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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Dienstbare Justiz im rechten Interesse Sag keiner, es gäbe außer dicken Diäten keine Privilegien im Bundestag. Die SPD-Bundestagsfraktion durfte sich jahrelang einen Abgeordneten Jakob Maria Mierscheid leisten, der das Abgeordnetenpapier mit Bundesadler benutzte, Erklärungen abgab und über zwanzig Jahre lang die Wahlprognosen der SPD vor dem Hintergrund der Rohstahlproduktion ermittelte. Doch den Mierscheid gab es gar nicht. Wohl um die Frage abzuwehren, ob der Bundeskanzler nicht doch vier statt nur drei Mandate über den Durst für seine Kanzlermehrheit beanspruchen kann, so dass noch weniger Grund für die Auflösung des Bundestages besteht, hat die Fraktion nun Mierscheid, den virtuellen katholischen Schneidermeister aus dem Hunsrück, sterben lassen. Die Rückgabe der Archive ist jedoch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Az. 2 BvR 1027/02 (Titel der dazu gehörigen Pressemitteilung: „Bundesverfassungsgericht verbietet willkürliche Datenbeschlagnahme“) dringend geboten. Das Vorgehen gegen die antifaschistischen Rechercheure und linken Journalisten, denen die Arbeitsmöglichkeiten und das Zeugnisverweigerungsrecht genommen wurde, würde an die „Spiegelaffäre“ erinnern und die Medien alarmieren, wenn es sich um gutbürgerliche Redaktionen handelte. Doch mit Linken und Antifaschisten wird skandalös verfassungswidrig verfahren, ohne dass sich die überregionalen Medien einmischen. Im Falle „Labournet“ ist von „Urkundenfälschung“ die Rede, im Fall der VVN-BdA von "Amtsanmaßung". Fälschungen von Unbekannt werden zum Vorwand für diese Justizwillkür genommen. In München wurden keine Fälschungen bemüht, um gegen den linken Journalisten Nick Brauns vorzugehen. Dieser Vorgang ist zusätzlich skandalträchtig, weil die Aktion der Polizei gegen ihn und seine Arbeitsmöglichkeiten ganz offen aufgrund einer ungeprüften "Anzeige" durch erklärte Neofaschisten erfolgte. Mittels Akteneinsicht können diese nun Einblick in das Archiv des Antifaschisten erlangen. Die kopierten Unterlagen können nun den Anwälten der Neonazis zur Verfügung gestellt werden. Die Einreihung der in Dortmund, Bochum und München beschlagnahmten Unterlagen in die Archive und Dossiers der Geheimdienste ist aufgrund des Paragraphen 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes jederzeit möglich. Und schon werden weitere Fälle von Justizwillkür bekannt. So wird ein VVN-Mitglied in Bochum vor Gericht gestellt, weil es wie alljährlich eine Kranzniederlegung zum 9. November 2004 gemeinsam mit rund zehn Personen, auch jüdischen, durchgeführt und nicht als Versammlung unter freiem Himmel angemeldet habe. Ferner ist ein neuer Fall aus Recklinghausen zu melden, wo die Sitzblockade vom 24. (!) Dezember 2004 gegen die Worch-Bande zur Behinderung der Nazis geführt habe, nun folgt ein Verfahren gegen die jugendlichen Blockierer wegen „Störung“ der Nazis, die ihrerseits die Weihnachtsruhe störten, was offenbar unerheblich ist. Die Tolerierung faschistischer Umtriebe schreitet fort - bis hin zur Duldung des antisemitischen Neonazi-Marsches gegen den Synagogenbau in Bochum und zu antisemitischen Aktionen ausgerechnet am Jahrestag der Reichspogromnacht im Rheinland unter der Nazilosung „Die schönsten Nächte sind die Nächte aus Kristall“. Staatsschutz, Verfassungsschutz und Justiz laufen in konzertierten Aktionen gegen Links zur Hochform auf - im Interesse der Neonazis. Ulrich Sander Erschienen in in Antifa - Magazin für antifaschistische Politik und Kultur der VVN-BdA, Ausgabe Juli / August |