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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Recht auf Widerstand? Nicht nur ein chinesisches Problem: Kontroversen über ein Streikrecht in China Bei der geläufigen Schelte über einen Mangel an bürgerlichen Rechten und Demokratie in Ländern, die zugleich, wie China, zu ›unseren‹ Lieblingshandelspartnern zählen, wird gerne darüber hinweggesehen, dass auch in den heiligen Hallen des Liberalismus oder ausgewiesenen Erstweltstaaten demokratische und Menschenrechte notorisch auf der Mängelliste internationaler Menschenrechtsorganisationen erscheinen. Freie Wahlen von Gewerkschaften in den USA? Fehlanzeige. Ein individuelles oder politisches Streikrecht in Deutschland? Wir sind schließlich nicht in Frankreich. Demokratie im Betrieb? Mehr als »Mitbestimmung« ist nicht drin – auch das am liebsten als gecoachter Nachweis einer harmonischen Win-Win-Situation für beide ›Parteien‹. Wo käme unsere soziale Ordnung auch sonst hin... Doch mit der Einforderung politischer, insbesondere aber sozialer Widerstandsrechte als Appell an den Staat ist es so eine Sache: Streikrechtskodifikationen sind immer auch Einschränkungen des Streikrechts. Genau darüber findet in China nun unter WissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und unabhängigen AktivistInnen eine Debatte statt, die, wie wir meinen, über China hinausweist. Für den express haben wir einen Kommentar des u.a. von der Arbeitswissenschaftlerin Anita Chan betreuten Publikations- und Forschungsprojekts »China Labor News Translations« übersetzt, der sich kritisch mit den Positionen zweier namhafter Befürworter eines Streikrechts auseinandersetzt.* Auch wenn es in China häufig zu Streiks kommt, gibt es in dem Land tatsächlich kein Gesetz, das Arbeitskämpfe reguliert. Es gibt kein Gesetz, das Streiks ausdrücklich zulässt, gleichzeitig gibt es jedoch auch kein Gesetz, dass sie verbietet. Nach der weithin beachteten Streikwelle in der Automobilbranche letztes Jahr wurde sowohl Online als auch in den Printmedien eine Reihe von Kommentaren zu der Frage veröffentlicht, ob es in China ein Gesetz geben sollte, das das Recht der ArbeiterInnen auf Streik reguliert. In dieser Ausgabe der CLNT* stellen wir Übersetzungen von zwei Artikeln zur Verfügung, die sich für die Einführung einer Streikgesetzgebung in China aussprechen. Wir werden jedoch argumentieren, dass eine Streikgesetzgebung zum jetzigen Zeitpunkt der chinesischen Geschichte der Arbeit den ArbeiterInnen tatsächlich zum Nachteil geraten würde. Uns ist bewusst, dass wir uns damit gegen die Strömung stellen, die China dazu aufruft, das sakrosankte Streikgesetz zu verabschieden. Unserer Einschätzung nach sollte es den chinesischen ArbeiterInnen jedoch selbst überlassen sein, diese Forderung aufzustellen. Die Legalität des Streiks in China Die chinesischen ArbeiterInnen hatten in der chinesischen Verfassung eigentlich das gesetzliche Recht zu streiken, diese Klausel wurde 1982 jedoch entfernt. Seitdem finden Streiks in einem rechtlichen Vakuum statt. Zwar wurden Streiks von den ArbeitgeberInnen oder dem Staat oft gewaltsam unterdrückt, dies erfolgte jedoch nicht aufgrund irgendeines rechtlichen Verbots des Arbeitskampfs. Aufgrund des extrem hohen Streikvorkommens in China – und des Erfolgs der ArbeiterInnen beim Einsatz von Streiks zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen – erkennen sowohl Regierungsbehörden als auch ArbeitgeberInnen, dass es für die soziale Stabilität und für die Produktion wichtig ist, bei Streiks zu einer geregelten Lösung zu kommen. Dennoch wird in der chinesischen Öffentlichkeit kaum diskutiert, ob Streiks gesetzlich geregelt werden sollten oder nicht. Die Frage nach einem Streikrecht ist für ArbeiterInnen in jedem Land von zentraler Bedeutung, daher werden wir uns im Folgenden mit zwei Positionen, die sich für die gesetzliche Regelung des Streikrechts aussprechen, genauer befassen. Zeng Qinghong: Ökonomische vs. »störende« Streiks Zeng Qinghong ist Generaldirektor der Guangzhou Automobile Group, Vorsitzender des Industrieverbands der Provinz Guangdong und Mitglied des chinesischen Nationalen Volkskongresses (und nicht zu verwechseln mit dem Zeng Qinghong, der von 2003 bis 2008 chinesischer Vizepräsident war). Insofern die Guangzhou Automobile Group ein staatlicher Betrieb ist, ist Zeng selbst ein einflussreicher Staatsbeamter, der verschiedene Funktionen zugleich ausübt. Zeng war 2010 daran beteiligt, bei dem Streik in der berühmten Hondafabrik in Nanhai zu vermitteln. Doch da die Guangzhou Automobile Group Gesellschafter der Guangzhou Honda Company ist, ist Zeng zugleich auch einer der Manager von Guangzhou Honda und hat als solcher ein Interesse daran, den Streik bei dem Zulieferbetrieb von Honda so schnell wie möglich zu beenden. In dem Streik vermittelte er allerdings als Vorsitzender des Industrieverbands der Provinz Guangdong. Im März dieses Jahres brachte er als Mitglied des Nationalen Volkskongresses den Vorschlag ein, dass Streiks in China als normaler Bestandteil einer Marktwirtschaft anerkannt und durch ein Gesetz geregelt werden sollten. Es ist von Bedeutung, dass Zeng die Rechtmäßigkeit von Streiks als Verhandlungsinstrument der ArbeiterInnen bekräftigt. Er argumentiert, dass die Regierung die ArbeiterInnen nicht automatisch, ohne ihre ökonomischen Forderungen zu überdenken, zurück an die Arbeit zwingen sollte. Im Kern geht es bei Zengs Vorschlag darum, dass Streiks für die »ökonomischen« Interessen der ArbeiterInnen (innerhalb klarer Grenzen) legalisiert, Streiks hingegen, die die »gesellschaftliche Ordnung stören«, als illegal angesehen werden sollten. Ins Zentrum seines Vorschlags stellt Zeng die Gewerkschaft und empfiehlt, dass jeder Streik über die offizielle Gewerkschaftsorganisation laufen soll. Zeng gesteht zu, dass es einer Reform bedarf, einschließlich der demokratischen Wahl der Gewerkschaftsführung und der finanziellen Unabhängigkeit von der Firmenleitung, bevor die Gewerkschaft als genuine ArbeiterInnenvertretung fungieren kann. Da Zengs Artikel sehr lang ist, empfehlen wir eiligen LeserInnen, sich direkt mit den »konkreten Vorschlägen« in Kapitel 4 zu befassen. Dieser Abschnitt sieht viele Einschränkungen der Streikaktivitäten vor, die LeserInnen vielleicht aus ihrem eigenen Land kennen, einschließlich:
Chang Kais Plädoyer für eine »gute Regierung« Chang Kai ist Vorsitzender des Fachbereichs Arbeitsbeziehungen an der Renmin-Universität in Beijing, ein in China sehr bekannter Arbeitsrechts-Wissenschaftler und Berater vieler Ausschüsse, die sich mit Entwürfen für ein Arbeitsrecht befasst haben. Er ist gut mit NGOs in China, Hongkong und im Ausland vernetzt, die sich für die Interessen der ArbeiterInnen einsetzen. Als im Mai 2010 der Streik bei Honda in Nanhai ausbrach, war er Rechtsberater für die Streikenden. Die Botschaft seines Artikels lautet, dass die Regierung in Bezug auf Streiks nicht überreagieren, sondern diese »vernünftig« handhaben sollte. Er argumentiert, dass die Regierung die Wut der ArbeiterInnen auf ihre Arbeitgeber unnötig auf den Staat lenkt, indem sie die Streiks zerschlägt. Statt Arbeitskämpfe zu unterdrücken, solle, so sein Plädoyer, die Regierung das Recht nutzen, um diese zu regulieren; er selbst positioniert sich als neutraler Vermittler zwischen Kapital und Arbeit. Er macht jedoch keine genauen Angaben dazu, was dieses Gesetz beinhalten sollte. Reglementierung als Befriedung vs. Demokratisierung In Verbindung mit diesen zwei Artikeln und dem Streikrecht in China allgemein argumentiert CLNT, dass die Implementierung eines Gesetzes zum Streik zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeiten der ArbeiterInnen, Arbeitskämpfe zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu nützen, nur einschränken würde. An dieser Stelle unterscheidet sich unsere Position von der anderer KommentatorInnen, wie dem China Labour Bulletin, das Zeng Qinghongs Vorschlag, Streiks gesetzlich zu regeln, positiver gegenübersteht und es als Bemühen wertet, »das Recht der chinesischen ArbeiterInnen auf Streik zu schützen«. [1] Wir sehen den Vorschlag eher als Bemühen, die Möglichkeiten der ArbeiterInnen zu streiken, einzuschränken. Wenn es kein Gesetz zum Streik gibt, haben die ArbeiterInnen mehr Macht bei Verhandlungen. Jedes Gesetz, das Streiks nur dann für rechtlich zulässig erklärt, wenn sie von der offiziellen Gewerkschaft befürwortet und geleitet werden, käme einem Streikverbot in China gleich. Der Vorschlag, dass Streiks, auf welcher Ebene auch immer, von der All-China Federation of Trade Unions (ACFTU), dem Zentralen Gewerkschaftsdachverband Chinas, koordiniert werden sollten, ist unrealistisch und verletzt internationale Richtlinien zur Versammlungsfreiheit. Die Führung des ACFTU ist nicht von den ArbeiterInnen gewählt und nicht deren Vertretung. Darüber hinaus hat der ACFTU in der Geschichte der Volksrepublik China noch nie einen Streik organisiert. Deshalb haben die ArbeiterInnen den ACFTU bislang umgangen, wenn sie gestreikt haben. Zeng Qinghongs Vorschlag ist ein Versuch, den ACFTU zu stärken und wieder in den Arbeitsbeziehungen in China zu verankern, und es ist ein Versuch, ihn zu nutzen, um die ArbeiterInnen ruhig zu stellen. Tatsächlich sind die meisten ArbeiterInnen in China (zumindest formal) nicht organisiert, insbesondere Wan-derarbeiterInnen im privaten Sektor nicht. Informationen über die rechtliche und institutionelle Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen sind ihnen nicht einfach zugänglich, und ihre Möglichkeiten, für bessere Arbeitsbedingungen zu verhandeln, werden ernsthaft eingeschränkt, wenn sie erst die Hürden einer bürokratischen Vorgehensweise nehmen müssen, bevor sie legal streiken können. Darüber hinaus ist die Unterscheidung zwischen »ökonomischen« Streiks und solchen, die die »gesellschaftliche Ordnung stören« (d.h. Streiks, die politischer Natur sind), extrem problematisch. »Störung der gesellschaftlichen Ordnung« ist ein Begriff, der recht weitläufig zur Charakterisierung sozialer Bewegungen in China angewendet wird, und es ist ein Begriff, der leicht dazu genutzt werden könnte, hart gegen Streikaktivitäten vorzugehen. In Ländern mit einem ausgereiften System der Arbeitsbeziehungen gingen den Gesetzen, die Streiks regulieren, lange Phasen von Kämpfen voraus, bis Staat und Kapital letztlich einwilligten, die Interessenvertretungen der ArbeiterInnen als offizielle Verhandlungspartner bei der Gesetzgebung zu akzeptieren. Und selbst in diesen Fällen beschränken die Gesetze die Streikaktivitäten. In China gibt es keine wirklichen dreiseitigen Verhandlungen, da der ACFTU lediglich ein verlängerter Arm des Staates ist. Ein Streikgesetz wäre daher notwendig zum Nachteil der ArbeiterInnen. Würde ein solches Gesetz in China verabschiedet, gäbe es für die ArbeiterInnen keinerlei institutionelle Unterstützung, die es ihnen ermöglichen würde, mit den komplizierten Verfahren zurechtkommen, die für einen »legalen« Streik notwendig sind. Selbst wenn ein Streikgesetz das Bewusstsein der ArbeiterInnen dafür, dass es legal ist zu streiken, erhöhen könnte, würden die politischen Umstände sicherstellen, dass dies nicht erreichbar ist. Vietnam ist ein gutes Beispiel dafür. Seit mehr als einem Jahrzehnt gibt es im vietnamesischen Arbeitsgesetz (»labor code«) einen detaillierten Artikel zum Vorgehen bei Streiks. 2004 wurde das Gesetz dahin gehend geändert, dass alle Streiks, die nicht von der Gewerkschaft geführt werden, illegal sind. Von den mehreren tausend Streiks, die seither stattfanden, könnte nicht einer legal genannt werden. Glücklicherweise hat die vietnamesische Regierung ihre eigenen Gesetze bislang nicht umgesetzt und ArbeiterInnen, die sich an illegalen Streiks beteiligt haben, nicht angeklagt. Tatsächlich haben die vietnamesische Presse und die Regierung es vermieden, diese Streiks als »illegal« zu bezeichnen. Doch da die Zahl der Streiks weiter zunimmt, ist es das ausländische Kapital, vor allem das taiwanesische, das diese Streiks beharrlich als »illegal« ausweist und erheblichen Druck auf die vietnamesische Regierung ausübt, Streiks »ernsthaft zu behandeln«, was bedeutet, dass sie das Gesetz als Instrument nutzen soll, die Streiks zu unterdrücken. Es ist bemerkenswert, dass Chang Kai, der behauptet, ein Anwalt der ArbeiterInnen zu sein, kein Wort darüber verliert, welche Schritte notwendig wären, um eine tatsächliche Vertretung der ArbeiterInnen durch Wahlen gewerkschaftlicher Interessenvertretungen auf Betriebsebene zu gewährleisten. Der Widerstand, dem die ArbeiterInnen gegenüberstehen, wenn sie versuchen, gelbe Gewerkschaften abzuberufen und ihre eigenen VertreterInnen zu wählen, zeigte sich bei Honda in Nanhai deutlich, als die ArbeiterInnen im Mai 2010 während eines Streiks verlangten, dass die betrieblichen GewerkschaftsvertreterInnen demokratisch gewählt werden. WissenschaftlerInnen, die sich mit der Fabrik beschäftigen, berichten, dass die Gewerkschaft der Provinz Guangdong in Folge der Streiks Tarifverhandlungen und Gewerkschaftswahlen rigoros top-down kontrollierte. Manche ArbeiterInnen von der Basis konnten Positionen in Gewerkschaftskomitees ergattern, höhergestellte Positionen werden jedoch weiterhin von Managern dominiert, und die Position des Gewerkschaftsvorsitzenden war von der Wiederwahl ausgenommen. Der vor dem Streik gewählte Gewerkschaftsvorsitzende hat diese Position noch immer inne. Anhand dieses Beispieles können wir sehen, dass Gewerkschaftsinterventionen befürwortet werden, wenn sie von oben nach unten stattfinden, von den ArbeiterInnen selbst gewählte Gewerkschaften werden jedoch nach wie vor streng kontrolliert. Chang Kai war eng beteiligt an den Verhandlungen bei Honda in Nanhai, ihm muss das bewusst sein. Derzeit hat eine Diskussion über das Recht zu streiken keine Priorität in der chinesischen Gesetzgebung, doch diese beiden Artikel beispielsweise zeigen, dass einflussreiche BefürworterInnen das Fundament dafür legen, ein Streikgesetz zu erlassen. Ohne irgendwelche Kanäle, über die sie ihren Beschwerden Ausdruck verleihen und über die sie Gerechtigkeit fordern können, werden die ArbeiterInnen in den kommenden Jahren verstärkt Streiks nutzen. Versuche, das Recht auf Streik einzuschränken, können da nicht weit entfernt sein. * China Labor News Translations, 18. Juli 2011. Online unter: www.clntranslations.org/article/62/strike+law Übersetzung aus dem Englischen: Dagmar Fink, Kirsten Huckenbeck erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 7/11 express im Netz unter: www.express-afp.info , www.labournet.de/express 1) China Labour Bulletin: »Chinese legislator calls for restoration of the right to strike«, 11. März 2011; www.clb.org.hk/en/node/101005 |