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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Antrag der Fachbereichskonferenz FB 8 Frankfurt am Main und Region, beschlossen von der Landesfachbereichskonferenz Medien in Hessen am 28.1.07 Antrag zum Politischen Streik Der politische motivierte Streik als Freiheitsrecht, gemäß der Koalitionsfreiheit für gewerkschaftliche Widerstandsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, ist wieder wahrzunehmen. Begründung: Die politische Entscheidung der Gewerkschaften im DGB aus den fünfziger Jahren den politisch motivierten Streik im wesentlichen zu unterlassen, war begründet in dem Kompromiß mit der Regierung, die Interessen der abhängig Beschäftigten im Rahmen der paritätischen Mitbestimmung zu regeln. Dieses Modell, welches integriert war in der Vorstellung des Sozialstaates hatte zum Inhalt, die gewerkschaftliche Koalitionsfreiheit und daraus abzuleitende Widerstandsfreiheit gemäß des Grundgesetzes im politischen Streik, nicht extensiv wahrzunehmen. Der politische Gegenwert dieses Kompromisses bestand in der Zusicherung, daß im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung die sozialen und ökonomischen Interessen der Arbeitnehmer paritätisch dazu, alsTeilhaberschaft berücksichtigt werden. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich diese politische Übereinkunft zunehmend zu einem ideologischen Wahnbild, bei dem der staatspolitiische Ordnungsfaktor gegen die Freiheitsrechte der Arbeitnehmer massiv wurde. In den meisten europäischen Staaten ist diese Freiheit des politisch motivierten Streiks oder Generalstreiks ohne staatspolitische Verfolgung geblieben. In Deutschland sind die Grundlagen des Kompromisses der Enthaltung der Interessenswahrnemung von Gewerkschaften durch einen politischen Streik völlig aufgelöst. Hierzu einige Beispiele:
Dazu sind gewerkschaftlicher Realitäten
Während zunehmend in anderen Ländern Europas sich Gewerkschaften zusammen mit anderen betroffenen gesellschaftlichen Gruppen durch politisch motivierten Streiks ihre Freiheitsrechte wahrnehmen, gilt in Deutschland der Einschnitt dieser Freiheit, der gleichermaßen eine Verleugnung der sozialen Dimension der Menschenrechtscharta beinhaltet. Unter der Zunahme einer Produktivität, die immer mehr Menschen von der Möglichkeit einer Lebenswürdigen Existenz ausschließt, müssen Gewerkschaften ihre Widerstandsmöglichkeiten politisch begründen und die existentiellen Freiheitsrechte für eine soziale Selbstbehauptung wahrnehmen. Die Gewerkschaften im DGB aber in unserem Fall in ver.di sind zunehmend der Verpflichtung ausgesetzt für diese Freiheitsrechte zu kämpfen, wollen sie nicht Gefahr laufen als politisch korrupter Vasall einer Kapitalideologie zu degenerieren, wo das Menschenrecht auf ein Leben in Würde nur Verkündungsreligion bleibt. |