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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Catch the Volk Thomas Gehrig* über Ab- und Hintergründe der Integrationsdebatte Volkspartei heißt in den USA Catch-all-party. Mit dieser Bezeichnung wird unmittelbar deutlich, dass solche Parteien nicht an Inhalten orientiert sind. Der politische Machtgewinn oder -erhalt wird ihnen zum eigentlichen Inhalt. Alle weiteren Inhalte sind prinzipiell austauschbar. Solche Institutionen richten sich an den Meinungen aus, die politische Mehrheiten möglich machen sollen. Ihr Ort ist die ›Mitte‹, die der deutsche Kanzler Brandt als jenen Bereich definierte, in dem Wahlen gewonnen würden. Einer Volkspartei ist es geraten, auch den geläufigen Nationalismus, das Konkurrenzdenken und die Ressentiments der ›Mitte‹, des ›Volks‹ zu berücksichtigen. Insofern rücken MigrantInnen und Sozialhilfe-EmpfängerInnen in den Focus der Verlautbarungen. Auch in jenen Umfragen, mit denen Internetseiten ihren WerbekundInnen darlegen können, wie naiv und damit kauflustig ihre LeserInnen sind, sind die Themen ›Integration‹ und ›Sozialhilfe‹ präsent. Auf der Internetseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird abgestimmt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört – Abstimmungen über andere Religionen sollte sie besser lassen. Auf der Internetseite der Frankfurter Rundschau findet sich eine Mehrheit, die meint, fünf Euro Erhöhung des ALG II-Regelsatzes sei zu wenig. Bei der Financial Times Deutschland oder in der repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von Bild sieht dies etwas anders aus. Doch die Höhe der Transferbezüge wäre sicher nicht der eigentliche Stein des Anstoßes, wenn nach der grundsätzlichen Berechtigung des Bezugs gefragt würde. Das fürsorgende Gewissen der situierten BürgerInnen kann zwar für eine Hilfe im Falle grober ›Schicksalsschläge des Lebens‹, von denen nach deren Selbstverständnis ohnehin eher die Unterschicht betroffen sind, Verständnis aufbringen. Doch hinter der öffentlichen Debatte steht der umfängliche Verdacht, dass die Sozialtransfers einer Schar von EmpfängerInnen zugute kommen, die sich zumindest aus trägen und unmotivierten Leistungsverweigerern, gar aus notorischen FaulenzerInnen und ›SchmarotzerInnen‹ zusammensetzt. Ganz vorne bei diesen sogenannten Sozialhilfekarrieren werden MigrantInnen vermutet. Ihre leistungs- und integrationsferne Verweigerungshaltung scheint schon im Schulsystem zu beginnen und in der Folge das deutsche Gesellschaftssystem insgesamt anzugreifen, so der Bestseller-Rassist Sarrazin u.a. Wer zu ›uns‹ kommt, so heißt es in vielen politischen Verlautbarungen, der muss sich integrieren! Dieses ›uns‹ deutet darauf, dass die deutsche Republik, eine immerhin verfassungsgeleitete Institution, als eine Art Privathaushalt angesehen wird. Der Staat wird so, gerade auch im Denken jener Mitte, die meinungsbestimmend, damit partei-bestimmend und damit politik-bestimmend ist, zum exklusiven Privateigentum erkoren. Eine deutsche Volkspartei hat in diesem Zusammenhang soeben den Neuköllner Bezirksbürgermeister und rechten Flügelmann Buschkowsky – ein Integrationskritiker, wie es heißt – »in die Mitte der Partei aufgenommen [...] – gewissermaßen als ein ›Sarrazin light‹« (Peter Nonnenmacher: »Auf Stimmenfang«, FAZ, 27. September 2010). Wer denkt, der Aufenthaltsstatus von Menschen in einer verfassungsrechtlich bestimmten, rechtsstaatlichen Republik leite sich aus Gesetzen ab und nicht aus völkischem Wohlverhalten, wird durch die Debatten der letzten Zeit irritiert. Nicht bürgerliche Freiheits- und Menschenrechte bilden den politischen Maßstab, sondern eine nirgends definierte und insofern frei interpretierbare ›kulturelle Integration‹. Damit wird ein Instrument der Willkürherrschaft etabliert. Dass es bereits Gesetze und Verordnungen gibt, die regeln, was geschieht, wenn beispielsweise Kinder nicht in die Schule gehen etc., wird verdrängt. Inzwischen hat sich zum Thema ›kulturelle Integration‹ ein Diskurs wechselseitiger Rassismusvorwürfe und Rassismen etabliert, in denen immer wieder Menschen zu ›genetischen‹ Trägern schönfärberisch sogenannter ›kultureller Identitäten‹ gemacht werden. Zu der Einsicht, dass sich der bürgerliche Staat, so er seinem Begriff entsprechen will, aus der Religion herauszuhalten habe und es in diesem Sinne hierzulande auch keine Staatsreligion geben dürfte, reichte der aufklärerische Prozess in unserem ›Zeitalter der Aufklärung‹ (Kant) offensichtlich noch nicht hin. Gerade in Deutschland konnte das Gebot der Neutralität des bürgerlichen Staates gegenüber den vielen Religionen vergessen werden, da sich dort – nachdem eine Konkurrenz bis hin zur physischen Vernichtung ihrer Mitglieder ausgeschaltet wurde – quasi ein Monopol im Bereich der Religion etabliert hatte. Diskriminierung anderer Religionen nun in die Form bürgerlicher Gesetze zu bringen, bleibt schwierig. Dazu müssen religiöse Symbole als politische definiert werden. Die Verschleierung der katholischen Ordensfrau muss von der der Muslimin unterschieden werden. Das Kreuz an staatlichen Schulwänden muss als Ausdruck des Wertesystems gelten; die Moschee am Stadtrand gilt dagegen als Zeichen des nationalen Werteverfalls. ›Leitintegration‹ ist die in den Arbeitsmarkt Das zentrale Feld der Integration in diese Gesellschaft bleibt jedoch, so ist festzuhalten, der Arbeitsmarkt und nicht die Religion. Indem die wesentlichen sozialen Bedingungen weggelassen werden, kann die Statistik zu Aussagen kommen wie der, dass gerade MigrantInnen es auch auf diesem Gebiet nicht so weit bringen wie deutschstämmige Lohnabhängige. Wem würde es einfallen, Personenkreise auszudeuten, ihnen eine gemeinsame Kultur zu unterschieben, die nicht ›deutsch‹ sei, und sie deswegen anzuklagen, wenn dabei nicht zugleich davon ausgegangen würde, dass diese Personen dem ›deutschen Vorwärtskommen‹ im Wege stehen? Die Nichtintegration in den Arbeitsmarkt wird jedoch auch jenseits der territorialen Herkunftsgeschichte gesellschaftlich skandalisiert. Insofern ist es die ›überflüssige Bevölkerung‹, die den sozialen Kern bildet, auf den sich die Angriffe aus der ›Mitte des Volkes‹ richten. Es wird in der Öffentlichkeit immer wieder der Eindruck verbreitet, als leide das ›deutsche Volk‹ vor allem unter einer immensen Schar jener Elemente, die es sich in der aufgespannten ›Hängematte‹ der sozialen Fürsorge bequem eingerichtet haben. Die Stichhaltigkeit dieses Eindrucks ist zu hinterfragen. Es kann bei der Skandalisierung von Sozialtransfers nicht einfach nur um die offizielle ›Missbrauchsquote‹ von ALG II-Leistungen gehen, die nach Angaben der Bundesagentur 2009 bei lediglich 1,9 Prozent liegt. Der Unmut über angeblich ungerechtfertigte staatliche Leistungen macht sich vielmehr an den mutmaßlichen Einstellungen der BezieherInnen fest, und die sind statistisch schwer zu fassen. Zugespitzt also geht es um die negative Einstellung der Person zur Integration in den Arbeitsmarkt. Aus welchen Gründen aber sollten Arbeitsangebote – so sie denn überhaupt vorhanden sind – nicht angenommen werden? Da ist zunächst das Problem des Lohnniveaus. Das oft angemahnte Lohnabstandsgebot wird im breiter werdenden Niedriglohnsektor vor allem dadurch untergraben, dass die Arbeitslöhne nicht mehr vor gesellschaftlicher Armut schützen. Daraus ergibt sich, dass die haushaltsbezogenen Transfereinkommen höher als die zu erwartenden Löhne von Alleinverdienenden sein können. Der Bereich, in dem statistisch die Transfereinkommen höher als das Lohneinkommen liegen, ist jedoch begrenzt. Es betrifft nicht die alleinstehenden Erwerbstätigen, sondern vor allem Lebensgemeinschaften mit zwei Erwachsenen und Kindern; je mehr Kinder, desto deutlicher können die Unterschiede ausfallen. Dabei wird in der Debatte von interessierter Seite regelmäßig in die statistische Trickkiste gegriffen. Verglichen werden z.B. Familieneinkommen, wobei einer Familie mit Alleinverdiener eine mit zwei Transfer beziehenden Erwachsenen gegenübergestellt wird. Unterschlagen wird, dass sich im letzteren Fall beide Erwachsenen für den Arbeitsmarkt bereithalten müssen. Bei genauerer Prüfung zeigt sich, dass das Lohnabstandsgebot, das zur Lohnarbeitsaufnahme motivieren soll, im Wesentlichen durch die geringen Löhne unterminiert wird. Dabei sind die gängigen Vergleiche unredlich, in denen immer wieder von dem, für die unteren Einkommensgruppen ohnehin unrealistischen, ›Familienernährer‹-Modell ausgegangen wird. Wenn also in einigen Fällen die zu erzielenden Löhne unter den Sozialhilfetransfers liegen, ist das zum einen nicht die individuelle Schuld der BezieherInnen; zum anderen werden Leistungen überhaupt nur gewährt, wenn eine amtlich wahrnehmbare Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme besteht. Andernfalls können die Leistungen bis auf Null gekürzt werden. Wer nutzt unter diesen Umständen nach den gängigen Vorstellungen den Sozialstaat aus? Und was bedeutet dabei ›ausnutzen‹? Jene, die rechtliche Garantien des Sozialstaats konsequent für sich ›ausnutzen‹, verwirklichen zunächst einen Rechtsanspruch. Sie nutzen den Sozialstaat, und das kann auch bedeuten abzuwägen, ob sich eine Arbeitsaufnahme finanziell lohnt. Diese BürgerInnen verhalten sich im Sinne marktwirtschaftlichen ökonomischen Denkens rational. Sie sind vorbildliche Marktindividuen, indem sie ihre individuellen Nutzen abwägen. Kein Gesetz verpflichtet sie dazu, moralisch das Wohl von Staat und Gesellschaft ihren eigenen Interessen voranzustellen – wer tut das schon? Schätzen wir zum Zwecke der Illustration und zugegebenermaßen problematisch den Anteil jener ›Arbeitslosen‹, die – aus welchen Gründen auch immer – im gegenwärtigen Arbeitssystem kein Interesse an einer Lohnarbeitsaufnahme haben, obwohl sie nach formalrechtlichen Kriterien dazu in der Lage sein müssten, auf 20 Prozent der Arbeitslosen, die ALG II-Leistungen beziehen: Gemessen an der Zahl aller Erwerbspersonen, gar an der Gesamtbevölkerung, wäre ein solcher Anteil verschwindend gering. Er wäre selbst gering bezogen auf die Anzahl aller Personen, die ALG II-Leistungen beziehen, nämlich 6,7 Mio. im Jahr 2010 (Kerstin Schwenn: »Hartz, Miete, Heizen«, FAZ, 29. Oktober 2010) Gehen wir von vier Mio. Arbeitslosen aus, sind das 800000 Personen. Bezogen auf alle 43,4 Mio. Erwerbspersonen (2009) macht dies einen Anteil von etwa 1,8 Prozent, bezogen auf die Gesamtbevölkerung einen Anteil von etwa einem Prozent aus, die sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren ›wollen‹. Berücksichtigen wir, dass wir derzeit in einem konkurrenz- und leistungsbestimmten, hoch komplexen System der Arbeitsorganisation leben, das auch keine Nischen individueller Subsistenzproduktion bietet, muss ein Anteil der Nicht-Integrierten in dieser Höhe als äußerst niedrig erachtet werden. Historisch wäre es – angenommen dieses Zahlenspiel ist einigermaßen realitätstauglich – für dieses Gesellschaftssystem wohl eher außergewöhnlich, dass sich ein so geringer Prozentsatz der Bevölkerung der gesellschaftlichen Integration im Sinne des vorgegebenen Normalarbeits-Prozesses entzieht. Es beweist umgekehrt gerade, wie vollständig sich die gesellschaftliche Disziplinierung der Menschen für dieses System der Arbeitsorganisation durchgesetzt hat und wie gut diese Disziplinierung weiterhin funktioniert. Die Gruppe jener, die – wie wir in unserem Rechenexempel unterstellen – das System ›ausnutzt‹, ist also relativ gering, der volkswirtschaftliche Schaden entsprechend ebenso. Doch auch unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Zahl jener ist, die sich ins Fürsorgesystem und nicht in den Arbeitsmarkt integrieren, ist zu fragen, woher die breite emotionale Ablehnung in Teilen der Öffentlichkeit und der Bevölkerung gegenüber einem solchen Verhalten kommt. Woher kommt der dort immer wieder durchschimmernde Hass auf sogenannte ›Sozialhilfe-Schmarotzer‹? Volkswirtschaftlich relevante Schäden entstehen nicht durch sie, sondern, wie zuletzt erfahrbar war, z.B. durch Bankangestellte resp. das »Bankensystem«, durch die Pharmaindustrie mit ihrer exklusiven Preisgestaltung, durch Vermögende, die ihr Geld an den Finanzbehörden vorbei im Ausland deponieren, um nur wenige Beispiele zu nennen. Wer sich mit den Alltagssitten des klein- und mittelständischen Bürgertums näher befasst, kann feststellen, dass Steuerbetrug soziale Normalität ist. Erbrachte Leistungen und Umsätze werden nicht angegeben, Privates als Geschäftsausgaben verrechnet etc. Und dies alles mit einer aus einem gut situierten Leben heraus gefassten Einstellung, den Staat zu betrügen, sei kein Betrug. Hier gilt die private Bereicherung als verständlich, allenfalls als ›Kavaliersdelikt‹. Ganz anderes gilt für die Armutslagen der Welt der Sozialtransfers, dort wird selbiges Verhalten – z.T. sogar von den gleichen Leuten – als ›parasitäre‹ Untat verurteilt. Nochmals also die Frage: Wieso dieser immer wieder spürbare Hass auf diese Art des (Über)lebens? Politisch korrekt könnte hier darauf abgehoben werden, dass es grundsätzlich nicht nett sei, auf Kosten der anderen zu leben. Das ist jedoch kapitalistisches Grundprinzip, wenn es auch bisweilen ideologisch gut getarnt werden kann. Ist vielleicht das, was von bürgerlicher Seite als Anspruchs- und Versorgungsmentalität bezeichnet und kritisiert wird, Grund der aufgebrachten Reaktionen? Anspruchs- und Versorgungsmentalitäten finden sich jedoch massiv auch in anderen Bereichen der Volkswirtschaft. Da gibt es z.B. Agrarbetriebe, Banken, Bergwerke oder Autofabriken, die wie selbstverständlich nach staatlichen Subventionen rufen, weil sie nicht (mehr) konkurrenzfähig sind auf dem Weltmarkt, weil sie im freien kapitalistischen Wettbewerb unterliegen oder versagt haben. Wenn es bei ihnen nicht klappt, rufen sie sogleich die regulierende Instanz an – und stehen doch zugleich für die herrschende Ökonomie und jene Freiheit ein, die immer nur Marktfreiheit meint. Abseits der eigenen Interessen wird der Staat beschimpft als die Instanz, die mit den schlechtesten aller Lösungen aufwartet. Hier zeigt sich bürgerliche Doppelmoral, die einerseits über den kapitalistischen Staat klagt und andererseits die Apologie des notwendig immer auch staatlich geregelten Kapitalismus betreibt. Die Klage über die Anspruchs- und Versorgungsmentalität der BezieherInnen von Sozialtransfers erweist sich damit als höchst einseitig. Es finden sich übrigens durchaus auch BelegschaftsvertreterInnen, die, wenn ihnen das Wasser zunächst noch bis zur Brust steht, den Lohnkonkurrenzkampf befeuern und entsprechende Vereinbarungen unterzeichnen, die dann, wenn das Wasser bis zum Kinn steht, nach Solidarität rufen, und wenn es ihnen über den Kopf gestiegen ist, nach dem Staat... Einzig den Banken und BankerInnen wird nach der letzten Krise die staatlich gestützte Versorgung mehrheitlich nicht mehr gegönnt. Sie haben es geschafft – vor dem Hintergrund eines unterschwelligen (und problematischen) Ressentiments gegenüber der Sphäre des Geldes – ihre Sympathien bis tief in die ›Mitte‹ der Gesellschaft hinein zu verspielen. Die Politik setzt hier jedoch – jenseits der zur Beruhigung des Publikums gedachten verbalradikalen Ermahnungen – Druckmittel ein, deren von wohlwollender Sanftheit und Respekt gekennzeichneter Charakter mit den Druckmitteln gegenüber Arbeitslosen kaum zu vergleichen ist. Eine aufs Allgemeine zielende Empörung gegenüber der Integrationsverweigerung lässt sich in Zeiten von ›Massenarbeitslosigkeit‹ und Armutslöhnen aus bürgerlicher Perspektive nur schwer und auch nur aus einer rigiden Arbeitsmoral heraus begründen. Aus anderer, durchaus gesellschaftskritisch motivierter Perspektive könnte Anstoß an einer Versorgungsmentalität genommen werden, die mit affirmativen, unpolitischen oder reaktionären Vorstellungen durchaus zusammengehen kann – weit davon entfernt, eine reflektierte und bewusste Verweigerung gegenüber dem System zu sein. Aber auch hier handelt es sich um eine lediglich moralische Reaktion. Solche moralischen, emotionalen Reaktionen sagen wohl vor allem etwas darüber aus, wie sich diejenigen fühlen, die an den leistungsorientierten Arbeitsprozess mehr oder weniger distanzlos angekettet sind. Offensichtlich wird der dahinter stehende Leidensdruck ausschlaggebend dafür, all denen enttäuscht oder ablehnend bis aggressiv zu begegnen, die für sich scheinbar einen Weg gefunden haben, diese Ketten abzuschütteln. Ein wenig sozialpsychologisierend betrachtet, entsteht der Eindruck, als liege der Skandal, sich nicht zu integrieren, im Leiden an der Integration selbst begründet. So ergeht es den Einzelnen schließlich wie den Volksparteien: Statt einer Reflektion auf das Wesen der Gesellschaft, in der sie agieren, bleiben sie fixiert in ihrer eingeschränkten Perspektive und ringen verzweifelt um Erhalt oder Verbesserung ihres Status quo innerhalb der herrschenden Bedingungen. * Thomas Gehrig ist Mitglied der Redaktion »links-netz«; www.links-netz.de Erschienen im express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 10-11/10 express im Netz unter: www.express-afp.info , www.labournet.de/express |