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Updated: 18.12.2012 15:51
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"Gegen die Freiheit, die sie meinen. - Gewerkschaften, Streiks und sozialer Widerstand"

Auszug aus:

Das Kriegsunternehmen Irak - Eine Zwischenbilanz von Brigitte Kiechle

Siehe zum Buch die Verlagshomepage des "Schmetterling Verlages" externer Link aus Stuttgart mit Bestellmöglichkeit und weiteren Informationen zum Download (Inhaltsverzeichnis; Vorwort; Textprobe und Hörprobe). Das Buch ist 2006 erschienen, kostet 16.80 EUR und hat die ISBN 3-89657-569-4. Wir danken dem Verlag und der Autorin für die Freigabe!

I. Arbeitsmigration und der Arbeitsmarkt des Krieges

Das Kriegsunternehmen Irak - Eine Zwischenbilanz von Brigitte KiechleIm Irak zeigt sich auf sehr drastische Weise eine neue Dimension der Globalisierung: Die weltweit bestehenden Unterschiede bezüglich Lebensverhältnissen und Einkommenssituation der Arbeiterschaft werden gezielt zur Absicherung neuer Gewaltverhältnisse eingesetzt. Die Armutsverhältnisse in den Ländern wie Indien, Nepal, Philippinen Pakistan, Sri Lanka etc. schaffen eine Wanderarbeiterschaft, die von den Besatzungsmächten im Irak direkt oder vermittelt über US-amerikanische Firmen und weiteren Subunternehmen im Interesse Besatzer instrumentalisiert werden. Die Not der Arbeiter der benannten Länder zwingt diese auf Arbeitsvermittlungsangebote einzugehen, die sie in der Konsequenz zu Handlangern der Besatzer im Irak machen. Sie sichern z.B. als Lastwagenfahrer den Versorgungsnachschub der Besatzungstruppen, werden als Streikbrecher in den großen, früheren Staatsunternehmen des Irak und als Lohndrücker eingesetzt. Für die irakische Arbeiterschaft und ihre Gewerkschaften ist diese Situation eine programmatische wie praktische Herausforderung, die eine zusätzliche Front im Kampf gegen die militärische und wirtschaftliche Besatzung darstellt.

Vom US-Konzern Halliburten veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 35.000 von insgesamt 48.000 ArbeiterInnen, die zur Unterstützung des Militärs im Irak angestellt worden sind, so genannte "Drittstaatenangehörige" sind, wie die ArbeiterInnen aus den asiatischen Armutsländern, im Sprachjargon der Auslandskonzerne, genannt werden. Darüber hinaus sind alleine im Rahmen des "Logistics Civilian Augmentation Programm", dem größten Auftragsprojekt mit einem Volumen von ca. 15 Milliarden Dollar, etwa 100.000 ausländische zivile Angestellte im Irak beschäftigt. Sie sind Teil des größten Heeres ziviler ArbeiterInnen, die je für die Unterstützung eines US-Krieges angestellt wurden. (David Phinney: Schuften für die US-Armee, in: WOZ 13.1.2005) Den Vertragsarbeitern wird von US-amerikanischer Seite vor allem aus Sicherheitsgründen der Vorzug gegeben. Bei der Einstellung irakischer ArbeiterInnen wird die Gefahr deren Zusammenarbeit mit dem Widerstand gesehen. Dies bezieht sich nicht nur auf bewaffnete Anschläge, sondern vor allem eine Störung und Unterbrechung der Versorgungsabläufe für die Truppe.

Die Anstellung der ausländischen ArbeiterInnen erfolgt im Rahmen eines völlig komplexen und für die Betroffenen unübersichtlichen Systems, das mit dem Vergabeverfahren der US-Administration für die Hilfsdienste der US-Armee im Irak und der Wiederaufbauaufträge zusammenhängt. In den Aufträgen der US-Regierung sind in der Regel keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Zahl von Subunternehmern festgelegt. An oberster Stelle des Vergabesystems steht die US-Regierung, die allein in den ersten zwei Jahren nach der Invasion, Verträge für über 24 Milliarden Dollar abgeschlossen hat. Direkt darunter kommen US-Firmen wie Halliburton und Bechtel. Dann kommen Dutzende, meist nahöstliche Subvertragsunternehmer wie PPI, First Kuwaiti Trading and Contracting, Alargan Trading aus Kuwait oder Gulf Catering aus Saudi-Arabien, die wiederum selbst Subunternehmen beauftragen. So weiß selbst die US-Regierung kaum, von wem und unter welchen Konditionen die Arbeiten vor Ort erledigt werden. Es kann deshalb letztendlich auch nicht gesagt werden, wie hoch die Zahl dieser WanderarbeiterInnen tatsächlich ist.

Für die WanderarbeiterInnen selbst, bedeutet dieses unüberschaubare System des Subunternehmertums, dass sie oftmals gar nicht mehr wissen, wer nun eigentlich ihr Arbeitgeber ist. Der Handel mit der Ware Arbeitskraft ist selbst Teil des Subunternehmersystems. Angeworbene ArbeiterInnen wissen bei der Vertragsunterzeichnung meist gar nicht, dass ihr Arbeitsplatz im Irak liegen wird. Immer wieder werden Fälle bekannt, die auf sklavenähnliche Verhältnisse schließen lassen. So berichteten Arbeiter, man habe ihnen die Pässe weggenommen um zu verhindern, dass sie den ihnen zugewiesenen Einsatzort verlassen können.

Während ihrer Einsatzzeit im Irak, leben und arbeiten die am Ende der oben dargestellten Auftragsvergabekette stehenden ArbeiterInnen unter unzumutbaren Bedingungen. Sie schlafen in überfüllten Baracken ohne Klimaanlagen oder in Zelten. Die Nahrungs- und Trinkwasserversorgung ist ungenügend. Sie erhalten keine ausreichende medizinische Versorgung und keine Schutzkleidung. Sie sind darüber hinaus, bevorzugtes leichtes Opfer von bewaffneten Anschlägen und Entführungen.

Ein kurzfristiges Schlaglicht auf die Lage der Vertragsarbeiter im Irak warf die Entführung und Enthauptung von 12 nepalesischen Arbeitern Ende August 2004, die als Beschäftigte einer jordanischen Firma als Köche, Reinigungskräfte und Bauleute für die US-Armee im Irak gearbeitet haben. (TAZ 1.9.2004) Die Verantwortung für die Tat übernahmen radikale Islamisten der "Ansar-al-Sunna-Armee". Die Täter begründeten die Ermordung der Arbeiter damit, dass diese "aus ihrem Land gekommen seien, um Muslime zu bekämpfen und Juden und Christen zu dienen." ( FR 3.9.2004) Auf dem Hintergrund der ansteigenden Zahl getöteter irakischer und ausländischer ArbeiterInnen im Irak, schrieb der "Internationale Bund freier Gewerkschaften" (IBFG) im September 2004 einen offenen Brief an den damaligen Übergangspräsidenten Allawi und klagte den "eindeutig fehlenden Schutz der Arbeiter und speziell der migrantischen Arbeitskräfte im Irak" an. (Martin Kröger: Arbeit in der Kriegszone, in: Jungle World Nr.41, 29.9.2004, S.15)Die damalige Übergangsregierung wie die Besatzungsverwaltung weigerten sich die internationalen Arbeitsschutzkonventionen zu unterzeichnen, zu denen auch die Verpflichtung zum Schutz der eingesetzten VertragsarbeiterInnen gehört. An der Schutzlosigkeit der Arbeiter hat sich nichts geändert.

Immer wieder kommt es deshalb zu Protesten und Arbeitskonflikten, von denen kaum etwas in der Öffentlichkeit bekannt wird. Im Mai 2005 streikten z.B. rund 300 ArbeiterInnen aus den Phlippinen in der US-Militärbasis Camp Cook, nördlich von Bagdad, gegen die überlangen Arbeitszeiten von 7 Tage die Woche je 12 bis 14 Stunden, schlechte Versorgung und schlechte Wohnverhältnisse. Ein Großteil der Streikenden sollte wegen Teilnahme an vorangegangenen Streiks oder "streikähnlicher kollektiver Krankheitsabwesenheit" gekündigt werden. (BBC-News 27.5.2005) 500 weitere in Camp Cook "stationierte" Arbeitskräfte schlossen sich daraufhin dem Streik an. Der Arbeitskampf gegen die Kündigungen wurde erst durch Intervention des philippinischen Außenministeriums beigelegt.

Die Gewerkschaften im Irak haben bisher keinen Zugang zu den ausländischen ArbeiterInnen, die als Teil der Kriegsmaschinerie, völlig isoliert, in Militärcamps leben. Sie sind jedoch auch im Rahmen der Instandsetzungsaufträge der US-Regierung mit dem Problem des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte konfrontiert. Die ausländischen Firmen versuchen nicht nur ihre eigenen Fachleute mitzubringen, sondern versuchen im großem Stil, die irakischen Beschäftigten durch mitgebrachte Arbeitskräfte, bei denen es sich wiederum meist um angeworbene Arbeitskräfte aus den Armutsländern Asiens handelt, zu ersetzen. Dies geschieht nicht in erster Linie aus finanziellen Erwägungen, sondern um die Voraussetzungen für eine möglichst reibungslose Umsetzung der neoliberalen Umstrukturierung in den wichtigsten Sektoren der irakischen Wirtschaft sicher zu stellen. Die Besatzungstruppen haben in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die durch Privatisierungen vorzubereitende Übernahme der Schlüsselindustrien des Irak durch internationale Konzerne, militärisch abzusichern. Der Einsatz von Besatzungssoldaten und Söldnern gegen irakische Beschäftigte, die gegen die Übernahme ihrer Betriebe und den beabsichtigten Ausverkauf der irakischen Wirtschaft Widerstand leisten, ist deshalb auch keine "Überreaktion der Sicherheitskräfte", sondern integraler Bestandteil der Besatzungsziele.

Die irakischen Gewerkschaften sind vor eine, hinsichtlich der vielfältigen Spaltungslinien und den gesellschaftlichen Auswirkungen, die die Vertragsarbeiterbeschäftigung und Einbindung ziviler Arbeitskräfte in die Kriegs- und Besatzungsmaschinerie mit sich bringen, bisher weltweit völlig neue Situation gestellt. Der Kampf gegen Besatzung und Privatisierung führt zwangsläufig zu einer Situation in der sich die Interessenlagen der irakischen ArbeiterInnen und der VertragsarbeiterInnen unüberbrückbar gegenüberstehen. Dies betrifft in einer Situation, in der mehr als die Hälfte der irakischen Bevölkerung arbeitslos ist, in erster Linie die Verteilung der Arbeitsplätze. Eine weitere Dimension liegt in der gleichzeitig gegebenen Verknüpfung der Tätigkeit der Vertragsarbeiter mit der Aufrechterhaltung der Besatzung und Durchsetzung der Besatzungsziele im wirtschaftlichen Bereich. Es geht also nicht nur um den klassischen Konflikt zwischen einheimischer Arbeiterklasse und Arbeitsmigranten in der Konkurrenz um vorhandene Arbeitsplätze, sondern um das zielgerichtete Ausnutzen der Existenznot eines Teils der internationalen Arbeiterschaft zur Unterwerfung der Arbeiterschaft eines vom Imperialismus angegriffen und besetzten Landes.

Die irakischen Gewerkschaften sind gegen die Vertragsarbeiterbeschäftigung und versuchen diese wenn immer möglich, zu verhindern. Ihr Kampf richtet sich jedoch nicht persönlich gegen die VertragsarbeiterInnen; auch bewaffnete Angriffe auf Zivilbeschäftigte bei den Besatzungsstreitkräften, werden ohne Einschränkung abgelehnt. Diskussionen darüber, wie auch die Vertragsarbeiter, die ja an Stellen arbeiten, die für die Besatzer sehr wichtig sind, in den Kampf gegen die Besatzung eingebunden werden können, stehen noch am Anfang.

Eines ist jedoch klar, dass der Kampf gegen Krieg und Besatzung im Irak untrennbar mit den hinter dem Krieg und Besatzung stehenden Wirtschaftsinteressen verbunden werden muss. Die in der Regel theoretisch getroffene Feststellung, dass im Zeitalter der Globalisierung die Lebenslagen der Menschen weltweit miteinander verknüpft sind und das Kapital sich die Unterschiede in seinem Interesse nutzbar macht, wird im Irak täglich praktisch erfahrbar. Die Zusammenhänge zwischen den Lebenslagen z.B. der Arbeiter in Nepal oder den Philippinen und dem Kampf um Arbeiterrechte und Demokratie im Irak, machen konkret deutlich, dass der Kampf für weltweite Mindeststandards von Einkommen und Arbeitsbedingungen unverzichtbare Voraussetzung zur erfolgreichen Verteidigung der Arbeiterrechte sind. Für die irakischen Gewerkschaften kommt es heute darauf an, auch die WanderarbeiterInnen und deren Interessen in ihren Kampf einzubeziehen um damit den Versuchen, die unterschiedlichen Arbeiterinteressen zum Nutzen der Besatzer gegeneinander auszuspielen, einen Riegel vorzuschieben.

II. In "guter" alter Tradition: Besatzer gegen Arbeiterrechte

Die US-Besatzungsverwaltung machte durch ihre Entscheidungen von Anfang an deutlich, dass Arbeiter- und Gewerkschaftsrechte nicht zu ihrem Verständnis von Demokratie gehören. Man sah in diesem Bereich keine Probleme auf die Arbeitsgesetzgebung des Baath-Regimes zurückzugreifen und daran anzuknüpfen.

Die Rechte der Arbeiter und ihrer Organisationen wurden in den 80er Jahren massiv eingeschränkt. Dem Baath-Regime ging es dabei nicht nur um die politische Disziplinierung der Arbeiterschaft, die im Irak eine lange kämpferische und sozialistische Tradition hat, und damit Ausschaltung eines gegebenenfalls zu Massenmobilisierungen fähigen politischen Gegners. Die Maßnahmen dienten auch der Anpassung der Arbeitsbedingungen an die damals, insbesondere von Saddam Hussein, vorangetriebene Marktöffnung für ausländische Investoren. Die Aushöhlung und Abschaffung der Rechte der irakischen Arbeiterklasse stellte sozusagen den besonderen Investitionsanreiz dar.

Im öffentlichen Sektor wurden die Rechte der Beschäftigten dadurch beschnitten, dass aus den Beschäftigten per Dekret Staatsbedienstete gemacht wurden. Der mit dem Regime verbundene Einheitsgewerkschaftsverband GFTU hatte weniger die Aufgabe die Rechte der Arbeiter zu verteidigen, als diese in die Politik der Baath-Partei einzubinden und dafür zu sorgen, dass Regierungsentscheidungen innerhalb der Arbeiterschaft möglichst reibungslos umgesetzt werden können. 1987 wurde vom Baath-Regime ein Gesetz erlassen, dass den Arbeitern der Erdölindustrie und des gesamten öffentlichen Sektors, die gewerkschaftliche Organisierung generell verbietet.

Während alle alten Gesetze des Baath-Regimes, die die Freiheit des internationalen Kapitals beschränken, aufgehoben wurden, blieb das Gewerkschaftsverbotsgesetz, auch unter der Besatzungsverwaltung, demonstrativ in Kraft. Im Juni 2003 erließ US-Besatzungsverwalter Bremer eine Ergänzungsverordnung, in der genau aufgelistet wurde, welche Aktivitäten zusätzlich, auch in anderen Wirtschaftsbereichen, ab sofort verboten sind. Als verbotene Aktivitäten werden in Absatz B der Verordnung die Organisierung von Streiks oder anderer die Produktion störender Aktivitäten in jeder Art von wirtschaftlich relevanten Betrieben benannt. Verstöße gegen die Verordnung werden mit Festnahme durch die Besatzungstruppen und die Behandlung der Verhafteten als Kriegsgefangene geahndet. (Anton Holberg: Irak - keine Demokratie für Gewerkschaften, SoZ Nr.2, Februar 2004, S.15) Streikende Arbeiter als Kriegsgefangene - klarer können die wirtschaftlichen Kriegsgründe und das Ziel der militärischen Absicherung von Ausbeutungs- und damit Gewinnbedingungen, vor allem für die US-amerikanischen Konzerne, nicht auf den Punkt gebracht werden. Die Politik der Besatzungsbehörde war und ist nichts anderes, als eine offene Kampfansage an die Arbeiter und ihre Gewerkschaften.

Im September 2003 ergänzte Bremer seine arbeiterfeindlichen Regelungen durch die "Order No.30" über Löhne und Arbeitsbedingungen. Bremer verordnete den Beschäftigten im Irak einen monatlichen Mindestlohn von 69.000 Irakischen Dinar (ID), das entspricht etwa 40 Dollar - ein Hungerlohn! Die Löhne wurden damit unter das Niveau zu Saddams Zeiten gedrückt, da auch Gefahren- und Erschwerniszulagen gestrichen wurden. Der Wert des Lohnes ist darüber hinaus wegen des Umrechnungskurses deutlich gefallen. Außerdem fehlen heute die vom alten Regime bezahlten Grundnahrungsmittel und Mietsubventionen.

Bezüglich der Betriebsführungen setzte die Besatzungsbehörde ebenfalls auf Kontinuität. Die alten Betriebsleiter, mit ihren verinnerlichten undemokratischen und unterdrückerischen Verhaltensweisen wurden wieder eingesetzt. Deren Erfahrung bezüglich der Kontrolle und Disziplinierung der Arbeiterschaft wollte man sich gerne nutzbar machen. Reaktiviert wurden von der Besatzungsverwaltung zunächst auch die alten Strukturen der früheren Staatsgewerkschaft. Die Besatzungsverwaltung erhoffte sich, deren frühere ordnungspolitische Funktion in den Betrieben nun für ihre Zwecke instrumentalisieren zu können. Sie sah auch keinerlei Probleme darin, diesbezüglich mit den früheren Gewerkschaftsfunktionären aus Baath-Partei-Zeiten, die Zusammenarbeit zu suchen.

Die Arbeiterschaft ließ sich durch die Anordnungen der Besatzer jedoch nicht einschüchtern und weiter knebeln. Trotz der massiven Androhungen durch die Bremer-Erlasse, nahmen unabhängige Gewerkschaftsgründungen, der Aufbau betrieblicher gewerkschaftlicher Strukturen und Arbeitskämpfe in allen Branchen kontinuierlich zu. Die Arbeiter widersetzten sich dem Organisierungsverbot auf breiter Ebene und schafften auf betrieblicher Ebene neue Fakten. Neben dem Kampf um Arbeiterrechte und höhere Löhne, ging es den Betriebsbelegschaften in vielen Fällen auch darum, die Beziehung zwischen den Arbeitern und der Betriebsleitung/Management "neu zu gestalten". Forderungen nach Arbeiterkontrolle der Produktion und der Betriebe sind Bestandteil vieler Arbeitskämpfe geworden. Man vertraute den Betriebsleitungen einfach nicht, ausgehandelte Lohnerhöhungen und Arbeitsbedingungen, die oft an Umsatzentwicklungen geknüpft wurden, tatsächlich korrekt umzusetzen. Außerdem geht es den irakischen Beschäftigten, insbesondere in den Betrieben des öffentlichen Sektors, zu dem z.B. die gesamte Erdölindustrie gehört, vor allem darum Einfluss auf die zukünftige Betriebsstruktur und die Verwendung der Betriebserlöse zu erhalten.

Die organisierte Arbeiterschaft ist heute der politisch stärkste Gegner der Besatzerpläne zur Ausplünderung des Irak und der Besatzung selbst. Die Besatzungstruppen gehen gegen die Arbeiterproteste mit massiver Gewalt, auch mit Schusswaffeneinsatz vor.

Gleichzeitig wird von Seiten der US-amerikanischen Regierung mit klassischen Unterwanderungs- und Bestechungsmethoden versucht, Einfluss auf die Gewerkschaftsbewegung selbst zu nehmen. Ziel ist es neue staatsnahe, d.h. besatzungsfreundliche Gewerkschaften im Irak herauszubilden. Mit Hilfe der American Federation of Labor (AFL-CIO) stellte die Bush-Administration allein zu diesem Zweck 15 Millionen Dollar zur Verfügung. (Sabah Alnasseri: Irak - Kriegs- und Enteignungsökonomie, in ISW-Report Nr.58, München 2004, S.58) Diese Planungen richten sich direkt gegen alle autonomen und unabhängigen Formen der Vertretung der Arbeiter und der Arbeitslosen.


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