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NCV2-Mitteltrieb / 17-Schicht-Modell

Die Einigungsstelle hat entschieden

Nachdem auch nach der 9. Verhandlung keine Einigung erzielt werden konnte, vereinbarte der Betriebsrat mit dem Management die Bildung einer Einigungsstelle (wir berichteten). Am Donnerstag, den 14.09.2000 trat die Einigungsstelle unter Vorsitz des Herrn Brede (Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Kassel) zusammen. Nach über achtstündiger Verhandlung wurde gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter (bei 4 : 3 Stimmen) ein verbindlicher Einigungsstellenspruch gefällt, der die Einführung eines geregelten 17-Schicht-Modells in der mechanischen Fertigung und der automatisierten Montage ermöglicht. Ab dein 01.01.2001 ist die Einführung eines 17-Schicht-Modells in bestimmten Kostenstellen möglich, in denen Fertigungsumfänge für die Sprinterachsfertigung und den NCV2-Mitteltrieb produziert werden. Die betroffenen Kostenstellen werden im nachfolgenden Artikel genannt.

Von Alfred Holle und Dieter Seidel

Der Spruch der Einigungsstelle ist für die Arbeitnehmerseite ganz und gar kein Anlaß zum Jubeln. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Belastungen stehen wir einem solchem Arbeitszeitmodell unverändert kritisch gegenüber. Dennoch - und das darf an dieser Stelle auf gar keinen Fall unerwähnt bleiben: Mit diesem Einigungsstellenspruch wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der NCV2-Mitteltrieb hier in Kassel produziert wird, und das wir den Anschluß in die Zukunft nicht verpassen.

Auch wenn der Spruch der Einigungsstelle nicht überraschen darf, hat er dennoch die Erwartungen des Betriebsrates nicht erfüllt. Das erneute bestreben unseres Managements Grünes Licht für ein 18-Schicht-Modell zu bekommen schlug zwar fehl, aber das Ziel des BR, einen größeren Belastungsausgleich zu erzielen, wurde nicht erreicht. Aus diesem Grund stimmten die Arbeitnehmervertreter auch gegen den Kompromißvorschlag des Einigungsstellenvorsitzenden, so das die Stimme des Einigungsstellenvorsitzenden letzten Endes den Ausschlag gab. Dennoch ist der Spruch der Einigungsstelle verbindlich und bindend. Aufgabe des Betriebsrates und der Geschäftsleitung ist es nun, auf der Grundlage des Einigungsstellenspruchs, die Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln.

Auch die Kritiker die geglichen Kompromiß verweigerten sollten anerkennen, dass nunmehr annähernd 90 neue Arbeitsplätze entstehen. Arbeitsplätze auf die wir nicht vernichten können. Und nicht unerwähnt bleiben darf, dass wir durch den NCV2-Zuschlag überhaupt erst eine reelle Chancen zur Erringung der NCV3-Achse erhalten haben.

Während des letzten Gesprächs des BR-Betriebsausschußes mit der Werkleitung (am 19.9.00) erklärte Herr Illi unmißverständlich, dass nunmehr dam Anlauf des NCV2-Mitteltriebes nichts mehr im Wege steht. Unser Management steht jetzt in der Verantwortung, die personellen Voraussetzungen für den Anlauf des NCV2-Mitteltriebes zu schaffen.

Das Ergebnis der Einigungsstelle sieht im wesentlichen folgendermaßen aus:

1. In der mechanischen Fertigung und in automatisierten Montagesystemen besteht zukünftig die Möglichkeit, ein geregeltes 17 Schichtenmodell anzuwenden.

2. Die Grundlage ist die 35-Stunden-Woche (ungleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit).

3. Das 17 Schicht-Modell gilt für den Neuanlauf des NCV2-Mitteltrieb und die davon betroffenen Kostenstellen als vereinbart.

4. Zur Schließung der Kostenlücke von 8 Euro und in Vorbereitung auf die NCV2 Fertigung kann ab dem 01.01.2001 in folgenden Kostenstellen im 17 Schicht-Modell gearbeitet werden:

5. Bei Fertigungsneuanläufen / Zusatzgeschäft ist es, nach Vereinbarung mit dem BR, ebenfalls möglich im 17-Schicht-Modell zu arbeiten.

6. Die Eckpunkte des 17-Schicht-Modells sind:

6.1. Geregeltes (starres) 17-Schicht-Modell.

6.2. Organisiert ist dieses 17-Schicht-Modell in vier Schichtgruppen. Drei Schichtgruppen arbeiten von Sonntag 22:00 Uhr - Samstag 14:00 Uhr. Eine Schichtgruppe hat eine Woche Freischicht.

6.3. Die Schichten werden im Rahmen eines mitarbeiterbezogenen Jahresschichtplanes festgelegt. Im Rahmen dieses Schichtplanes sind notwendige Ausgleichsschichten (möglichst in Wochenform) gleichmäßig einzuplanen. Unvermeidliche Änderungen sind den betreffenden Mitarbeitern mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen bekannt zu geben. Die Mitbestimmung des Betriebsrates bleibt bestehen.

6.4. Bei sechs geleisteten Nachtschichten gibt es einen Belastungsausgleich von 2,5 Stunden (Gutschrift auf FA-Konto). Krankheit und Feiertage werden wie eine geleistete Schicht behandelt.

6.5. Die Regelung über Freischicht Plus- und Minusstunden (+/- 150 Stunden) bleibt bestehen.

6.6. Schichtplan:

6.7. Die Schichtdauer (= bezahlte Arbeitszeit) beträgt 7,5 Stunden, zuzüglich einer halbstündigen unbezahlten Pause.

6.8. Regelung bei Krankheit:

7. Betriebsvereinbarung zur Regelung der Samstagsarbeit (vom 17.9.1996). Diese BV (Regelung zu 12 Samstagsschichten) findet für die Arbeitnehmer im geregelten 17-Schicht-Modell keine Anwendung.

8. Laufzeit: Diese Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2003

Diese Darstellung basiert auf der Mitschrift der BR-Mitglieder der Einigungsstelle. Der Einigungsstellenspruch lag zum Redaktionsschluß noch nicht vor, so das Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können.

Auszug aus: Nach-Denk-Zettel, Info-Blatt des BR, für die Arbeiter u. Angestellten des DaimlerChrysler Werkes Kassel
22.09.2000


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