Sieg vor Gericht: Münchner Landgericht stellt Verfahren gegen den Journalisten Nick Brauns ein
Einen Erfolg durch eine Verfahrenseinstellung konnte Nick Brauns am Freitag vor dem Münchner Landgericht im Prozess wegen Widerstands gegen die Polizei verbuchen.
Vom Münchner Amtsgericht war der Journalist am 20.April diesen Jahres noch zu einer Strafe von 70 Tagessätzen zu 30 Euro plus Prozesskosten verurteilt worden. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, sich am 1-April 2006 als Versammlungsleiter einer Kundgebung auf dem Münchner Stachus, die sich gegen Massaker der türkischen Armee an Kurden richtete, mit anderen Demonstrationsteilnehmern untergehakt zu haben. Durch eine solche Menschenkette sollten nach Meinung der Staatsanwaltschaft kurdische Demonstrationsteilnehmer, die Bilder gefallener Guerillakämpfer trugen, vor einer Festnahme geschützt werden. Das als Prügeltruppe berüchtigte Unterstützungskommando der Polizei (USK) hatte die Kundgebung überrannt und acht Personen, darunter Versammlungsleiter, Journalisten und Redner, festgenommen. Die Träger der Plakate mit einem angeblichen PKK-Symbol blieben dagegen in Freiheit.
„Das gegenseitige Unterhaken ist ein gängiges Mitteln zur Stärkung des Solidaritätsgefühls auf Demonstrationen“, erläuterte der Angeklagte und nannte das aus zwei untergehakten Armen bestehende Symbol der „Roten Hilfe“ als Beispiel. Eine konkrete Polizeimaßnahme sollte damit nicht verhindert werden, da eine solche bei der völlig friedlich verlaufenden Kundgebung gar nicht absehbar war. Im Übrigen habe sei er nur kurze Zeit untergehakt gewesen, da er in der übrigen Zeit Durchsagen mit dem Megaphon machte und zu Beginn des Polizeieinsatzes Photos vom Vorgehen der Beamte machte.
Für die Ausführungen des Angeklagten sprachen Videoaufnahmen, die das USK von der Kundgebung gefertigt hatte. Zu sehen war die teilweise ruppige Festnahme von Versammlungsteilnehmern, der Angeklagte war dagegen in keinem Bezug zu untergehakten Demonstranten zu erkennen. Der als Zeuge der Anklage geladene USK-Zugführer Hauptkommissar Martin Schlegl verwickelte sich in Widersprüche und konnte sich nicht einmal mehr an die von ihm persönlich angeordnete Festnahme von Brauns erinnern.
„Auf dem größten Leberbelastungsfest der Welt kann man auch nicht ohne weiteres dem Unterhaken beim Schunkeln entziehen“, zog der Vorsitzende Richter unter Verweis auf das im Wochenende anlaufende Oktoberfest den von Schlegel geäußerten Vorwurf einer vom Angeklagten geplanten und per Megaphon kommandierten Ketten in Frage.
Angesichts der schwachen Beweislage erklärten sich Staatsanwaltschaft und Richter schließlich zur Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit nach §153 STPO ohne jede Geldbusse bereit. Nick Brauns ist so nicht vorbestraft und muss lediglich Anwalts- und Reisekosten übernehmen. „Wenn schon die politische Staatsanwaltschaft einer Einstellung zustimmt, kommt das in meinen Augen einem Freispruch gleich“, kommentierte Verteidiger Rechtsanwalt Michael Sack den Ausgang des Verfahrens.
Artikel von Julius Kaiser, stark gekürzt in der jungen Welt erschienen
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