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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Solidarität war möglich: Hunger- und Durststreik polnischer Arbeiter in Frankreich Nicht die mittlerweile sprichwörtlichen polnischen Klempner, aber aus Polen stammende Werftarbeiter sorgten in der vergangenen Woche in Frankreich für Schlagzeilen. Die 13 Arbeiter aus der polnischen Hafentstadt Szczecin, die im westfranzösischen Saint-Nazaire auf der Atlantikwerft beschäftigt waren und von ihrem Arbeitgeber auf einem Campingplatz in Saint-André-des-Eaux (sieben Kilometer entfernt) untergebracht waren, führten vergangene Woche einen sechstägigen Hungerstreik durch. Drei von ihnen (der 34jährige Elektriker Pawel Daca mit zweien seiner Kollegen) traten am vorigen Dienstag noch zusätzlich in den Durststreik. Ihre Aktion endete am letzten Mittwoch mit der Durchsetzung ihrer Forderungen. Alle 13 arbeiteten auf der Atlantikwerft für eine polnische Sub-Subfirma (die Gmbh Kliper) der französischen Subfirma Gestal, die ihrerseits im Auftrag des italienischen Unternehmens MCS an dem Kreuzfahrtschiff Musica baut. Der polnische Sub-Subauftragnehmer war jedoch eine Briefkastenfirma, eine Ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Inhaber seit Juli spurlos verschwand. Der Geschäftsführer der GmbH hatte zuerst Drohungen gegen die Arbeiter und ihre in Polen gebliebenen Familien ausgestoßen, als diese auf Auszahlung der ihnen geschuldeten Löhne bestanden. Später hatte er dann "versprochen", die ausstehenden Löhne am 30. August zu zahlen am Vorabend des Auslaufens der Arbeitsverträge. "Man sollte uns nicht für dumm verkaufen!", kommentiert der Sprecher der Arbeiter, Robert Pawlowicz. Seit zwei Monaten ohne Lohn, forderten die polnischen Arbeiter ihre Bezahlung von der französischen Gestal ein. Die französische Subfirma war zunächst bereit, einen Abschlag für die gearbeiteten Tage vom 1. bis 20. Juli auszuzahlen insgesamt 13.700 Euro von einer globalen Lohnschuld von 33.000 Euro für alle betroffenen Arbeiter zusammen. Danach wollte ihr Direktor Alain Allaire aber keinerlei weiteren Lohnausfälle übernehmen und verschanzte sich hinter der Verantwortung der polnischen Sub-Subfirma Kliper. Ein polnischer Arbeiter auf der Atlantikwerft verdient 1.200 Euro monatlich; das ist gut doppelt so viel wie in Polen, aber spürbar weniger, als französische Kollegen für eine gleichwertige Arbeit verdienen würden. Ihre Forderung konnten sie aber erst durch den Hunger- und Durststreik durchsetzen, den sie öffentlichkeitswirksam vor dem Rathaus von Saint-Nazaire abhielten. Nach Informationen von ’Le Monde´ machte die Pariser Regierung schließlich Druck in dieser Hinsicht auf Gestal. Nachdem die Arbeitsinspektion eine Anzeige wegen verschleierter Beschäftigung entgegen genommen hatte, wuchs der auf der französischen Subfirma lastende Druck. Nach französischem Recht (Artikel L. 125-1 und L. 125-3 des Arbeitsgesetzbuchs) ist es zwar legal, einen Werkvertrag mit einer Subfirma abzuschließen, die einen Arbeitserfolg schuldet und dabei selbst das wirtschaftliche Risiko der Erfolgsrealisierung trägt. Dabei muss jedoch das Unternehmensrisiko beim Subunternehmer liegen, und dieser muss mit eigenen betrieblichen Mitteln handeln (etwa die eigenen Arbeitskräfte anstellen, beschäftigen, beaufsichtigen, ggf. ausbilden, mit Arbeitsgerät ausstatten). Sofern der Gegenstand des Vertrags zwischen Auftraggeber und Subfirma aber lediglich aus dem Zurverfügungstellen von Arbeitskräften besteht, sofern also die Subfirma lediglich die Arbeitsleistung ihrer Lohabhängigen einbringt (und keine eigene Unternehmensleistung), dann handelt es sich in Wirklichkeit um einen "illegalen Arbeitskräftehandel". Diese Operation ist gesetzwidrig, da sie ausschließlich dazu dient, den wahren Arbeitgeber der abhängig Beschäftigten zu verschleiern und es letzteren damit erschwert, ihre Rechte geltend zu machen. In diesem Fall sah alles danach aus, ob ein solcher illegaler Arbeitskräftehandel vorliegt, da die bankrotte Ein-Mann-Firma in Polen nicht in der Lage war, den Beschäftigten auch nur die geringsten Arbeitsmittel zu verschaffen. Solidarität war möglich Der Kampf der polnischen Werftarbeiter war durch die örtliche CGT aktiv unterstützt worden, und zahlreiche Einwohner von Saint-Nazaire hatten ihre Solidarität demonstriert. Wie auch ’Le Monde´ berichtet, spendeten Dutzende von Einwohnern den Streikenden Geld, erkundigten sich über den Stand der Dinge oder drückten einfach symbolisch ihre Solidarität aus. Auf der Atlantikwerft sind seit Jahren ähnliche Fälle bekannt, in denen Arbeiter aus Indien, Griechenland und Rumänien für kurze Perioden zu jeweils geringen Löhnen angeheuert wurden, aber monatelang um ihre Bezahlung kämpfen mussten. In vielen Fällen waren sie in Containern auf dem Gelände der Atlantikwerft untergebracht und führten überlange Arbeitswochen durch. Die Inhaber der Atlantikwerft, auf der all diese Sub-, Subsub- und Subsubsubfirmen tätig sind, haben in dem Plan "Marine 2010" das Ziel formuliert, die Produktionskosten im Schiffsbau auf ihrer Werft um 15 Prozent abzusenken. Die CGT macht daher auch das Gesamtunternehmen Atlantikwerft mit seiner Preispolitik für die Existenz solcher Überausbeitungsverhältnisse direkt (mit) verantwortlich. Bernard Schmid, Paris 8.8.05 Vgl. auch:
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