Privatvorsorge
|
- Ab 2002 sollen alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben den
Rentenversicherungsbeiträgen einen alleine von ihnen zu
finanzierenden Privatvorsorgebeitrag von 0,5% ihres Bruttoentgelts aufbringen;
dieser Satz steigt dann jährlich um 0,5%-Punkte auf 4,0% im Jahre 2009 - und soll danach erst einmal auf
diesem Niveau verharren.
- Staatliche Förderung für
Pflichtversicherte (als Zuschuss bzw. steuerlicher
Sonderausgabenabzug - Werte ab 2008): jährlich maximal 300
DM/600 DM (Alleinstehende, Verheiratete) sowie 360 DM pro Kind. Werden weniger als die
förderfähigen Maximalbeträge (2002: 1,0%; 2004: 2,0%; 2006: 3,0%;
2008: 4,0%) aufgewendet, sinkt der Förderbetrag anteilig.
Förderfähig sind Lebensversicherungen auf
Leibrentenbasis, Banksparpläne
und Investmentfonds, sofern
das Kapital bei der Auszahlung in eine lebenslange Rente oder nach
einem langfristigen Auszahlungsplan umgewandelt wird.
|