letzte Änderung am 8. März 2004

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PSA „masters p“

Darstellung entnommen dem Info der Initiative „Weg mit der Agenda“ und Gegeninformationsbüro vom 14. Dezember 2003: Personal-Service-Agenturen – PSA: Die propagierte Wunderwaffe gegen Arbeitslosigkeit?

Die PSA „masters p“ verspricht mit ihrem Logo wieder „Kraft durch Freude“, um ihren Sklavenhandel zu vertuschen und wirbt seit 1998 Kunden mit Sprüchen wie: „mit masters p energy buchen Sie Flexibilität pur, und das ohne Risiko“. Jetzt ist „masters p“ auch in das PSA-Geschäft eingestiegen und bedient zum Beispiel Siemens mit der Ware Arbeitskraft. Das Leben der unter Zwang in den Arbeitsvertrag genommenen Arbeitskräfte wird von ihr durch eine „Belehrung“ dann so geregelt:

„Belehrung zu Regeln für die Erreichbarkeit und Meldepflicht aller PSA Mitarbeiter

Weiter sieht der Arbeitsvertrag der „masters p“ z. B. vor:

§ 2 „... Er ist verpflichtet, bei Kunden des Arbeitgebers innerhalb der Europäischen Union tätig zu werden...“

§ 4 „... Vereinbart ist, dass die monatliche Arbeitszeit sich der Arbeitszeit des Entleihers anpasst

§ 5 „... als Tag der Auszahlung wird spätestens der 30. eines jeden Folgemonats vereinbart …“

§ 7 „... Verletzt der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft seine Mitteilungspflicht oder verweigert die Arbeitsaufnahme bzw. -leistung, so ist er nach vorangegangener Abmahnung verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttotagesdiensten zu zahlen ...“

§ 8 „... Im Falle der Erkrankung des Kindes erfolgt keine Fortzahlung des Arbeitsentgeltes …“

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