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Updated: 18.12.2012 15:51
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Arbeitsmigration, Gewerkschaftsrechte und Mindestlohn

In Jordanien arbeiten rund eine halbe Million MigrantInnen (bei einer Bevölkerungszahl von rund 5,3 Millionen Menschen und geschätzten 1 Million Arbeitsverhältnissen), davon knapp 10 Prozent in den "qualifizierten Industriezonen" - die eine Art Zulieferfunktion für die israelische Wirtschaft ausüben, und wo sich nicht zuletzt einige der grossen US-Unternehmen "niedergelassen" haben. Während die meisten MigrantInnen insgesamt aus Ägypten und dem Irak kommen, sind es in dieser Sonderzone vor allem Menschen aus Asien - Indien, Bangladesh, Sri Lanka - die unter horrenden Bedingungen arbeiten und leben müssen. Der jordanische Gewerkschaftsbund hat sich nun dazu aufgerafft, Gewerkschaftsrechte für MigrantInnen zu fordern: Die Sonderzone war 2001 eingeführt worden...Die kleine Materialzusammenstellung "Migrantenmindestlohn" von Anfang Juli 2006.

Migrantenmindestlohn

Das National Labor Committee hat seit langer Zeit die Entwicklung in den über 100 jordanischen Textilfirmen untersucht, die für den israelischen und US-amerikanischen Markt (wohin 2005 Exporte im Wert von 1,2 Milliarden Dollar realisiert wurden) produzieren - etwa für Walmart oder Sears. In dem (englischen) Artikel "JORDAN: An Ugly Side of Free Trade - Sweatshops" externer Link von Steven Greenhouse und Michael Barbaro vom 3. Mai 2006 in der "New York Times" (hier: gespiegelt bei "corpwatch") haben die Autoren zahlreiche Interviews mit ArbeiterInnen aus Bangladesh verarbeitet, mit denen sie über das NLC in Kontakt kamen. 7 Tage die Woche 16 Stunden arbeiten, überfüllte Schlafsääle, willkürliche Lohnkürzungen, einbehaltene Dokumente - alles das sind vielleicht extreme, aber keinesfalls einzelne Erscheinungen.

Seit 1999 gibt es in Jordanien den gesetzlichen Mindestlohn - zum 1. Juni 2006 wurde er um 21 auf 154 US-Dollar erhöht., nach Berechnungen des Allgemeinen Jordanischen Gewerkschaftsbundes wären etwa 420 US-Dollar nötig, um einigermassen anständig leben zu können. Der Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes Mazen al-Maaytah hält es jedoch für unrealistisch, dies jetzt zu fordern, wie aus dem (englischen) redaktionellen Bericht "Minimum wage rise not enough, say labour unions" externer Link der UNO-Nachrichtenagentur IRIN vom 4. Mai 2006 hervorgeht. Wobei dieser Bericht auch die Information beinhaltet, dass höchstens 12 Prozent der Beschäftigten diesen Mindestlohn erhalten - und die Erhöhung angeblich dazu dienen soll, jordanische Arbeitskräfte in Branchen zu lenken, die von Beschäftigung von MigrantInnen geprägt sind. Nur, dass dies Branchen sind, in denen die grundlegenden Arbeitsgesetze gar nicht gelten...

In dem (englischen) redaktionellen Bericht "Labour leaders call for allowing foreign workers to join unions" externer Link der "Jordan Times" vom 23. Juni 2006 (gespiegelt bei MENAFN) wird Fathallah Emrani, Vorsitzender der Textilgewerkschaft mit der Aussage zitiert, die Gewerkschaften hätten die Regierung seit Jahren "gedrängt" den MigrantInnen gewerkschaftliche Organisation zu erlauben, und sie würden jetzt eine Petition einreichen...

Einen aktuellen Überblick über diese Arbeitsgesetze - die, was ein zentraler Punkt der Kritik ist, erst als Bestandteil von Handelsabkommen mit den USA verabschiedet wurden - bietet der (englische) Beitrag "Solidarity Center releases damning report on Jordan labor rights" externer Link von Mark Gruenberg vom 30. Juni 2006 bei der International Labor Communications Association.

Zusammengestellt von hrw


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