Der International Labor Rights Fund und die United
Steelworkers-Gewerkschaft reichen eine neue Klage gegen Coca-Cola ein.
Der Vorwurf: Komplizenschaft des Konzerns mit dem kolumbianischen DAS und
den Paramilitärs der AUC bei der Ermordung von Gewerkschaftsführern.
Am Freitag, den 2. Juni 2006 reichten der International Labor Rights Fund
ILRF (1) und die United Steelworkers-Gewerkschaft USW eine neue Klage nach
dem Alien Tort Claims Act (2) gegen Coca-Cola und deren
lateinamerikanischen Abfüllbetrieb FEMSA (3) ein. Die Klage richtet sich
dagegen, dass Manager des Coke-Abfüllers in Barranquilla sowohl mit dem
kolumbianischen DAS (4) und auch mit Paramilitärs des AUC (5) konspiriert
haben, um den SINALTRAINAL-Gewerkschaftsführer Adolfo de Jesus Munera
einzuschüchtern, zu bedrohen und schließlich am 31. August 2002
umzubringen. Die Klage beinhaltet zudem, dass, obwohl die
Coca-Cola-Zentrale in Atlanta mehrfach gewarnt wurde, das Management in
Barranquilla sich weiter mit Paramilitärs getroffen und ihnen Zugang zum
Werksgelände verschafft hat. Dieser Abfüllbetrieb wird unvermindert bis
zum heutigen Tage von Paramilitärs infiltriert. Auch jetzt noch bedrohen
dieselben Paramilitärs Mitglieder und Gewerkschaftsführer von SINALTRAINAL
mit dem Tod und haben sogar das Kind eines SINALTRAINAL-Führers entführt,
um ihn dazu zu zwingen, seine gewerkschaftlichen Aktivitäten einzustellen.
Diese Anschuldigungen kommen zu einer Zeit, in der der DAS in Kolumbien
wegen Zusammenarbeit mit paramilitärischen Kräften unter Druck gerät.
Insbesondere sind in den letzten Wochen glaubwürdige Vorwürfe laut
geworden, dass der DAS, der eigentlich dafür verantwortlich ist bedrohte
Gewerkschafter zu schützen, tatsächlich Anschlagslisten gegen
Gewerkschaftsführern erstellt und aktualisiert hat, um sie Paramilitärs
zur Verfügung zu stellen, damit die entsprechend agieren. Diese
Anschuldigungen kommen auch zu einer Zeit, in der Coca-Cola vom Gelände
zahlreicher Universitäten in den ganzen USA geflogen ist, weil der Konzern
beschuldigt wird, auf die Verletzungen von Menschen- und Arbeiterrechten
in Kolumbien nicht angemessen reagiert zu haben.
Terry Collingsworth vom ILRF: “Diese neue Klage unterstreicht, dass der
Coca-Cola-Konzern
mehr Anstrengungen und Geld investieren muss, um das Leben und Wohlergehen
seiner kolumbianischen Arbeiter zu schützen, anstatt seine Öffentlichkeitsarbeit darauf auszurichten, die gegen ihn erhobenen
Beschuldigungen vom Tisch zu wischen.“ Ohne Zweifel ist der
Coca-Cola-Konzern der richtige Angeklagte, weil er sein Imperium völlig
kontrolliert und Coca-Cola-Manager mit der Behauptung kreuz und quer durch
die USA reisen, dass der Coca-Cola-Konzern alle möglichen Schritte gegen
Menschenrechtsverletzungen in den kolumbianischen Abfüllbetrieben
unternehme. Der Jurist der United Steelworkers, Daniel Kovalik: „Die
andauernde Ermordung von Gewerkschaftern in Kolumbien und die
Komplizenschaft von DAS, Militär und Firmeninteresse stellen die
US-Unterstützung der kolumbianischen Streitkräfte erheblich in Frage.“
Kontakt: Terry Collingsworth (202) 347-4100, Ext. 104; Daniel Kovalik
(412) 562-2518
Anmerkungen:
(1) Der IRLF ist eine Non-profit Aktions- und Anwaltsorganisation, die
neue und kreative Mittel nutzt und internationale Arbeiterrechte
durchzusetzen.
(2) Der US-amerikanische Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung
von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die
sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen
Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten
nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die
Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-amerikanischem Boden
stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße
gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA
einer der Vertragspartner ist. (wikipedia)
(3) FEMSA ist nach eigener Aussage die größte Getränkefirma in
Lateinamerika, die ihre Produkte in die USA und einige Länder Europas und
Asiens exportiert.
(4) Departemento Administrativo de Seguridad, vom eigentlichen
Aufgabenbereich her dem deutschen BKA nicht unähnlich.
(5) Autodefensas Unidas de Colombia, Organisation kolumbianischer
Paramilitärs
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