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VAZDie Zeitung der Vereinigten Alternativen bei Mercedes Lenkungen GmbH in DüsseldorfSonderausgabe Nr. 4 vom 22.09.00 |
Impressum:
Herausgeber: Sympathiezirkel der Vereinigten Alternativen
Adresse: s.u.
Layout Friedhelm Knotz
V.i.s.d.P.: Helmut Born, Am Stock 3, 40472 Düsseldorf
Durch die Zustimmung des Betriebsrats zu tarifvertragswidrigen Betriebsvereinbarungen entstand schon jetzt nach wenigen Wochen vielen Kollegen beträchtlicher materieller Schaden.
Bei den Arbeitsstunden in der sogenannten "16. und 17. Schicht" handelt es sich zweifellos um Mehrarbeit im Sinne des § 5 des Manteltarifvertrags (MTV). Bei Mehrarbeit sind nach § 6 MTV die ersten beiden Stunden mit 25%, von der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde an mit 50% Zuschlag zu bezahlen bezogen auf das Durchschnittsentgelt der letzten vier abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume (ausschließlich der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit). Bei Nachtarbeit soweit sie Mehrarbeit ist ("16. Schicht") beträgt der Zuschlag immer 50%.
Wenn diese Zuschläge in Eurer letzten Lohnabrechnung fehlen, müssen
sie nach § 19 Ziff. 2 MTV vom Betroffenen innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt
der Abrechnung geltend gemacht werden, sonst verfallen diese Ansprüche
unwiderruflich ("Ausschlussfrist°). Es ist dringend zu empfehlen dies schriftlich
geltend zu machen.
ACHTUNG! Wer sein Geld nicht endgültig verlieren will, muss deshalb innerhalb
dieser Ausschlussfrist eine präzise Forderung geltend machen. Sie sollte
so ausführlich sein wie im unten abgedruckten Beispiel. Immerhin geht es
bei den Samstags-Zuschlägen um einen dreistelligen DM-Betrag pro Tag.
Anspruch auf diese tarifvertraglichen Regelungen haben nur Mitglieder der IG
Metall. Die IGM muss ihre Mitglieder vor Tarifbrüchen schützen. Es
ist allen Betroffenen zu raten bei der Verwaltungsstelle der IGM Antrag auf
Gewährung von Rechtsschutz zu stellen. Und zwar so schnell wie möglich.
Die Mitglieder der Vereinigten Alternativen helfen und unterstützen dabei
gerne.
Dass für die klagenden Arbeitnehmer die tariflichen Bestimmungen voll durchsetzbar
sind, unterliegt kaum einem Zweifel.
Nach Aushändigung meiner Lohn-/Gehaltsabrechnung für Monat ..........
am .................. 2000 musste ich feststellen, dass mir für die/den
Arbeitstag/e am ................... 2000 keine tariflichen Zuschläge berechnet
wurden. Ich bestehe auf Einhaltung des für mich gültigen Tarifvertrages
und mache hiermit innerhalb der Ausschlussfrist diesen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge
geltend und zwar
............ Stunden mit ........... % = ........... DM
............ Stunden mit ........... % = ........... DM
Gesamtsumme: ................... DM
Wenn mir diese Zuschläge nicht bis zum ................. meinem Ihnen bekannten
Konto gutgeschrieben sind, werde ich meine Forderungen rechtlich verfolgen.
Ort, Datum
Name
Personalnummer, Kost.st.
Unterschrift
LabourNet Germany: http://www.labournet.de/
LabourNet Germany: Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch The virtual meeting place of the left in the unions and in the workplace |
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