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Beitragssatz
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- Als Obergrenze für den Beitrag zur Rentenversicherung
werden 20% (bis 2020)
bzw. 22% (bis 2030)
festgeschrieben.
- Droht der Beitragssatz diese Grenzen zu übersteigen werden
die Leistungen weiter gekürzt.
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Privatvorsorge
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- Ab 2001 sollen
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben den
Rentenversicherungsbeiträgen einen alleine von ihnen zu
finanzierenden Privatvorsorgebeitrag von 0,5% ihres Bruttoentgelts aufbringen;
dieser Satz steigt dann jährlich um 0,5%-Punkte auf
4,0% im Jahre 2008 - und soll danach erst einmal
auf diesem Niveau verharren.
- Für
Niedrigverdiener (zu versteuerndes Einkommen:
35.000 bzw. 70.000 DM - ledig/verheiratet) ist eine staatliche Zulage in Höhe von
50% des Privatbeitrags -
maximal jedoch zwischen 350 DM und1.000 DM
jährlich - vorgesehen.
Höhere Einkommen
sollen
Steuerfreibeträge (ca. 4.100 DM/8.200 DM) erhalten.
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F "Ausgleichsfaktor"
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- Ab dem Jahre 2011 wird jede neu zugehende Rente um einen sog.
Ausgleichsfaktor gekürzt; der Faktor soll die Kosten der
steigenden Lebenserwartung an die Neurentner weiter geben.
- Für Neurenten des Jahres
2011 beträgt der Abschlagsfaktor 0,3% - er steigt pro Jahr um
0,3%-Punkte auf 6% im
Jahre 2030.
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Rentenanpassung
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- Ab 2002 tritt
eine neue
Rentenanpassungsformel in Kraft. Die Renten folgen dann nicht mehr den
Nettolöhnen (= Bruttolöhne minus Steuer
und Sozialversicherungsbeitrag).
- Die neue Formel gibt Änderungen bei der Lohn- und
Einkommensteuer oder bei den Sozialversicherungsbeiträgen
(Ausnahme: Rentenversicherungsbeitrag) nicht mehr an die Rentner
weiter.
- Dafür mindert der ab dem Jahre 2001 eingeführte
(fiktive) Privatvorsorgebeitrag die Rentenanpassung (er wird
für die Rentenanpassung rechnerisch wie eine Erhöhung des
Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung behandelt).
- Das Niveau der
Bestandsrenten und
vor allem das Niveau künftiger
Zugangsrenten wirddrastisch sinken.
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