50 Jahre alt sind, sowie langjährige Mitarbeiter. In 80% der rückläufigen Fragebögen wurde angekreuzt, daß die Umfrage nichts wert sei und es sich wohl nichts ändert. Ausführlich soll in der nächsten Ausgabe der Zeitung DIE LENKUNG berichtet werden, Erscheinungsdatum nicht bekannt.
Zum 31.12.2000 verläßt uns unser BR-Mitglied Heinz Jaschinski, in den wohlverdienten Ruhestand. Vielen Kollegen wird er in Erinnerung bleiben, BR-Sitzungen werden nicht mehr das sein was sie waren, seine kritischen Kommentare auf diesen werden fehlen. Eine eigene Meinung war sein Ziel und seine feurigen Reden auf Betriebsversammlungen, werden allen fehlen die nicht eingeschlafen sind. Als Angestellter auf einer Arbeiterliste, gab er sein Bestes und wird damit in die Geschichte eingehen. So long, Heinz, machet jut.
An dieser Stelle wünschen wir seinem Nachrücker alles erdenklich Gute. Möge er ein würdiger Nachfolger sein.
Du mußt Samstags arbeiten, nee, Samstags arbeiten ist freiwillig, Du bekommst Samstags Mehrarbeitszuschläge, nee, Du bekommst keine, Samstagsstunden werden ausgezahlt, nee, Samstagsstunden kommen auf das Freischichtkonto, nee, Samstagsstunden kommen auf ein Extra Konto, Deine Gutstunden kannst Du erst nach 6 Monaten nehmen, nee, erst noch viel später, 16./17. Schicht gilt nur dort wo auch in 3 Schichten gearbeitet wird, nee, auch wenn nur ein paar Mitarbeiter 3 Schichten arbeiten, nee, seid froh das ihr Arbeit habt, in der Betriebsvereinbarung steht, Samstagsstunden können wahlweise auf das Freischichtkonto gelegt, oder ausbezahlt werden, nee, das gilt nicht mehr, nee, alles sind die Vereinigten Alternativen schuld, nee, alles irgendwie Blödsinn.
ALLES KLAR!!!
Wie auch immer, bis eine Klärung wie es nun richtig ist (man kann davon ausgehen das im nächsten Jahr einige Musterprozesse vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht geführt werden) oder was selbst ernannte Experten verbreiten, halten wir es für wichtig das man Mehrarbeitszuschläge geltend macht und sofern man es sich wünscht, eine Auszahlung für geleistete Stunden geltend macht. Wie schon in unserer Sonderausgabe Nr. 4 vom 22.09.2000, findet ihr unten ein Muster für die Mehrarbeitszuschläge und erstmals ein Muster für die Auszahlung geleisteter Samstagsstunden. Wichtig ist es insbesondere das man jeweils innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt seiner Lohnabrechnung die Ansprüche geltend macht. Danach läuft eine erneute Frist von zwei Jahren. Man kann also ruhig abwarten was die Musterklagen bringen. Die Vereinigten Alternativen werden weiter über dieses Thema berichten.
Nach Aushändigung meiner Lohn/Gehaltsabrechnung für Monat ......... am .............2000 mußte ich feststellen, dass mir für den/die Arbeitstag/e am .......... 2000 keine tariflichen Zuschläge berechnet wurden. Ich Bestehe auf Einhaltung des für mich gültigen Tarifvertrages und mache hiermit innerhalb der Ausschlussfrist diesen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge geltend und zwar
.......... Stunden mit ....... % = .......... DM
.......... Stunden mit ....... % = .......... DM
Gesamtsumme = ......... DM Wenn mir diese Zuschläge nicht bis zum ................ meinem Ihnen Bekannten Konto gut geschrieben sind werde ich meine Forderungen rechtlich verfolgen.
Ort Datum Name Personalnr. Kost.st. Unterschrift
Nach Aushändigung meiner Lohn/Gehaltsabrechnung für Monat ......... am .............2000 mußte ich feststellen, dass mir der/die Arbeitstag/e am .......... 2000 und am ............nicht berechnet wurden. Ich Bestehe auf die Bezahlung der von mir geleisteten Sunden und mache hiermit innerhalb der Ausschlussfrist diesen Anspruch auf Bezahlung dieser Stunden geltend. Wenn mir diese Stunden nicht bis zum ................ meinem Ihnen Bekannten Konto gut geschrieben sind werde ich meine Forderungen rechtlich verfolgen.
Ort Datum Name Personalnr. Kost.st. Unterschrift
Mit dem Datum vom 21. November wurde zwischen Geschäftsführer Fülling, dem Personalleiter Drewes und Betriebsrat Konietzko eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, die dem Betriebsratsgremium eine Woche später, am 27. 11., doch auch noch zur Abstimmung vorgelegt wurde. Inhalt ist die Regelung der Gleitenden Arbeitszeit für Angestellte in Düsseldorf und Mülheim ab dem 1. 1. 2001.Nach dem Einleitungssatz, der noch von der Möglichkeit spricht, Beginn und Ende der Arbeitszeit selber zu bestimmen, kommt es dann später knüppeldicke. Überall hagelt es den jederzeit einsetzbaren Begriff von den "betrieblichen Notwendigkeiten". Als Gleitzeitspanne werden dann die 110 Stunden zwischen Montag 6:00 und Freitag 20:00 Uhr definiert. "Die tägliche Anwesenheitszeit" soll "innerhalb des Zeitraumes 6:00 20:00 Uhr liegen". Und damit keine Illusionen über zügellose Selbstbestimmung aufkommen, wird hinzu gesetzt, dass der Vorgesetzte die Anwesenheit anordnen kann aus dringenden betrieblichen Gründen versteht sich und natürlich "in Absprache mit dem Mitarbeiter". Man hört die fröhlichen Absprachen schon förmlich im Innenohr.Am Quartalsende verfallen alle Plus-Stunden über +40, während alle Minus-Stunden unter 20 stracks vom Gehalt einbehalten werden. Eine Begrenzung des Zeitguthabens gibt es an sonsten nicht: bei der mehrfach erwähnten maximalen 10-stündigen täglichen Arbeitszeit wären damit auch Quartalsspitzen von +140 Plus-Stunden möglich, die noch ohne Kappung am Ende des Quartals realisierbar wären. So großzügig sich der Arbeitgeber hier mit den Möglichkeiten einer ihm optimalen Gestaltung ausstaffiert hat, so restriktiv werden die Arbeitnehmer begrenzt im Besonderen mit dem Knüppel der "betrieblichen Erfordernisse" und der leicht behauptbaren "Funktionsfähigkeit des jeweiligen Aufgabengebietes". Kann der Arbeitgeber die vielen schon jetzt bis zum Geht-nicht- mehr ausgelasteten Angestellten und auch die klinischen workoholics nur zu leicht in die Zeitverfalls-Falle treiben, so gibt es keinerlei festgelegte Sanktionen falls der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt. So sollte doch etwa die arbeitgeberseits ausgesprochene Ablehnung von Gleittag -Wünschen nur durch gerichtsfeste Begründungen möglich sein, Personalmangel gehörte zu solch Begründungen freilich nicht, da er durch Neueinstellungen und Qualifizierungsmaßnahmen leicht zu beheben wäre. Aber zu solchen Mutigkeiten im Vertrag wollte der Betriebsrat sich offenbar nicht ermannen. Auch die Gleitzeitkonto-Dokumentation für die Mitarbeiter dürfte nicht uneingeschränkte Nachvollziehbarkeit garantieren. Die Übergangsbestimmungen bis zum 30. 6. 2001 können dem Arbeitgeber unakzeptable Vorteile bringen, Arbeitnehmer aber in ihrer Gestaltungsautonomie stark behindern.
Fazit also: auch das noch!
Kommentare von Kollegen zu der Nikolausüberraschung
Fand ich toll-- Lohnerhöhung wäre mir lieber-- Ich
glaube es nicht--Gibt es dann in 2 Wochen Schokoweihnachtsmänner--Watt
soll ich mit dem Scheiß--Sehr trocken das Ding--Besser als nix--Gute Idee--Welcher
Idiot ist auf die Idee gekommen die Dinger in Mülltüten zu verpacken--Mein
Meister hat sich vor dem verteilen noch nicht mal die Finger gewaschen--Alle
haben schon welche, warum ich noch nicht.
Anm. d. Red. Meinungsvielfalt ist alles!
Im Oktober war es soweit, der Werkzeugbau, auch im sechsten Jahr der Ausgründung noch zusammen in einer Halle, ist nun auch getrennt worden. Personell und auch maschinenmäßig war, wie auch sonst überall, die Trennung schon 1995 gelaufen. Vorerst blieb aber alles bei alten, was Halle und Maschinennutzung anging, bis im Oktober eben. Mitte des Monats begann die Umzugstruppe mit ihrer Arbeit, nach ca. 12 Tagen war alles erledigt. Die Mitarbeiter des Werkzeugbaus von Werk 65 war mit Mann und Maus in die Halle 135 umgezogen. Alles vom feinsten natürlich, ein paar neue CNC-Maschinen, eine Pausenzone mit Kochzeranfeld, die Wände neu gestrichen usw. usw. Der Werkzeugbau der MBL hatte nun die Möglichkeit die frei gewordenen Flächen optimal zu nutzen, hatte man doch bisher sehr beengt arbeiten müssen. Kuriositäten gab es in den letzten 6 Jahren genug, wie z.B. die Kollegen von Werk 65 konnten weiter ihr Bierchen trinken, haben eine andere Arbeitszeit und haben eine etwas andere Lohntüte (besonders was den Inhalt angeht). Reichten vorher für den ganzen Standort Düsseldorf ein Dreher und ein Fräser für die Spätschicht, mußten es jetzt jeweils pro Werk, ein Dreher und ein Fräser sein. Wie dem auch sei, trotz Trennung, wir werden immer Kollegen bleiben und weiterhin zusammen arbeiten.
Lang war der Betriebsrat des Daimler-Werks in Mannheim von der Werksleitung mit endlosen Verhandlungen hingehalten und an der Nase herumgeführt worden. Er hatte seine Forderung immer wieder vorgebracht, die bisher nur befristet eingestellten Kolleginnen und Kollegen in ein normales Arbeitsverhältnis zu übernehmen, mindestens aber ihre Verträge zu verlängern. Von den 10.000 dort Beschäftigten sind 4.000 direkte Produktionsarbeiter. Von denen wiederum sind 1.200 nur mit Befristung eingestellt. Fast ein Drittel der Akkord-Malocher fühlt sich also laufend bedroht, bald auf die Straße zu fliegen, lebt mit seinen Familien in der unwürdigen Situation quälender Zukunfts-Ungewissheit und kann deshalb keine Planung des Lebens betreiben. Als jetzt die Werksleitung auch noch mit dem Wunsch nach einem ganzen Menü schlimmer Arbeitszeit-Modelle drohend anrückte, platzte den Kollegen am Dienstag, den 28 November der Kragen: 7.000 legten die Arbeit für eine Stunde nieder und der verständnisvolle Betriebsrat schilderte ihnen die zynische Verhandlungsposition der Firma. Der Produktionsstillstand überzeugte offenbar auch die Geschäftsführung schnell. Sie unterschrieb kurz darauf die Übernahme von 150 Kollegen und die Verlängerung aller bisher in Befristung Gehaltenen. Ein schöner Erfolg mit kurzem, lockerem Einsatz erzielt! Wenige Wochen zuvor hatten auch schon einmal 12.000 Sindelfinger Mercedes-Arbeiter mit einem Proteststreik geantwortet, als ihre Geschäftsleitung die Umwandlung von Arbeitsplätzen bei ihnen in Leiharbeitsverhältnisse erwog. Auch sie hatten sich so bei ihren Chefs nachhaltig Gehöhr verschafft. Na, also! Die alten, bewährten Rezepte zeigen doch noch immer die beste Heilwirkung.
HERAUSGEBER: SYMPATHIE ZIRKEL DER VEREINIGTEN ALTERNATIVEN
ADRESSE S.U. LAYOUT: FRIEDHELM KNOTZ
V.i.s.d.P.: HELMUT BORN, AM STOCK 3 40472 DÜSSELDORF
DRUCK: TIAMAT DRUCK LUISENSTRASSE 69 40215 DÜSSELDORF
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LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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