F
Altersarmut
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- Die versprochene soziale
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsunfähigkeit wird es nicht
geben.
- Vorgesehen ist
lediglich ein erleichtertes Verfahren bei der
Sozialhilfe für
über 65-Jährige.
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F Hinterbliebenenrenten
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- Für neu geschlossene Ehen sowie für bestehende Ehen
(wenn beide Partner jünger als 40 Jahre sind) sinkt die
Hinterbliebenenrente
von heute 60% auf
55% der Rente des Verstorbenen - für jedes
Kind soll es einen Zuschlag geben.
- Der Freibetrag
für die Einkommensanrechnung (Juli 2000, alte Länder:
1.282,51 DM) wird
eingefroren.
- Bei der
Einkommensanrechnung werden sämtliche Einkommensarten (heute:
nur Erwerbseinkommen bzw. Erwerbsersatzeinkommen)
berücksichtigt - das betrifft also auch Einkommen aus privater
Vorsorge und sonstige Vermögenseinkünfte.
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F
Mütter
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- Niedrige Entgelte
während der sog.
Kinderberücksichtigungszeit (von der Geburt
bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) sollen um 50% auf maximal 100%
des Durchschnittsentgelts
aufgewertet werden.
- Voraussetzung: Wartezeiterfüllung von 35 Jahren.
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F
BU-/EU-Renten,
Schwerbehinderte
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- Die sog. konkrete
Betrachtungsweise (Berücksichtigung der
Arbeitsmarktlage) soll für die Entscheidung über
Erwerbsminderungsrenten beibehalten werden.
- Die sog.
Zurechnungszeit wird bis zum 60. Lebensjahr
verlängert.
- Heute 40-Jährige und Ältere können auch
künftig eine
BU-Rente erhalten.
- Ansonsten bleibt
alles so, wie es
schon die
Altkoalition im RRG 99 beschlossen hatte (z.B.
Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte von 60 Jahren
auf 63 Jahre, Rentenabschläge von 10,8% bei Erwerbsminderung
vor vollendetem 60. Lebensjahr, Kürzung einer evtl.
Hinterbliebenenrente um 10,8% bei Ableben des Versicherten vor
vollendetem 60. Lebensjahr).
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F Versicherungs-
lücken
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- Lücken in der Versicherungsbiographie, die z.B. dadurch
entstehen, dass sich die erstmalige
Aufnahme einer versicherungspflichtige
Tätigkeit wegen
Krankheit oder
Arbeitslosigkeit verzögert, sollen geschlossen
werden (Berücksichtigung als beitragsfreie Zeiten).
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