letzte Änderung am 14. Sept. 2003

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Hausangestellte in Südafrika


UIF: only 25% of domestics registered

(Nur 25 Prozent der Hausangestellten bei der Arbeitslosenversicherung registriert). Ein Gesetz der südafrikanischen Regierung machte es den Haushalten zur Pflicht, bis zum 1.Mai ihre Hausangestellten zur Arbeitslosenversicherung anzumelden und Abgaben zu bezahlen. Bis zum 30.April waren erst 300.000 der 1,2 Millionen Menschen, die in privaten Haushalten arbeiten angemeldet. Ein Bericht von Justine Gerardy vom 30.April 2003 bei der Online Ausgabe der Zeitung "Dispatch"

Beschäftigte in Haushalten wehren sich zunehmend

"In April last year 834 cases were referred to the dispute resolution body, while in March this year the figure had climbed to 1 373". Von Monat zu Monat steigt die Zahl der Hausangestellten, die sich an die öffentliche Schlichtungskomissionen (CCMA) in Südafrika wenden - im letzten Jahr um über 50%. Die Gesetzgebung, die eine Registrierungspflicht wegen Sozialversicherung und einen Mindestlohn vorsieht habe dazu geführt, dass die Hausangestellten sich ihrer Rechte besser bewusst geworden seien, sagte ein Sprecher der CCMA. Ein (englischer) Bericht von Nontyatyambo Petros für (und bei) der Zeitung  "Business Day" vom 16.April 2003

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