Der Strafverteidiger in dem Verfahren macht aufmerksam auf die anstehende Hauptverhandlung am AG Dresden (06.07., 13:30) gegen Jörg Eichler. Hintergrund ist ein Aufkleber für eine Demo gegen den Großen Zapfenstreich der Bundeswehr in Dresden 2006. Auf dem Aufkleber waren unter der Überschrift "Vergangen und Gegenwart - Den Zapfenstreichen - Wider der Militarisierung des Alltages" mehrere Soldatenköpfe aus verschiedenen Zeiten mit Helmen abgebildet. Auf einem der Helme war eine SS-Rune zu sehen - Grund genug für die Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren wg "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" einzuleiten." Siehe dazu:
- Freispruch für Zapfenstreich-Gegner: Verwendung von SS-Rune auf antimilitaristischem Plakat nicht strafbar
"Die heutige Hauptverhandlung gegen den Antimilitaristen Jörg Eichler am Amtsgericht Dresden endete nach dreijähriger Verfahrensdauer mit einem Freispruch. (.) Ob die Staatsanwaltschaft gegen
die Entscheidung des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen." Pressemitteilung vom 14.12.2009
. Wir gratulieren!
- Zweiter Anlauf: AG Dresden verhandelt am 14.12. gegen Antimilitarist wg. "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen"
Öffentlicher Hauptverhandlungstermin: Montag, 14.12.2009, 9:00 Uhr, Amtsgericht Dresden, Berliner Straße 13, Raum 21 oder 159. Siehe dazu:
- Richterin abgelehnt, Dienstaufsichtsbeschwerde gg. Staatsanwalt
„Wie angekündigt, werden die Vorgänge am AG Dresden nun ein Nachspiel nach sich ziehen. Richterin Fahlberg haben wir zunächst wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wenn der Einlassung eines Angeklagten von vornherein - auch schon vor dem ersten Wort - mit einer solchen Skepsis entgegengesehen wird und dann, nach den ersten Worten, eine Belehrung darüber stattfindet, was das Gericht alles nicht hören möchte (nicht nur: keine Zitate; sondern auch: keine politischen Statements - obwohl diese zur Motivation des Handelns vollkommen unerlässlich sind), kann von einer unvoreingenommenen Richterin nicht mehr ausgegangen werden…“ Pressemitteilung der TKDV-Initiativen Dresden vom 8. Juli 2009
- "Kleine Brötchen backen" sieht anders aus...
"Es war soweit. Über zweieinhalb Jahre nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens, über zwei Jahre nach Vorlage der Anklageschrift sollte heute am AG Dresden vor etwa 80 ZuschauerInnen wegen "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", § 86a StGB, gegen einen Antimilitaristen verhandelt werden. Allein der zeitliche Ablauf - von der Konstruktion der Anklage ganz zu schweigen - hätte für das Gericht einen Grund abgeben können, kleine Brötchen zu backen. Doch Richterin Fahlberg ließ das Verfahren erst eskalieren, dann nach einer halben Stunde platzen - "weil ich es vor meinem Urlaub nicht mehr zuende krieg". Was war geschehen?.." Bericht der TKDV-Initiativen Dresden, Frankfurt vom 6. Juli 2009
- Absurdes Theater im Gerichtssaal. Gericht scheut inhaltliche Auseinandersetzung im Verfahren um antimilitaristisches Plakat
Pressemitteilung des Verteidigers vom 6. Juli 2009
- Dresdner Zapfenstreich-Gegner vor Gericht. Justiz verfolgt Verwendung von SS-Runen auf antimilitaristischem Plakat
Pressemitteilung des Anwalts vom 24.6.09
- Die Hauptverhandlung am AG Dresden am Montag, 06.07.2009, 13:30 Uhr, Berliner Straße 13, Zimmer 159
- Alle Infos und Hintergründe im Blog zum Verfahren
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