letzte Änderung am 22. Juli 2003 | |
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27.5.03
Im Vortrag des Markus Krajewski vom Kings College London wurde die GATS-Problematik dargestellt als ein Spannungsfeld zwischen Liberalsisierung und Regulierung; wobei er davon ausging, dass die GATS unterworfenen Staaten weiterhin Regulierungsmöglichkeiten hätten.
Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums Arno Schwed behauptete auch, dass noch nach Abschluß der GATS-Verhandlungen reguliert werden könne. Mit seiner Formulierung, dass die Regulierungen angemessen zu sein hätten, entlarvte er allerdings selbst seine Unglaubwürdigkeit, denn unter angemessen wird schon seit langem die Unterwerfung unter Wirtschaftsinteressen verstanden.
In mir selbst festigte sich während der Diskussion die Überzeugung, dass die für GATS notwendige Deregulierung nicht ein Ergebnis der GATS-Verhandlungen sein wird, sondern entweder teilweise schon erfolgt ist (Deregulierungsgesetze) oder zur Zeit mit großer Vehemenz betrieben wird (Agenda 2010, Schaffung von Modellregionen, in denen noch hinderliche Gesetze nicht mehr beachtet zu werden brauchen).
Es kann also gut behauptet werden, dass GATS offiziell den Staaten den Verzicht auf Regulierung nicht zwingend vorschreibt. Da der Verzicht schon vollzogen wurde, bzw. noch wird und die Staaten sich bereits politisch selbst entmachtet haben, braucht man ihnen da nichts mehr vorzuschreiben. Der Ausschluß der deutschen PolitikerInnen aus den GATS-Verhandlungen macht das hinreichend deutlich. Wie soll es deutschen PolitikerInnen noch möglich sein, später regulierend einzugreifen, wenn sie noch nicht mal in den Meinungsbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess zu GATS eingebunden werden?
Die Stellungnahmen der Landesregierung NRW zum Cross-Border-Leasing lassen sehr klar erkennen, dass die PolitikerInnen sich nicht mehr an die ihnen von der Verfassung auferlegte Pflicht zur Daseinsvorsorge und damit zur Regulierung gebunden fühlen.
Wie sonst soll man es verstehen, dass die Landesregierung sich weigert, das CBL mit den eingestandenen Risiken, zu denen auch die Vermarktung gemeindlichen Vermögens durch den Investor gehört, zu verbieten?
Politikerinnen, Juristen und Verwaltungsbeamte haben es schon längst verinnerlicht, dass um den ideologisch geforderte Vorrang für die Wirtschaft zu ermöglichen, auf Regulierungen verzichtet werden muss.
Das wurde auch deutlich an der Diskussion mit Rolf Drescher aus dem Bundesministerium für Ent-wicklungshilfe.Er plädierte tatsächlich für die Liberalisierung im Wasserbereich in den Entwicklungs-ländern. Zur Rechtfertigung erklärte er, die Wasservorkommen sollten ja im Eigentum der Entwick-lungsländer verbleiben, nur die Investitionen zur Gewinnung und Verteilung müßten von privaten Firmen unternommen werden, da ja nur diese die dafür ungeheuren Finanzmittel aufbringen könnten.
Auf die Einwände:
blieb er die Erwiederung schuldig.
Wie auch in den Plädoyers für die Privatisierung der Trinkwasserversorgung taucht hier das Argument auf, Wirtschaftsunternehmen seien besser geeignet. Diese Argumentation ist dreist und unverfroren. Ob im Inland oder in den Entwicklungsländern: Privatunternehmen werden nur investieren, wenn sie sicher sind, zusätzlich zu dem Rückfluß ihrer investierten Geldern auch noch Gewinne zu erzielen. Zu der von den Unternehmen erwarteten Sicherheit gehört in den meisten Fällen staatliche Unterstützung durch Übernahme von Risiken und Subventionen bzw. Steuervorteile. Unter den Bedingungen kann der Staat auch gleich die Investitionen tätigen.
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