letzte Änderung am 9. März 2004 | |
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Was ist die sogenannte Residenzpflicht (Aufenthaltsbeschränkungsregelung)?
Nach einer Bestimmung des Asylverfahrensgesetzes wird die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen auf den Landkreis der jeweils zuständigen Ausländerbehörde beschränkt. Ungeachtet der Gründe dürfen Flüchtlinge den Landkreis mit einer schriftlichen Genehmigung ausgestellt durch die zuständige Ausländerbehörde verlassen. Die Anträge für solche Genehmigungen werden von den Sachbearbeitern willkürlich entschieden und in der Regel abgelehnt. In manchen Fällen wird für die Erteilung der Genehmigung eine Gebühr verlangt, die Flüchtlinge von dem reduzierten Sozialgeld, das sie erhalten, bezahlen müssen. Die Residenzpflicht im Zusammenspiel mit anderen beschränkenden Regelungen dient der Isolation und dem gesellschaftlichen Ausschluß von Flüchtlingen. So werden Flüchtlinge meistens über Jahre manchmal über Jahrzehnte auf eine extrem kleines Gebiet eingesperrt. Häufig liegen Asylheime in abgelegenen, ländlichen Gebieten. Die Residenzpflicht für Flüchtlinge existiert nur in Deutschland. Wer die Residenzpflicht verletzt wird mit bis zu 2.500 Euro oder mitbis zu einem Jahr Gefängnis bestraft.
Hintergrund
Während der Vorbereitung und Durchführung des 11 tägigen Internationalen Flüchtlings- und MigrantInnenkongresses in Jena im Jahr 2000 drohten einige deutsche Innenminister, alle Flüchtlinge, die ohne Genehmigung zum Verlassen des Landkreises den Kongreß besuchen, festzunehmen. Aufgrund dessen blieben einige Flüchtlinge weg, während viele andere sich den Ministern widersetzten und am Kongeß teilnahmen. In Konsequenz wurde auf dem Kongreß eine Resolution verabschiedet, eine Kampagne für die Abschaffung der Residenzpflicht mittels zivilen Ungehorsam, Klagen vor Gericht und öffentliche Aktionen zu initieren. Verschiedene Initiativen entschieden selbständig über entsprechende Aktionsformen, während des bundesweiten dezentralen Tag des Protestes gegen die Residenzpflicht. An diesem Tag fanden in 17 Orten in Deutschland verschiedene Aktionen und öffentliche Kundgebungen statt. Am 3. Oktober des gleichen Jahres, während viele Deutsche auf der Expo 2000 den Tag der deutschen Einheit, die Vereinigung zwischen Ost und West und den Fall der Berliner Mauer feierten, demonstrierten weit über tausend Flüchtlinge und andere fortschrittlich gesinnte Menschen in Hannover gegen die unsichtbaren aber effektiven Mauern der Gefangenschaft, die Flüchtlinge aufgrund die Residenzpflicht umschließen. Im April 2001 ein breites Bündnis von Flüchtlingen und antirassistischen Organisationen und Gruppen veranstaltete einen dreitägigen Dauerprotest mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen und abschließender Großdemonstration in Berlin. Seit Beginn der Kampagne wurden einige Fälle vor Gericht gebracht und sind noch nicht abgeschlossen.
Bewegungsfreiheit ist eines und einer jeden Recht und nicht verhandelbar!
Die Residenzpflicht für Flüchtlinge verletzt das natürliche Recht eines Menschen auf Bewegungsfreiheit, sie verletzt sein Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, sie verletzt den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen und sie verletzt die Menschenwürde. Die Residenzpflicht verletzt unserer Recht auf Schutz der Privatsphäre. Die Durchführung dieser gesetzlichen Regelung zerstört in einem schrittweisen Prozeß die Persönlichkeit und die Individualität jedes und jeder Betroffenen. Die Residenzpflicht ist rassistisch und diskriminierend in Wort und Tat. Ihre Mißachtung wird als Straftat verfolgt und bestraft. Es ist ein ŽVerbrechen„, das nur von AusländerInnen begangen werden kann. Die Residenzpflicht negiert jeden Gedanken von Integration. Sie stellt eine Fortsetzung der rassistischen und faschistischen Ideologie dar, die zur Wahrung der Interessen ihrer Anhänger bestimmte gesellschaftliche Gruppen ausgrenzt, kriminalisiert und als ŽFremdkörper„ in der Gesellschaft präsentiert, der letztendlich entfernt bzw. abgeschoben werden muß.
Es sollte sich erinnert werden, daß es während der Kolonialisierung Togos durch Deutschland der Bevölkerung nicht erlaubt war, ihr jeweiliges Dorf oder Gebiet ohne eine kostenpflichtige Sondergenehmigung zu verlassen. Die deutschen Kolonialbehörden kontrollierten und beschränkten die Bewegung der Bevölkerung offensichtlich um jedem antikolonialen Treffen und Widerstand zuvorzukommen. Dies ist heute grundsätzlich das Gleiche für Flüchtlinge in Deutschland. Die Residenzpflicht macht es nahezu unmöglich, sich zu organisieren. Teilnahme an Vorbereitungstreffen und Veranstaltungen, an Diskussionsforen oder kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden oder der Besuch von MitaktivistInnen im Abschiebegefängnis, alles birgt das Risiko einer Kontrolle und der Verfolgung mit Geldstrafe oder Haft. Besonders die im Sinne der Menschenrechte und einer fortschrittlichen Gesellschaftsentwicklung engagierten Flüchtlinge sind verstärkt damit konfrontiert, weil sie zur Zielscheibe der Behörden und der Polizei werden, dafür, daß sie den gesellschaftlichen und staatlichen Rassismus benennen, den Flüchtlinge alltäglich in Deutschland erfahren.
Die Betroffenen haben die Residenzpflicht treffend als Apartheidgesetz Deutschlands bezeichnet und ziehen Vergleiche mit den Paßgesetzen des ehemaligen Apartheidsystem in Südafrika. Als die gesetzliche Regelung zur Aufenthaltsbeschränkung Anfang der 80ziger Jahre eingeführt wurde, argumentierten Politiker und Gesetzgeber, daß dadurch potenzielle Doppelanmeldungen verhindert würden und die Kontaktaufnahme einfacher wäre. Abgesehen davon ,daß dies in keiner Weise eine Verletzung der Grundrechte einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe rechtfertigt, sind die Argumente so falsch wie absurd. Erstens hat Bewegungsfreiheit nichts mit Meldepflichten zu tun und zweitens sind Flüchtlinge durch die umfassende Speicherung und Vernetzung von Daten und umfassende erkennungdienstliche Erfassung die am stärksten registrierte und kontrollierte Bevölkerungsgruppe.
Darüberhinaus werden Flüchtlinge durch die Durchführung dieser gesetzlichen Regelung Žkriminalisiert„, um die Statistiken über Straftaten von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in die Höhe zu treiben, was dann von rassistischen Politikern und bürgerlichen Medien aggressiv und stimmungsmachend benutzt wird.
Die Residenzpflicht und die mit ihr zusammenhängenden flächendeckenden Polizeikontrollen von Menschen, die nicht als Deutsche wahrgenommen werden, sind die Werkzeuge des deutschen Staates, um den Protest und den Widerstand der Betroffenen gegen die Verletzung und den Entzug ihrer Menschenrechte zu verhindern. "Solche Kontrollen wollen uns davon abhalten, uns zu bewegen, aber sie bringen die Menschen nur dazu, stärker gegen diese Sache anzukämpfen. Solche Kontrollen zeigen uns die Notwendigkeit, unseren Kampf gegen diese ungerechte Gesetzgebung fortzuführen, die insbesondere "Ausländer" in Deutschland betrifft. Wir werden solange weiterkämpfen, bis wir dieses schreckliche Gesetz abgeschafft haben. Natürlich haben wir dabei keine andere Wahl, als um die Unterstützung der Öffentlichkeit zur Abschaffung dieses Gesetzes zu bitten. Wir rufen euch daher um Solidarität an." (Ahmed Sameer, Aktivist von the Voice Refugee Forum und Karawane)
Beispiele und Präzedenzfälle
In Friedland (Mecklenburg-Vorpommern) ... Der Familienvater A. Vandarian wurde im Jahr 2002 für mehrere Monate ins Gefängnis geworfen. Sein Vergehen war, daß er für eine Woche seinen Landkreis (Friedland in Mecklenburg-Vorpommern) verlassen hatte, um Freunde in Stuttgart zu besuchen. Sein Besuchsantrag war vorher von der Ausländerbehörde grundlos abgelehnt worden. Da er im Zeitraum von mehreren Jahren dreimal wegen "Verstoß gegen die Residenzpflicht" zu Geldstrafen verurteilt worden war, hielten Behörden und Gerichte es für notwendig, ihn wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" von seiner Frau und seinen Kindern zu trennen und zu inhaftieren.
In Fürth (Bayern) ... Im Rahmen der Aktionstage vom 11. ˆ 14. September 2003 in Fürth/Nürnberg für die Abschaffung des Abschiebelagers Fürth und aller anderen (Abschiebe)Lager wurde ein Bus mit 25 Personen sowohl auf dem Hinweg (in Thüringen) wie auf der Rückreise (in Bayern) von der Polizei gestoppt. Alle Personen wurden mehrere Stunden in Gewahrsam genommen. 23 FlüchtlingsaktivistInnen drohen erneut zwei Verfahren und Bußgeldbescheide wegen unerlaubten Verlassen ihres Landkreises. Viele der mehreren hundert Flüchtlinge, die an den Protesttagen teilnahmen, kämpfen ebenfalls mit den Folgen von Verstößen gegen die Residenzpflicht.
In Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) ... Der Aktivist A. C. Akubuo wird seit zehn Jahren gezwungen in einem Barackenlager tief versteckt im Mecklenburger Wald zu leben. Als politischer Flüchtling und Menschenrechtsaktivist aus Nigeria konnte er nicht die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland widerstandslos hinnehmen. Er organisierte verschiedene Kampagnen zur Verbesserung der schlechten Lebensbedingungen und der Schließung der ŽDschungelheime„ in Mecklenburg-Vorpommern und wurde dadurch zum Feind der Behörden. Mehrmals beantragte er eine Umverteilung an einen weniger isolierten Ort, um sein Engagement für die Menschenrechte besser entfalten zu können. Alle Anträge wurden abgelehnt. Als Mitglied des bundesweiten Netzwerkes der ŽKarawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen„ und von ŽThe Voice Refugee Forum„ muß er häufiger reisen, was durch die Residenzpflicht verhindert wird. Er nahm das Risiko auf sich und wurde mehrfach kontrolliert. Das letzte Mal stoppte ihn die Polizei auf seinem Weg nach Jena zu einer bundesweit mobilisierten Protestveranstaltung, die von der Karawane organisiert und von den Flüchtlingsräten, von Pro Asyl und anderen Organisationen unterstützt wurde. Ein Polizeibeamter bedrohte Akubuo mit seiner Waffe. Anschließend begleitete eine Eskorte von zwei Polizeiwagen Akubuo in Richtung seines Landkreises. Akubuo hatte mehrere Widerspruchsverfahren gegen Srafgelder wegen unerlaubten Verlassens des Landkreises angestrengt. Er hat wiederholt öffentlich erklärt, daß er nicht einen einzigen Cent bezahlen kann für die gegen ihn gerichteten rassistischen Akte - die Residenzpflicht und die Polizeikontrollen.
In Gera (Thüringen) ... Im Jahr 2003 beantragte C. Etchu bei der Ausländerbehörde in Gera eine Genehmigung zum Verlassen des Landkreises, um an einem bundesweiten Treffen der Karawane in München teilzunehmen. Der Sachbearbeiter Funke forderte sie nach Ablehnung des Antrags auf, das Büro zu verlassen. Sie weigerte sich das Büro zu verlassen, so lange ihr nicht die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt würden. Der Sachbearbeiter Funke nannte sie ŽNigger„ und forderte sie auf, zum Psychiater zu gehen, denn sie sei Žverrückt„ und außerdem könne sie nach Afrika zurückgehen, wenn ihr Gera nicht gefalle. Er rief die Polizei, die C. Etchu mit Handschellen fesselte und in Gewahrsam nahm. Einige Monate später bekam sie einen Strafbefehl über 100 Euro als Strafe für die Weigerung das Büro zu verlassen. C. Etchu legte Widerspruch ein und ging vor Gericht. Der Richter teilte ihr zu Beginn der Verhandlung mit, daß sie den Widerspruch zurückziehen könne und die Strafe bezahlen andernfalls müsse sie darauf vorbereitet sein, zu einer noch höhern Strafe verurteilt zu werden. Sie hielt den Widerspruch aufrecht und berichtete über die Beleidigungen durch den Sachbearbeiter. Der Richter erklärte, daß es keine Beweise dafür gäbe und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 5 Euro zuzüglich der Gerichtskosten.
In Detmold (Nordrhein-Westfalen) ... Der Journalist und politische Flüchtling J. Pathak aus Nepal, Koordinator des Internationalen Nepal Solidaritätsforum und Mitglied der Karawane, steht wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht vor Gericht. J. Pathak wurde mehrmals während der Unterstützungsarbeit für die Volksbewegung in Nepal außerhalb seines Landkreises kontrolliert. Er hatte mehrfach versucht Genehmigungen zum Verlassen des Landkreises zu erhalten. Sie wurden aber willkürlich abgelehnt. Ihm wurde mitgeteilt, daß die Reisen nicht wichtig wären. J. Pathak protestiert gegen das Unrecht und die Verletzung seiner Menschenrechte und die aller anderen Flüchtlinge.
Ziviler Ungehorsam und Gerichtsverfahren
Im Geiste der Jenaer Resolution haben sich einige Flüchtlinge entschieden weder um Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises zu fragen noch irgendeine Strafe für die Begleiterscheinung, die Verletzung der Residenzpflicht, zu bezahlen. Mit solch einer Position ist es unvermeidlich, daß einige unserer AktivistInnen von Gefängnis bedroht sind. Sie sind fest entschlossen jedes legale Mittel zum Kampf gegen dieses Gesetz zu nutzen und sich nicht die durch Haftandrohung abschrecken zu lassen. Die Hoffnung ist alle Gerichtsinstanzen zu durchlaufen und vor das Bundesverfassungsgericht und möglicherweise den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, um die Aufhebung der Residenzpflicht zu erstreiten. Wir sind ebenfalls vorbereitet, Aktionen des zivilen Ungehorsams zu unternehmen, um die Notlage der Flüchtlinge in die Öffentlichkeit zu bringen. Flüchtlinge sollten auf Aufrufe zum zivilen Ungehorsam achten und vorbereitet sein, die Konsequenzen zu tragen als Opfer und als Beitrag zu unserer Befreiung und zur Wiederherstellung unserer Menschenwürde.
In Eichfeld (Thüringen) ... Ein Beamter der Ausländerbehörde las im Jahr 2000 ein Interview mit dem Karawane und The Voice Aktivisten C. Yufani, das dieser während des Jenaer Kongresses einer Zeitung gegeben hatte. Die Ausländerbehörde hatte ihm damals willentlich eine Genehmigung zur Fahrt nach Jena verweigert, weil C. Yufani einer der Organisatoren des Kongresses war. Als der Beamte realisierte, daß C. Yufani trotz Verweigerung der Genehmigung am Kongreß teilgenommen hatte, machte er Meldung und C. Yufani wurde mit 600 Euro Geldstrafe belegt. Er legte Widerspruch ein und ging vor das Amtsgericht in Worbis. Nach drei Verhandlungstagen und der Ablehnung von zwei Vorschlägen des Gerichts den Fall einzustellen, da diese keinen Freispruch bedeuteten, verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 10 Euro plus 100 Euro Gerichtskosten. C. Yufani ging in nächster Instanz vor das Landgericht, was ebenfalls einen Freispruch ablehnte. Die Staatsanwaltschaft hat ihm mittlerweile eine Zahlungsaufforderung mit der Androhung von Pfändung oder Haftstrafe geschickt. Dies geschah genau zu der Zeit, als eine Klage gegen das Urteil beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Wenn vom Bundesverfassungsgericht eine negative Entscheidung getroffen wird, wird der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.
In Wolfsburg (Niedersachsen) und Bremen ... Als Flüchtling aufenthaltsbeschränkt auf den Landkreis Wolfsburg beantragte S. Omwenyeke Genehmig-ungen zum Verlassen des Landkreises und erhielt diese auch so lange bis die Ausländerbehörde sein politisches Engagement registrierte. Von dem Zeitpunkt an wurde jeder Antrag, egal zu welchem Zweck er gestellt war, abgelehnt. Nach mehrmaligen Verstößen gegen die Residenzpflicht sollte S. Omwenyeke für zwei Verstöße 300 Euro Strafe bezahlen oder 30 Tage Haft verbüßen. Er legte im Jahr 2001 vor dem Amtsgericht Wolfsburg Widerspruch ein. Der Richter ließ in Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft die Sache fallen.
Zwei Jahre später, nachdem S. Omwenyeke nach Bremen umgezogen war, öffnete die Ausländerbehörde in Bremen erneut die Akte wegen andere Residenzpflichtverstöße aus dem Jahr 2000 und übergab die Sache der Staatsanwaltschaft. Diese belegte ihn mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 7,5 Euro. S. Omwenyeke legte Widerspruch ein, der vor dem Amtsgericht Bremen verhandelt wurde. Nach drei Verhandlungstagen verurteilte das Gericht ihn zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 7.5 Euro. Umgehend wurden von S. Omwenyekes Anwältin Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.
Wir, die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, präsentierten diese Informationen der Öffenlichkeit und rufen zu einer breiten und erschlossenen Front zur Abschaffung der gesetzlichen Regelung zur Aufenthaltsbeschränkung für Flüchtlinge, der sogenannten Residenzpflicht auf.
Der Kampf der Flüchtlinge zur Abschaffung der Residenzpflicht ein notwendiger, richtiger und legitimer Schritt, um an einem Punkt ein gewisses Maß an Gleichberechtigung in diesem Land herzustellen. Der Kampf dient der positiven Entwicklung der gesamten Gesellschaft und der menschlichen Werte.
Wir rufen alle Organisationen, Initiativen, Verbände, Gruppen und jeden und jede einzelne auf, für eine fortschrittliche gesellschaftliche Entwicklung Verantwortung zu übernehmen.
Als ersten Schritt möchten wir Sie mit unserem Brief auffordern, eine klare und eindeutige Position einzunehmen und mit einer schriftlichen Note des Protestes an das Bundesinnenministerium, die Abschaffung der Residenzpflicht zu fordern.
Bitte senden unbedingt Sie eine Kopie an unsere zentrale Koordinierungsstelle (Adresse siehe
Briefkopf) und an:
Bundesministerium des Inneren
Alt Moabit 101 d , 10559 Berlin
Fax: 01888-681-2926
mail: otto.schily@bmi.bund.de
Weitere Informationen unter: the Voice Forum .
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