letzte Änderung am 12.November 2003 | |
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Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine sich entwickelnde Informationsgesellschaft. Seine Auswirkungen können in positiven, allerdings auch im negativen Maße die Entwicklung beeinflussen.
STOP1984 ist der Auffassung, dass der Kabinettsentwurf vom 15. Oktober 2003 eine Gefahr für die Informationsgesellschaft und für die Freiheit des Bundesbürgers darstellt. Unsere Stellungnahme befasst sich daher mit den aus unserer Sicht katastrophalsten Einschnitten in die Bürgerrechte. Es liegt in unserem Interesse eine konstruktive und intensive Diskussion zu fördern, damit nicht ein weiteres Gesetz ohne Beteiligung des Bürgers oder mit unzufriedenstellender Beteiligung von Datenschützern und Bürgerrechtlern, verabschiedet wird.
STOP1984 äußert sich besorgt über die unverhältnismäßige Ausdehnung der Zugeständnisse an staatliche Einrichtungen wie Notrufabfragestellen, Zollfahndungsämtern oder für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden. Wir zweifeln unter anderem auch die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit "automatisierter Auskunftsverfahren" an.
Vor allem in Hinblick auf die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung weisen wir darauf hin, dass dieser Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage dafür darstellt. Eine unverständliche Erhöhung der Vorhaltefrist von personenbezogenen Daten auf 6 Monate ist in keinster Weise nachzuvollziehen, wie wir schon bei der Verabschiedung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) anmerkten.
Um die Demokratie und den Rechtsstaat zu wahren, dessen Grundlage unter anderem die Unschuldvermutung darstellt, fordern wir den Gesetzgeber auf, ausdrücklich festzustellen, dass eine Überwachungsausnahme ausnahmslos nur auf Beschluss eines zuständigen Gerichts angeordnet werden kann und auch dann nur für einen kurzen Zeitraum. Außerdem fordern wir eine Einzelfallbegründung und eine Verifizierbarkeit der erhobenen und überwachten Daten bzw. eine Auskunftspflicht der Behörden nach einer erfolgten Überwachungsmaßnahme.
Wir stellen fest, dass die Einschränkungen der Bürgerrechte, vor allem der informationellen Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung, durch diesen Gesetzesentwurf ihre Wertigkeit komplett verlieren, wenn verdachtsunabhängig Überwachungsmaßnahmen getroffen werden können.
Die Stellungnahme bei "Stop 1984"
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