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VAZ

Die Zeitung der Vereinigten Alternativen bei Mercedes Lenkungen GmbH in Düsseldorf

Sonderausgabe Nr. 4 vom 22.09.00

Impressum:

Herausgeber: Sympathiezirkel der Vereinigten Alternativen
Adresse: s.u.
Layout Friedhelm Knotz
V.i.s.d.P.: Helmut Born, Am Stock 3, 40472 Düsseldorf

 

Gegen Tarifbruch

SICH WEHREN BRINGT PROZENTE

Durch die Zustimmung des Betriebsrats zu tarifvertragswidrigen Betriebsvereinbarungen entstand schon jetzt nach wenigen Wochen vielen Kollegen beträchtlicher materieller Schaden.

Bei den Arbeitsstunden in der sogenannten "16. und 17. Schicht" handelt es sich zweifellos um Mehrarbeit im Sinne des § 5 des Manteltarifvertrags (MTV). Bei Mehrarbeit sind nach § 6 MTV die ersten beiden Stunden mit 25%, von der dritten täglichen Mehrarbeitsstunde an mit 50% Zuschlag zu bezahlen bezogen auf das Durchschnittsentgelt der letzten vier abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume (ausschließlich der Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit). Bei Nachtarbeit soweit sie Mehrarbeit ist ("16. Schicht") beträgt der Zuschlag immer 50%.

Wenn diese Zuschläge in Eurer letzten Lohnabrechnung fehlen, müssen sie nach § 19 Ziff. 2 MTV vom Betroffenen innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Abrechnung geltend gemacht werden, sonst verfallen diese Ansprüche unwiderruflich ("Ausschlussfrist°). Es ist dringend zu empfehlen dies schriftlich geltend zu machen.
ACHTUNG! Wer sein Geld nicht endgültig verlieren will, muss deshalb innerhalb dieser Ausschlussfrist eine präzise Forderung geltend machen. Sie sollte so ausführlich sein wie im unten abgedruckten Beispiel. Immerhin geht es bei den Samstags-Zuschlägen um einen dreistelligen DM-Betrag pro Tag.

Anspruch auf diese tarifvertraglichen Regelungen haben nur Mitglieder der IG Metall. Die IGM muss ihre Mitglieder vor Tarifbrüchen schützen. Es ist allen Betroffenen zu raten bei der Verwaltungsstelle der IGM Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz zu stellen. Und zwar so schnell wie möglich. Die Mitglieder der Vereinigten Alternativen helfen und unterstützen dabei gerne.
Dass für die klagenden Arbeitnehmer die tariflichen Bestimmungen voll durchsetzbar sind, unterliegt kaum einem Zweifel.


An die Personalabteilung `Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH`

Nach Aushändigung meiner Lohn-/Gehaltsabrechnung für Monat .......... am .................. 2000 musste ich feststellen, dass mir für die/den Arbeitstag/e am ................... 2000 keine tariflichen Zuschläge berechnet wurden. Ich bestehe auf Einhaltung des für mich gültigen Tarifvertrages und mache hiermit innerhalb der Ausschlussfrist diesen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge geltend und zwar
............ Stunden mit ........... % = ........... DM
............ Stunden mit ........... % = ........... DM
Gesamtsumme: ................... DM
Wenn mir diese Zuschläge nicht bis zum ................. meinem Ihnen bekannten Konto gutgeschrieben sind, werde ich meine Forderungen rechtlich verfolgen.

Ort, Datum
Name
Personalnummer, Kost.st.
Unterschrift


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