letzte Änderung am 06. Juni 2002 | |
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Die Antwort macht auf skandalöse Weise klar, dass zur Durchsetzung der Liberalisierung von Dienstleistungen öffentliche Informations- und Mitwirkungsrechte ebenso wie parlamentarische Kontroll- und Entscheidungsrechte verletzt werden. Noch am 22. April erklärt die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen Beteiligten über die weitere Formulierung der EU-Drittlandsforderungen fortlaufend zu unterrichten und intensiv in die Erarbeitung des EU-Angebots einzubeziehen. Bereits am 17. April hatte das globalisierungskritische Netzwerkes ATTAC jedoch den von der EU bereits an die 28 wichtigsten Mitgliedsländer der WTO übersandten, als "vertraulich" gekennzeichneten ersten Teil ihrer umfassenden Liberalisierungsanforderungen veröffentlicht. Die Bundesregierung hat trotz anderslautender Zusagen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses nicht über die Liberalisierungsanforderungen informiert, geschweige denn diese diskutiert. Auch in der Antwort auf die kleine Anfrage werden diese nicht erwähnt. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, als seien die Beratungen der EU noch nicht abgeschlossen.
Statt unter Missachtung des Parlaments den angeblichen "Sachzwang Globalisierung" hinter verschlossenen Türen herzustellen, ist die Bundesregierung gefordert, öffentliche Diskussion zu ermöglichen und parlamentarische Entscheidungen herbeizuführen, bevor Fakten geschaffen werden. Auch in der Sache bestätigt die Antwort der Bundesregierung die Befürchtungen der globalisierungskritischen Bewegung, dass eine verschärfte neoliberale Politik nun Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge - wie Wasser, Bildung und Gesundheit - ins Visier nimmt. Unbeirrt wird an der Linie festgehalten, dass die Liberalisierung allen zu Gute käme. Negative Erfahrungen der Liberalisierung und Privatisierung vormals öffentlicher Dienstleistungen - u.a. Qualitätsverschlechterung, sinkender Gesundheits- und Unfallschutz, Preissteigerungen - müßten lediglich im Einzelfall geprüft werden.
Kein Grund zur Entwarnung ist der vorläufige Verzicht auf Liberalisierungsanforderungen der EU für das Bildungswesen und den Gesundheitssektor, sowie die Ankündigung von Vorbehalten der Bundesregierung gegen eine Marktöffnung der Wasserversorgung in Deutschland. Denn gerade die Frage des Bildungswesens ist in der EU umstritten und offensichtlich gibt es auch in der Bundesregierung Überlegungen, Bildungsdienstleistungen zu liberalisieren. Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung, dass selbst die Frage der Liberalisierungsausnahme für Dienstleistungen, die in "Ausübung hoheitlicher Gewalt" erbracht werden, umstritten ist. Eine Klärung hält sie nicht für dringlich. Anderseits beruft sie sich erneut auf diese Klausel, um Bedenken hinsichtlich der anstehenden Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge "auszuräumen".
Die Enquete-Kommission wird mehrheitlich im Endbericht u.a. die Evaluierung der Liberalisierung von Dienstleistungen vor weiteren Liberalisierungsschritten, den Ausschluß von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge von weiteren GATS-Verhandlungen und die Einbeziehung von Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Organisationen in die GATS- Verhandlungen vorlegen. Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, dass wir gemeinsam mit der europäischen Kampagne von ATTAC die Auseinandersetzung mit der Bundesregierung führen müssen.
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