letzte Änderung am 06. März 2003 | |
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4. März 2003
Erneut wurden am 24. Februar 2003 drei Mitglieder der unabhängigen Gewerkschaft UNTRA-FLORES in dem kolumbianischen Blumenbetrieb Benilda entlassen. Erst kurz zuvor hatte das zuständige Gericht ihre Wiedereinstellung angeordnet, nachdem die drei Frauen sofort nach Gründung der Gewerkschaft entlassen worden waren. Besitzer und Management des größten kolumbianischen Lieferanten für den deutschen Markt verstoßen gezielt gegen das Menschenrecht auf Gewerkschaftsfreiheit. Die Kolleginnen von UNTRAFLORES bitten dringend um Unterstützung. Ein Vorschlag für Protestschreiben ist beigefügt.
Anfang 2001 wollte das Management der Rosen- und Nelkenfarm Benilda S.A. (damals noch unter dem Namen Agricola Celestina) alle nicht gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen für seine mehr als 1.400 Beschäftigten streichen. Es kam zu Protesten, und im Mai 2001 bildete sich im Rahmen des Konflikts die unabhängige Nationale Gewerkschaft der BlumenarbeiterInnen UNTRAFLORES. Das Management will dies in jedem Fall vermeiden und führte zunächst mit einem verordneten "Pacto Colectivo", der nichts mit einem Tarifvertrag gemein hat, die ehemaligen Sozialleistungen wieder ein. Gleichzeitig wurden sechs der Gründungs- und Vorstandsmitglieder der neuen Gewerkschaft entlassen, darunter Gladys Garcia, Soraida Murillo und Marleny Murillo. Die verbleibenden Gewerkschafterinnen allesamt Frauen werden offen diskriminiert: Sie erhalten weder den üblichen Zuschuss zum Mittagessen in der Kantine noch zum Bustransport, alle außergesetzlichen Zulagen werden ihnen verweigert. Ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Management argumentiert, die Frauen könnten ja dem "Pacto Colectivo" beitreten, müssten dafür allerdings die Gewerkschaft verlassen. Die Verhandlungen über den Tarifvorschlag der Gewerkschaft wurden vom Management gezielt verzögert.
Im Laufe der vergangenen zwei Jahre sind insgesamt 24 Mitglieder von UNTRAFLORES entlassen worden. Meistens lässt das Management die üblichen Zeitverträgen fast niemand verfügt mehr über unbefristete Festverträge auslaufen und begründet dies mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Der Personalbestand bei Benilda, einem der größten Blumenexportbetriebe Kolumbiens, ist allerdings stabil, nur werden immer mehr ArbeiterInnen über Subunternehmen und mit Zeitverträgen beschäftigt. Aktuell bemüht sich das Management darum, den etwa 140 Beschäftigen, die seit mehr als 12 Jahren im Betrieb sind und deshalb noch über unbefristete Verträge verfügen, einen neuen zeitlich befristeten, "flexiblen" Vertrag aufzudrängen. Dafür bietet das Management Zuschläge zwischen zwei und drei Monatslöhnen. Ein lohnendes Geschäft, denn danach können die Beschäftigten einfacher entlassen werden wenn sie krank oder schwanger sind oder wenn sie sich einer Gewerkschaft anschließen.
Gladys Garcia, Soraida Murillo und Marleny Murillo waren allerdings als Gründerinnen und Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft per Gesetz vor Entlassung geschützt ("fuero sindical"). Nach einem langen Verfahren wurde die Firma Benilda durch das Obere Gericht der Provinz Cundinamarca in seinem Urteil vom 21. November 2002 verpflichtet, die drei Entlassenen wieder einzustellen, ihnen die gleichen Arbeitsplätze wieder zu geben und die Löhne seit der illegalen Kündigung zu zahlen. Erst spät akzeptierte die Firma das Gerichtsurteil, zahlte die ausstehenden Löhne und bestellte die drei Frauen für den 10. Februar 2003 zur Wiederaufnahme der Arbeit ein.
Die Blumen-Kampagne
Brot für die Welt + FIAN + terre des hommes
c/o FIAN, Overwegstr. 31, D-44625 Herne
Tel 02323/490099, Fax: 02323/490018, email: blumen@fian.de
Bei Ankunft in der Farm wurde Gladys Garcia, Soraida Murillo und Marleny Murillo vom Management mitgeteilt, dass sie mit keiner anderen Arbeiterin reden dürften und für die nächsten drei Tage wieder nach Hause gehen sollten. Sie verblieben aber im Betrieb, bekundeten ihren Arbeitswillen, und ihre Gewerkschaft UNTRAFLORES bestätigte sie als ihre unkündbaren Mitglieder. Am 24. Februar kündigte das Management von Benilda erneut einseitig die Arbeitsverträge mit Gladys Garcia, Soraida Murillo und Marleny Murillo mit der Begründung, UNTRAFLORES würde die gesetzliche Grundlage fehlen. Dies entscheidet aber auch in Kolumbien das Arbeitsministerium, nicht etwa die Arbeitgeber.
Für die betroffenen Blumen-Frauen sind ihre Arbeitsplätze unverzichtbar für das Überleben ihrer Familien. Zudem stellt das Gerichtsurteil vom November zum Schutz von GewerkschafterInnen in der Blumenindustrie einen wichtigen Präzedenzfall für den gesamten Sektor dar. Nicht zuletzt sei daran erinnert, dass allein im vergangenen Jahr mindestens 175 Gewerkschaftsmitglieder in Kolumbien ermordet wurden mehr als in allen anderen Ländern der Welt zusammen.
Schreiben Sie bitte Briefe/Faxe in spanischer oder englischer Sprache an Pedro Mejia, den Besitzer von Benilda, und seinen Geschäftsführer Carlos Gomez (Benilda S.A., Kilometro 27.5 via Bogotá, Facatativá, Cundinamarca, Fax: 0057 1 8200341), die sich beide explizit gegen die Gewerkschaft ausgesprochen haben. Verlangen Sie die sofortige Wiedereinstellung der drei Frauen gemäß des Gerichtsurteils vom November 2002 und weisen Sie auf die Imageschäden für die kolumbianische Blumenindustrie insgesamt angesichts dieser wiederholten Menschenrechtsverletzungen hin. Schicken Sie bitte Kopien an die kolumbianische Botschaft in Ihrem Land (Berlin Fax: 030/26396125, Wien: 4088303, Bern: 3527072) an den wichtigsten Benilda-Importeur Florimex (Am Grünen Weg 5, 65451 Kelsterbach, Fax: 06107 703380) sowie die Gewerkschaft UNTRAFLORES (Fax: 0057 1 2443550).
Sehr geehrte Herren,
ich habe erfahren, dass Ihre Firma Gladys Garcia, Soraida Murillo und Marleny Murillo am 24.2. entlassen hat, die erst kürzlich aufgrund des Urteils des Oberen Gerichtshofes von Cundinamarca vom 21.11.02 wieder eingestellt werden mussten.
Die Gründe, die Ihre Firma für die "einseitige Kündigung" angibt, basieren nicht auf Fehler in Bezug auf die Arbeit oder die Betriebsordnung und sind von daher kein legitimer Anlass für die Entlassung. Stattdessen bezieht sich Ihre Argumentation auf ihre Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Untraflores, deren Existenz Ihre Firma ebensowenig anerkennen will wie die gesetzlichen kolumbianischen Schutzmaßnahmen für Gewerkschaftsmit-glieder, die nur ein staatlicher Richter im Rahmen eines juristischen Prozesses "aufheben" könnte.
Zur Vorgeschichte der Entlassungen ist mir bekannt, dass Ihre Firma den Arbeiterinnen nicht die gleiche Arbeit und Bedingungen gegeben hat, die sie zum Zeitpunkt ihre Entlassung inne hatten, wie es das Gericht angeordnet hatte, sondern dass Sie den Zugang zur Plantage und die Arbeitsaufnahme verhindert haben. Dies ist ein weiterer Beleg, dass die Arbeiterinnen nicht aufgrund von Arbeitsproblem, sondern wegen ihrer Zugehörigkeit zu Untraflores entlassen wurden.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten,
Aus meiner Sicht sind diese Entwicklungen nicht dazu geeignet, die Vermarktung kolumbianischer Blumen auf den internationalen Märkten zu fördern. Ich hoffe, dass eine positive Anwort von Ihrer Seite der Gerechtigkeit in Kolumbien förderlich sein wird.
Hochachtungsvoll
Señores
PEDRO MEJIA, Propietario
CARLOS GOMEZ, Gerente General
BENILDA S.A.
Madrid, Cundinamarca
Colombia
Respetados señores:
Tengo conocimiento del despido de las trabajadoras GLADYS GARCIA, SORAIDA MURILLO y MARLENY MURILLO el pasado 24 de febrero, quienes recientemente debían ser reintegradas a su empresa por orden del Tribunal Superior de Cundinamarca, en fallo dictado el 21 de noviembre de 2002.
Los motivos que su empresa expone para "cancelar unilateralmente" sus contratos de trabajo no están basados en consideraciones que tengan que ver con el desempeño de sus labores o con faltas al cumplimiento del reglamento de la empresa y no los convierte en justa causa para el despido. Por el contrario, se trata de argumentos con relación a su condición como afiliadas a la Unión Nacional de Trabajadores del Sector de las flores, Untraflores, en donde su empresa no quiere reconocer la existencia de la organización sindical y, principalmente, la protección especial de un fuero sindical otorgado por la legislación colombiana, que solamente un juez de la República podría "levantar" dentro de un proceso jurídico que debieron presentar quienes estén interesados en así determinarlo.
Como antecedente al despido, tenemos conocimiento que la empresa no vincula a las trabajadoras a las misma labores y condiciones de trabajo que tenían en el momento de ser despedidas, como lo ordena el Tribunal, sino que dilata su ingreso y la ejecución de sus labores en el cultivo. Esto, ratifica el hecho de que las trabajadoras no son despedidas por razones laborales, sino más bien por su condición de afiliadas a Untraflores.
De acuerdo con esta consideraciones queremos solicitar a Ustedes:
Pienso que este tipo de hechos no contribuyen de buena manera a la comercialización de flores colombianas en el mercado internacional.
Esperamos que una respuesta positiva de su parte contribuya a la justicia laboral en Colombia.
De ustedes atentamente,
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