letzte Änderung am 8. März 2004 | |
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Die PSA „masters p“ verspricht mit ihrem Logo wieder „Kraft durch Freude“, um ihren Sklavenhandel zu vertuschen und wirbt seit 1998 Kunden mit Sprüchen wie: „mit masters p energy buchen Sie Flexibilität pur, und das ohne Risiko“. Jetzt ist „masters p“ auch in das PSA-Geschäft eingestiegen und bedient zum Beispiel Siemens mit der Ware Arbeitskraft. Das Leben der unter Zwang in den Arbeitsvertrag genommenen Arbeitskräfte wird von ihr durch eine „Belehrung“ dann so geregelt:
§ 2 „... Er ist verpflichtet, bei Kunden des Arbeitgebers innerhalb der Europäischen Union tätig zu werden...“
§ 4 „... Vereinbart ist, dass die monatliche Arbeitszeit sich der Arbeitszeit des Entleihers anpasst
§ 5 „... als Tag der Auszahlung wird spätestens der 30. eines jeden Folgemonats vereinbart …“
§ 7 „... Verletzt der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft seine Mitteilungspflicht oder verweigert die Arbeitsaufnahme bzw. -leistung, so ist er nach vorangegangener Abmahnung verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttotagesdiensten zu zahlen ...“
§ 8 „... Im Falle der Erkrankung des Kindes erfolgt keine Fortzahlung des Arbeitsentgeltes …“
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