Home > Diskussion > Grundrechte > Terrorismusbekämpfung und Grundrechte > § 129a
Updated: 18.12.2012 16:09

 § 129a

updated = updated  externer Link = externer Link  pdf-Datei = pdf-Datei

Der Paragraph 129 b und die Rechtsstaatlichkeit: Nelson Mandela auf der Terrorliste und Anklage gegen 14jährigen Islamistennew

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es herrscht Gewaltenteilung zwischen der Regierung, dem Parlament und der Justiz. Eigentlich. Seit Einführung des Strafrechtsparagraphen 129 b bestimmen (zwar nicht de jure, aber faktisch) die US-Regierung, die Europäische Union und zuletzt das Bundesministerium der Justiz, gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln darf und wer als politischer Angeklagter vor Gericht zu erscheinen hat…“ Artikel von Helmut Lorscheid in telepolis vom 04.09.2012 externer Link

Immer mehr 129-b-Verfahren

Antwort auf Anfrage der Linkspartei belegt inflationäre Anwendung von Terrorparagraphen gegen ausländische Organisationen. Betroffen sind vor allem linke türkische Aktivisten. Artikel von Nick Brauns in junge Welt vom 26.03.2012 externer Link

129a: Lesereise hinter Gitter. Wie die Telepolis-Autorin Heike Schrader ins Visier des Staatsschutzes geriet

  • Bewährungsstrafe für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
    "Die Journalistin Heike Schrader hatte nur legale Aktivitäten ausgeführt, die angeblich eine terroristische Organisation gestärkt haben soll. Zeitgleich mit dem Urteil gegen Hajdib ging am Dienstagnachmittag ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf auch das Verfahren gegen die in Griechenland lebende Journalistin Heike Schrader nach nur zwei Verhandlungstagen zu Ende. Ihr wurde vorgeworfen, Mitglied der linken türkischen Organisation DHKP-C gewesen zu sein, die seit August 1998 in Deutschland verboten ist (129a: Lesereise hinter Gitter). Dieses Verfahren hat wenig öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, die Pressebank war leer. Das Urteil, eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, die auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, vermittelt den Eindruck, dass die Angeklagte noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist. Tatsächlich nahmen Verteidigung und Staatsanwalt das Urteil sofort an und verzichteten auf weitere Rechtsmittel." Artikel von Peter Nowak auf telepolis news vom 10.12.2008 externer Link

  • Gesinnung verfolgt
    Artikel von Sophia Katz in junge Welt vom 11.12.2008 externer Link. Aus dem Text: ".Der offenkundige Widerspruch zwischen Aufwand und Ergebnis der Verfolgung verweist auf prinzipielle Probleme, die mit der Anwendung der Paragraphen 129a und 129b verbunden sind. Der Fall Schrader dokumentiert, wie auf der Grundlage dieser Gesetze unliebsame politische Betätigung kriminalisiert und ein beträchtlicher Verfolgungsdruck aufgebaut werden kann. Nicht die Bekämpfung von Terrorismus, sondern Einschüchterung und Entsolidarisierung sind offenbar das eigentliche Ziel vieler staatlicher Aktionen."

  • 129a: Lesereise hinter Gitter. Wie die Telepolis-Autorin Heike Schrader ins Visier des Staatsschutzes geriet
    "Es sollte eine gewöhnliche Lesereise werden. Ein halbes Dutzend Termine hatte Heike Schrader, die auch für Telepolis schreibt, vor den Weihnachtsfeiertagen vereinbart. Am Montag traf sie aus der griechischen Hauptstadt Athen auf dem Flughafen Köln-Bonn an, um unter anderem in Berlin und Nürnberg ein Sachbuch vorzustellen. Doch der Routineeinsatz begann mit einer unangenehmen Überraschung. Noch auf der Gangway wurde die 42-jährige Publizistin von Beamten des Bundeskriminalamtes festgenommen. Schrader, die mit ihrem griechischen Ehemann seit Jahren in Athen wohnt und für zahlreiche deutsche Medien tätig ist, wird vorgeworfen, an der "Bildung terroristischer Vereinigungen" beteiligt und "flüchtig" gewesen zu sein. Wenige Wochen, nachdem die Bundesanwaltschaft im Fall der "militanten gruppe" (Richter prüfen Terrorvorwurf) ein rechtswidriges Vorgehen bescheinigt wurde, zeichnet sich ein neuer Justizskandal ab." Artikel von Harald Neuber in telepolis externer Link vom 13.12.2007

BigBrotherAward 2007 in der Kategorie "Behörden und Verwaltung" für Maßnahmen gegen Gegner des G8-Gipfels

Der BigBrotherAward 2007 in der Kategorie "Behörden und Verwaltung" geht an die Generalbundesanwältin Monika Harms. Sie erhält den BigBrotherAward für ihre Antiterror-Maßnahmen gegen Gegner des G8-Gipfels im Mai dieses Jahres, insbesondere für die systematischen Briefkontrollen in Hamburg und die Anordnung, bei Gipfelgegnern Körpergeruchsproben aufzunehmen und zu konservieren. Siehe die Laudatio externer Link. Aus der Laudatio von Rolf Gössner: ". Sowohl der Antrag auf Postkontrolle als auch die Anordnung von Geruchsproben standen im Zusammenhang mit §-129a-Razzien und Durchsuchungen von 40 Wohnungen, Büros, Kulturzentren und Internetservern. Damit sind linke Szenen und Globalisierungskritiker schon im Vorfeld des G-8-Gipfels unter Terrorismusverdacht gestellt worden. Diese Ermittlungen haben bislang zu keinen Anklagen geführt, dafür aber zu umfangreichen Vorfeld-Ausforschungen per Datenerfassung und -verarbeitung, die dazu geeignet sind, auch für künftige Ereignisse Soziogramme des G-8-Protest- und Widerstandspotentials zu erstellen." Siehe dazu auch im LabourNet: Diskussion > Wirtschaftspolitik > WTO,Seattle, ff. > G-8-Gipfel im Sommer 2007 in Heiligendamm > Kriminalisierung der G8-Proteste und Grundrechte

§ 129a-Verfahren in Norddeutschland gegen "linke Szene"

Presseerklärung der Rechtsanwälte Alexander Hoffmann Kiel und Daniel Wölky externer Link, Berlin, vom 21.06.2007 beim dissentnetzwerk

Rechtsanwältin kritisiert erneute Hausdurchsuchungen nach 129a

"Am Mittwoch Morgen [13.6.07] ließ die Generalbundesanwaltschaft 11 Hausdurchsuchungen, bei 8 betroffenen Personen, in Schleswig-Holstein und Hamburg durchführen. Hintergrund der Durchsuchungen war jeweils der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigungen nach §129a. Die Betroffenen werden verdächtigt an vermeintlichen Brandanschlägen auf Fahrzeuge der Bundeswehr, der Firma Thormählen Schweißtechnik sowie ein Verwaltungsgebäude der Hako-Werke beteiligt gewesen zu sein." Pressemitteilung des Anwaltsbüros Britta Eder pdf-Datei vom 16.6.07. Siehe dazu auch:

  • Hausdurchsuchungen bei Linken in Hamburg und Schleswig-Holstein
    Zwischen sechs und elf Objekte betroffen / Bundesanwaltschaft dementiert Zusammenhang mit Repressionen gegen G8-Gegner. Artikel von Heiko Wenzel in der Berliner Umschau externer Link vom 13. Juni 2007

Kritik unter Generalverdacht. Wir sind alle 129a. Aufruf gegen Kriminalisierung der G8-Proteste

"Anlässlich des Vorgehens der Bundesanwaltschaft am Mittwoch, den 09.Mai 2007 gegen potenzielle G8-GegnerInnen wollen wir unserer Sorge und unserem Bedenken über die kontinuierliche Einschränkung und den fortschreitenden Abbau von bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechten Ausdruck verleihen. Wir verurteilen die bundesweiten Hausdurchsuchungen und die Stigmatisierung der sozialen Bewegungen und des legitimen Protestes gegen den G8- Gipfel als "Terrorismus"."

Sind wir nicht alle ein bisschen § 129a?
Specials
Grundinfos

Strafgesetzbuch: 7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d) externer Link

"Was heißt §§129/129a?" bei Rote Hilfe externer Link

Texte zum §129a und verwandten Paragraphen externer Link

siehe auch

im LabourNet: Die Show beginnt. Repressionen im Vorfeld des G-8-Gipfels 07

im LabourNet: Kriminalisierung der G8-Proteste und Grundrechte


Home | Impressum | Über uns | Kontakt | Fördermitgliedschaft | Newsletter | Volltextsuche
Branchennachrichten | Diskussion | Internationales | Solidarität gefragt!
Termine und Veranstaltungen | Kriege | Galerie | Kooperationspartner
AK Internationalismus IG Metall Berlin | express | Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken
zum Seitenanfang
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany